Gleichstellungsbeauftragte
Herzlich willkommen auf der Seite der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultät Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften!
Die Beauftragte der Fakultät für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und ihre Stellvertreter*innen sind für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen die persönlichen Ansprechpersonen bei Fragen rund um Information, Beratung und Unterstützung bezüglich frauenspezifischer und karrierefördernder Belange sowie - für Menschen unterschiedlichen Geschlechts - rund um die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie sexuelle Belästigung (siehe hierzu: https://www.uni-regensburg.de/assets/chancengleichheit/koordination/handlungsleitfaden-konflikte.pdf (externer Link, öffnet neues Fenster) sowie den Punkt Konfliktbewältigung).
Beauftragte der Fakultät für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Dr. Gabriele Griese-Heindl
Lehrende für besondere Aufgaben, akademische Rätin
Fachgebiet: Politik & Gesellschaft und Beruf & Wirtschaft
Sprechstunde nach Vereinbarung telefonisch oder per E-Mail
1. Stellvertretende Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Silvia Donzelli
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Lehrstuhl für Praktische Philosophie
Sprechstunde nach Vereinbarung per E-Mail
2. Stellvertretender Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Kristina Görlach
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Lehrstuhl für vergleichende Politikwissenschaft (Schwerpunkt Europa)
Sprechstunde nach Vereinbarung per E-Mail
Aktualisiertes Gleichstellungskonzept der Fakultät
Aktuelles
- Sofort-Darlehen Studieren mit Kind (externer Link, öffnet neues Fenster)
- SPEAKER SERIES | Jennifer Ramme (Graz) | Intersectional Critique: (externer Link, öffnet neues Fenster)
- Aktuelle Informationen rund um Chancengleichheit & Familie an der Universität Regensburg
- Newsletter der Gleichstellungsbeauftragten der PKGG (externer Link, öffnet neues Fenster)
- Datenreport zur Gleichstellung an der UR 2023 (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Finanzielle Förderungen
Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS) der Universität Regensburg
Die Universitätsleitung stellt jedes Jahr den Beauftragten der Fakultäten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst Mittel im Rahmen des Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung (FAS) zur Verfügung. Damit können Nachwuchswissenschafterlinnen der Universität im Rahmen ihrer Qualifikation individuell gefördert werden, beispielsweise durch Reisekosten-, Druckkostenzuschüsse, Anschaffung von Literatur, SHK-Stellen oder der Finanzierung von Gastvorträgen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Die Mittel werden dezentral von der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät vergeben.
Interessierte aus der Fakultät für PKGG müssen ihren Antrag an die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreter*innen senden. Folgende Angaben soll ihr Antrag mindestens enthalten:
- Name, Fach/Bezug zu Institut und Lehrstuhl
- Forschungsvorhaben: Titel und Kurzbeschreibung
- Stellenwert des Antrags im Rahmen des Forschungsvorhabens
- Art und Weise: z. B. Tagungskosten, Reisekosten
- ggf. Belege über den Beitrag bei einer Tagung (z. B. Programm)
- ggf. Angaben über Zuschüsse von einer anderen Stelle
Hier finden Sie spezielle Informationen zur Vergabe in der Fakultät:
Hinweis: Für alle Nachwuchswissenschaftler*innen (also auch für Wissenschaftler) gibt es inzwischen das Mobilitätsprogramm der Fakultät zur Nachwuchsförderung durch die Bezuschussung von aktiven Tagungsteilnahmen. Informationen finden Sie hier.
Stipendien im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
Zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Finanzmittel zur Verfügung. Die Gelder dienen der Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und sind für den Lebensunterhalt der Wissenschaftlerin zu verwenden. Die Universität Regensburg erweitert dieses Programm im Rahmen der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder um zusätzliche und ergänzende Förderungen.
Abhängig von der Mittelzuweisung werden unter Haushaltsvorbehalt folgende Stipendien ausgeschrieben:
(1) Promotionsanschub-Stipendien
(2) Promotionsabschluss-Stipendien
(3) Postdoc-Brückenstipendien
(4) Postdoc-Stipendien
(5) Habilitationsstipendien
(6) Post-Habilitationsstipendien
Antragstellerinnen müssen fristgerecht zu den Antragsterminen die vollständigen Unterlagen digital in einer einzigen pdf-Datei bei der jeweiligen Fakultätsfrauenbeauftragten und der Koordinationsstelle Chancengleichheit & Diversity einreichen.
