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Portugiesisch

Unsere semesterbegleitenden Kurse für Portugierisch beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot für Protugiesisch finden Sie im Vorlesungsverzeichnis SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).

Das Portugiesisch-Kursangebot ist ab Wintersemester 2026/27 ausschließlich Teil unseres Programms für Sprache und Kultur (SuK). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum SuK-Programm.

    AUF EINEN BLICK


👥

Zielgruppe

Studierende der UR & OTH
Gaststudierende der UR
Mitarbeitende der UR

📆

Einstiegssemester

Sommersemester

📈

Niveau

SuK 1 und SuK 2

A1-B1

👩🏻‍💻

Kurstyp

SuK & GER

📩

Kontakt
info.portugiesisch​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Nachweis von Vorkenntnissen (SuK-Kurse)

Welche Vorkenntnisse sind erforderlich?

  • “Portugiesisch: Sprache und Kultur 1” richtet sich an Anfänger ohne Vorkenntnisse.
  • “Portugiesisch: Sprache und Kultur 2” setzt Grundkenntnisse voraus, die durch den Kurs 1 oder vergleichbare Lernerfahrungen nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden können.

Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses

  • automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
  • keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig

2. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen

  • Antrag per E-Mail an info.portugiesisch​(at)​ur.de
  • so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
  • Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen
  • Liegt kein formaler Nachweis vor, kann die Lehrkraft zu Kursbeginn über die sprachliche Eignung entscheiden.

 

 

Nachweis von Vorkenntnissen (GER-Kurse)

Für die Teilnahme an den Spanischkursen ab Niveau A1.2 ist ein Nachweis von Vorkenntnissen erforderlich. Studierende ohne fristgerechten Nachweis können nicht am Kurs teilnehmen.

Wie können Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

1. Erfolgreicher Abschluss des Vorgängerkurses

  • automatische Prüfung vor Kursbeginn bzw. Platzvergabe durch die SFA
  • keine Vorlage des Scheins im Kurs notwendig

2. Teilnahme am Einstufungstest der SFA

  • Informationen zum Einstufungstest siehe unten
  • Einstufungsergebnis über 2 Jahre alt? → neue Einstufung dringend empfohlen

3. Anerkennung von extern erworbenen Vorkenntnissen

  • Antrag per E-Mail an info.portugiesisch​(at)​ur.de
  • so früh wie möglich, spätestens eine Woche vor Kursbeginn
  • Scan bzw. digitale Version relevanter Nachweise beifügen

Welche externen Nachweise können anerkannt werden?

1. Anerkannte externe Nachweise

Nachweise, die ohne weitere Prüfung für die Einstufung akzeptiert werden:

CAPLEOTH-ScheinSFA-Einstufung
A1A1→ A2-Kurs
A2A2→ B1-Kurs

2. Externe Nachweise mit Prüfung der Gleichwertigkeit

Nachweise, die anerkannt werden können, aber im Einzelfall auf ihre Eignung zur Einstufung geprüft werden, z.B.:

  • weitere international anerkannte Sprachenzertifikate
  • an anderen Institutionen erfolgreich besuchte Kurse

3. Nicht geeignete Nachweise

Folgende Unterlagen sind als Nachweis der Vorkenntnisse bzw. für die Einstufung nicht verwendbar:

  • Abiturzeugnis
  • Nachweise ohne Angabe der GER-Stufe
  • reine Teilnahmebescheinigungen

Einstufungstest (GER-Kurse)

Termine (jeweils vier pro Semester)

  • Montag und Mittwoch in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit
  • Freitag in der letzten Woche der Vorlesungszeit
  • Freitag in der ersten Vorlesungswoche (Nachholtermin nur für Nachrücker)

→ Zu den Terminen

Testformat

  • schriftlicher, digitaler Test
  • 4 Lückentexte mit jeweils 40 Lücken (C-Test)
  • Bearbeitungszeit: 40 Minuten

Hinweis: Der Test dient ausschließlich der internen Kurszuordnung. Er kann weder als Nachweis einer erreichten GER-Stufe noch als Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses eines Kurses verwendet werden.

