Technologiegestützte Innovationen für Sorgegemeinschaften zur Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit informell Pflegender
Deadline: 24. August 2021
Ziel der Bekanntmachung ist es, durch auf interaktiven Technologien basierende soziotechnische Innovationen für Sorgegemeinschaften die Selbsthilfe und Handlungskompetenz informell Pflegender zu stärken. Dabei sollen ihre individuellen Ressourcen, die Ressourcen der Sorgegemeinschaften sowie des Umfelds aktiviert und die informell Pflegenden dazu befähigt werden, einen an Selbstfürsorge orientierten Umgang mit der jeweiligen Pflegesituation zu finden. Durch die Entwicklung und Implementierung sozialer, technischer, organisatorischer und prozessualer Innovationen sowie neuartiger Dienstleistungen und Geschäftsmodelle soll die Lebensqualität informell Pflegender und dadurch mittelbar auch zu pflegender Personen unabhängig vom Wohnort messbar verbessert werden, z. B. in Städten, ländlichen oder strukturschwachen Regionen. Als Indikatoren für eine Verbesserung der Lebenssituation informell Pflegender durch die in den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erarbeiteten Lösungen könnten etwa die Stärkung sozialer Teilhabe, zeitliche Entlastung, eine bessere Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf, Familie und Freizeit, eine Vereinfachung der Organisation des Pflegearrangements, eine Erleichterung des Zugangs zu Informationen und Beratung sowie die Reduzierung der Prävalenz von psychischen Störungen, Belastungsstörungen, Depressionen und Schmerz bei informell Pflegenden herangezogen werden, die durch Vergleiche oder im zeitlichen Verlauf der Verbundprojekte ermittelt werden.
Ziel ist die Förderung der Erforschung und Entwicklung von soziotechnischen Innovationen für Sorgegemeinschaften, die auf vorhandenen Strukturen aufbauen und durch interaktive Technologien unterstützt werden. Unter interaktiven Technologien werden in dieser Bekanntmachung Technologien an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik verstanden. Diese tragen dazu bei, Akteure und Systeme miteinander zu vernetzen, Prozesse neu zu gestalten und zu optimieren sowie Aufgaben zu erleichtern. Außerdem befähigen sie dazu, digitale Angebote und Dienste besser zu nutzen.
Das Auswahlverfahren für die Erprobungs- und Experimentierphase (Phase I) und das Begleitprojekt ist zweistufig.