Ein fakultätsinternes Gremium entscheidet über die Reihung der Anträge. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch die Universitätsfrauenbeauftragte.
Bitte nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig mit der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Kontakt auf!
Mehr dazu finden Sie hier ... (externer Link, öffnet neues Fenster)
Mobilitätsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten/Forschungsreisen
Zur gezielten Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen schreibt die Universität Regensburg im Rahmen der über das Professorinnenprogramm II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingeworbenen Mittel für den Zeitraum von 2023-2027 jährlich Stipendien zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten und der Förderung der Mobilität aus.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät sammelt die Anträge und erstellt mit einer fakultätsinternen Kommission eine fakultätsinterne Reihung der Anträge.
Mehr dazu finden Sie hier ... (externer Link, öffnet neues Fenster)
Mutterschutzüberbrückungspauschale
Zur Überbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne des Mutterschutzgesetzes leistet die Universität Regensburg im Rahmen der Förderung durch das Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.
Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient
(I) der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht;
(II) der Kompensation des aufgrund der Schwangerschaft/des Mutterschutzes bedingten Ausfalls der Lehre durch Bereitstellung von Finanzmitteln;
(III) der Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte zur Unterstützung der experimentellen Labortätigkeit von Schwangeren, die von Beschäftigungsverboten betroffen sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät gibt dazu ihr Votum ab.
Mehr dazu finden Sie hier ... (externer Link, öffnet neues Fenster)
Genderpreis der Fakultät
Genderpreis der Fakultät PKGG
Die Fakultät vergibt jährlich aus den Mitteln des Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung einen mit 400 EUR dotierten Preis für eine hervorragende Abschlussarbeit (Zulassungsarbeit, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit) mit Genderbezug. Der Preis ist im Ausnahmefall unter zwei Bewerber*innen teilbar.
Die Arbeit sollte mindestens eines der folgenden zwei Kriterien erfüllen:
1. Bisher marginalisierte geschlechtlich definierte Gruppen als Untersuchungsgegenstand
2. Durchführung einer systematischen, geschlechterwissenschaftlichen Analyse des Gegenstands (wird stärker gewichtet als Punkt 1)
Der Verfasser/die Verfasserin soll die Bewerbung mit einem Empfehlungsschreiben oder Gutachten der betreuenden Person und einer eigenen Darstellung der Genderaspekte der Arbeit bis zum 31.01. an die Gleichstellungsbeauftragte richten.
Wir gratulieren der diesjährigen Preisträgerin Bianca Barth sehr herzlich. Sie erhält den Preis für ihre politikwissenschaftliche Masterarbeit unter dem Titel "Die antifeministische Szene im Internet – ein Beispiel für Cyber-Extremismus? Eine vergleichende Analyse von Incels und MGTOW". Der Preis ist mit 400 EUR dotiert.
Frau Barth wünschen wir weiterhin viel Erfolg!
Konfliktbewältigung
Ansprechpersonen der Fakultät PKGG für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt:
-
Dr. Gabriele Griese-Heindl
-
Silvia Donzelli
Ansprechperson der Universität für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt und Antidiskriminierungsstelle:
Dr. Birgit Bockschweiger
Referentin für Antidiskriminierung & Diversity, Ansprechperson für Fälle von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, Beauftragte gegen Antisemitismus der UR
Betroffene von Diskriminierung und sexueller Belästigung finden den Handlungsleitfaden der UR sowie weitere Anlaufstellen hier: https://www.uni-regensburg.de/chancengleichheit/konfliktbewaeltigung/index.html (externer Link, öffnet neues Fenster)
Beachten Sie auch unseren Flyer (externer Link, öffnet neues Fenster) mit Informationen der Gleichstellungsbeauftragten.
Betroffenen steht der Weg einer informellen anonymen Beratung oder einer offiziellen, nichtanonymen Beschwerde offen, wobei eine Beratung in eine Beschwerde münden kann.
Die Ansprechpersonen unterliegen der Schweigepflicht und haben für alle Schritte zur Konfliktlösung das Einvernehmen mit dem/der Betroffenen bzw. je nach Problemstellung Maßnahmen für den Opferschutz herzustellen. Ausnahme | Mehren sich Vorwürfe gegenüber einer Person, ohne dass die Betroffenen Beschwerde führen möchten, so können die beratenden Stellen aktiv werden, u.a., indem sie mit den Beschuldigten sprechen. Die Anonymität der Betroffenen muss dabei gewährleistet sein.