Ergebnisse

Das Ergebnis und der zu besuchende Kurs werden direkt nach Abgabe bzw. Beendigung des Tests angezeigt. 

Anmeldung zum Einstufungstest

Die Anmeldung erfolgt über SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).

Informationen für OTH-Studierende und Gasthörer:

  • Anmeldung zum Einstufungstest über SPUR, Registrierung in SPUR als "Bewerber" (siehe Kurzanleitung zur SPUR-Registrierung) vor Anmeldung zum Einstufungstest  (OTH-Studierende: Verwendung der OTH-Mailadresse zwingend erforderlich)
  • Für die Teilnahme am Einstufungstest ist ein RZ-Account der Universität Regensburg erforderlich.

Informationen für UR-Bedienstete:

Durchführung des Tests & Testzugang

Nehmen Sie am Einstufungstest über das E-Prüfungssystem Ilias (externer Link, öffnet neues Fenster) teil.

Bei technischen Problemen: Bitte die Checkliste (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) ausfüllen und zusammen mit einer Problembeschreibung an epruefung@rz.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) senden.

Kursabschlussprüfungen (GER-Kurse)

Teilnahmevoraussetzung

Um an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend gewesen sein.

Anmeldung zur Kursabschlussprüfung

  • Anmeldung direkt im Kurs bei der Lehrkraft
  • keine gesonderte Anmeldung für den regulären Prüfungstermin (z.B. über FlexNow)

Ausweichtermin Abschlussprüfung

Der Ausweichtermin für die Abschlussprüfung am Ende der letzten Vorlesungswoche richtet sich an Studierende,

  • die am regulären Prüfungstermin nicht teilnehmen konnten,
  • die die Prüfung im vorherigen Semester versäumt haben,
  • die die Prüfung im vorherigen Semester nicht bestanden haben.

Hinweis: Der Ausweichtermin findet ausschließlich als E-Prüfung statt.

Nächster Ausweichtermin:

Datum:Fr. 06.02.2026
Uhrzeit:12:00 - 14:00 Uhr
Raum:SG 5.12 (Sammelgebäude, 5. Stock)
Anmeldung:über Anmeldeformular
Anmeldefrist:02.02.2026

Wiederholungsprüfung

Wenn Sie

  • an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen konnten,
  • die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,

können Sie die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ohne erneute Kursteilnahme nachholen (auf Antrag).

Mögliche Nachholtermine:

  • Abschlussprüfung von Intensivkursen in der vorlesungsfreien Zeit
  • Ausweichtermin für elektronische Prüfungen (siehe oben)
  • Abschlussprüfung des entsprechenden Kurses im folgenden Semester
  • Einzeltermin bzw. Sondertermin nur in begründeten Ausnahmefällen

Hinweis: Eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Scheine und Zertifikate

Für Portugiesisch können Sie folgende Nachweise erwerben:

Schein

Einen Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) erhalten Sie, wenn

  • alle geforderten Leistungen in einem Kurs erbracht wurden,
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden ausgestellt für:

  • UR-Studierende
  • OTH-Studierende
  • Gasthörer

UR-Beschäftigte, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung besuchen, erhalten statt eines benoteten Scheins eine Teilnahmebestätigung.

Scheinausgabe:

→ Zu den Informationen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Scheinausgabe

Zertifikat UNIcert®

UNIcert® ist ein hochschulspezifisches System zur qualifizierten Fermdsprachenausbildung. Die Zertifikate dokumentieren hochschuladäquate Fremdsprachenkenntnisse.

Für Portugiesisch können folgende UNIcert®-Zertifikate erworben werden:

  • UNIcert® Basis (A2)
  • UNIcert® I (B1)
  • UNIcert® II (B2)

Die UNIcert®-Zertifikate sind an die Sprachausbildung gekoppelt, eine Prüfung ohne vorherige Kursteilnahme ist nicht möglich.

Informationen zu den UNIcert®-Zertifikaten finden Sie auf unserer UNIcert®-Seite.

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