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Koreanisch
Unsere semesterbegleitenden Kurse für Koreanisch beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.
Unser Sprachkursangebot für Koreanisch finden Sie im Vorlesungsverzeichnis SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).
AUF EINEN BLICK | |
| Zielgruppe Studierende der UR & OTH |
📆 | Einstiegssemester (A1.1) Sommersemester |
📈 | Niveau A1-B1 |
👩🏻💻 | Kurstyp GER |
📩 | Kontakt info.koreanisch(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) |
Vorkenntnisse und Einstufung
Für die Teilnahme an den Koreanischkursen ab Niveau A1.2 sind Vorkenntnissen erforderlich.
Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?
1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses
- automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
- keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig
2. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen
- Antrag per E-Mail an info.koreanisch(at)ur.de
- so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
- Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen
- Liegt kein formaler Nachweis vor, kann die Lehrkraft zu Kursbeginn über die sprachliche Eignung entscheiden.
Kursabschlussprüfungen
Teilnahmevoraussetzung
Um an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend gewesen sein.
Anmeldung zur Kursabschlussprüfung
- Anmeldung direkt im Kurs bei der Lehrkraft
- keine gesonderte Anmeldung für den regulären Prüfungstermin (z.B. über FlexNow)
Wiederholungsprüfung
Wenn Sie
- an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen konnten oder
- die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
können Sie die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Kursteilnahme wiederholen bzw. nachholen (auf Antrag per E-Mail an info.koreanisch(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm), sofern ein geeigneter Prüfungstermin angeboten wird.
Ein solcher Prüfungstermin kann insbesondere angeboten werden, wenn
- der entsprechende Kurs im folgenden Semester erneut durchgeführt wird oder
- die zuständige Lehrkraft einen zusätzlichen Prüfungstermin ermöglicht.
Mögliche Nachholtermine:
- Abschlussprüfung des entsprechenden Kurses im folgenden Semester
- Einzel- bzw. Sondertermin (nur in begründeten Ausnahmefällen und bei entsprechender Verfügbarkeit)
Hinweise:
- Kein Termin innerhalb von 6 Monaten möglich -> Wiederholung nur durch erneute Kursteilnahme
- Keine Wiederholung zur Notenverbesserung möglich.
Scheine und Zertifikate
Für Koreanisch können Sie folgende Nachweise erwerben:
Schein
Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn
- alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.
Scheine werden ausgestellt für:
- UR-Studierende
- OTH-Studierende
- Gasthörer
UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.
Scheinausgabe
→ Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe