FAQs auf der Zielgeraden
Wie sind die Fristen für die Staatsexamen?
Die Abgabefristen für das Staatsexamen sind der 01. Februar (mit Nachfrist* 01. April) für das Staatsexamen im Herbst und der 25. Juli (mit Nachfrist* 01. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr.
Welchen Umfang hat die Schriftliche Hausarbeit (lt. LPO I) bzw. Zulassungsarbeit? Wo muss ich die Arbeit anmelden?
Die Schriftliche Hausarbeit, auch Zulassungsarbeit genannt, hat einen Umfang von etwa 10 LP (1LP entspricht 30 Arbeitsstunden) und umfasst ca. 40 Seiten. Bei der angegebenen Seitenanzahl handelt es sich allerdings nicht um eine rechtliche Vorschrift.
Sie müssen die Zulassungsarbeit nicht beim Prüfungsamt anmelden, sondern können in Absprache mit Ihrer betreuenden Lehrperson direkt anfangen daran zu arbeiten. In der Regel haben Sie dafür 6 Monate Zeit.
Eine betreuende Lehrperson finden Sie, indem Sie eine für Ihr Themengebiet bzw. Ihre Fragestellung geeignete Person ansprechen.
Wo muss ich die Schriftliche Hausarbeit (lt. LPO I) bzw. Zulassungsarbeit abgeben?
Die Abgabe der Zulassungsarbeit erfolgt gebunden in zweifacher Ausführung bei der für Sie zuständigen Lehrperson. Nach der Korrektur bringt diese eine Arbeit mit dem Gutachten zum Prüfungsamt.
Die Empfangsbestätigung reichen Sie dann mit der Anmeldung zur Prüfung im Original beim Prüfungsamt ein.
Die Abgabefristen entsprechen den Anmeldefristen für das Staatsexamen (01. Februar (mit Nachfrist* 01. April) für das Stex im Herbst und 25. Juli (mit Nachfrist* 01. Oktober) für das Stex im Frühjahr).
Weitere Informationen sowie Dokumente zur Einreichung finden Sie beim Prüfungssekretariat (externer Link, öffnet neues Fenster).