Das EU-Beihilferecht regelt, unter welchen Voraussetzungen staatliche Unterstützungsmaßnahmen an Unternehmen mit dem Binnenmarkt der Europäischen Union vereinbar sind. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Wir beraten Sie gerne.
Den EU Beihilferahmen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Dr. Christian Florian
Klinische Studien / Stellvertretende Bereichsleitung
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