Wahlfach vor dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Die Studierenden können bis zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung von der Universität angebotene Wahlfächer ableisten.
Sofern der oder die Studierende ein Wahlfach ableistet, werden die in dem Wahlfach erbrachten Leistungen benotet. Die Note wird in das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung aufgenommen.
Angebot der Wahlfächer (Vorklinische Medizin):
Wahlfach vor dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Die Studierenden haben bis zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ein weiteres Wahlfach abzuleisten.
Sie können aus den von der Universität angebotenen Wahlfächern frei wählen.
Die in dem Wahlfach erbrachten Leistungen werden benotet. Die Note wird in das Zeugnis über den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung aufgenommen.
Angebot der Wahlfächer:
Das aktuelle Wahlfachangebot finden Sie auf GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster).
Die Anmeldung zu den Wahlfächern erfolgt jeweils zu Semesterbeginn über SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster).