FAQs zum Examen
Wie sind die Fristen für die Staatsexamen?
Die Abgabefristen für das Staatsexamen sind der 01. Februar (mit Nachfrist* 01. April) für das Staatsexamen im Herbst und der 25. Juli (mit Nachfrist* 01. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr.
Weitere Informationen zu den Terminen finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).
Werden Kurse zur Examensvorbereitung angeboten?
Das Institut bietet regelmäßig Übungen zur Examensvorbereitung an.
Die Übungen in den Fächern Religionspädagogik und Systematische Theologie finden in der Regel im Wintersemester statt.
Die Übung zum Fach Biblische Theologie findet in der Regel im Sommersemester statt.
⇢Alle, die im Frühjahr 2026 das Examen absolvieren wollen, sollten also auch im SoSe den entsprechenden Kurs belegen!
Aufgrund der Tatsache, dass man im Examen bei Biblischer Theologie zwischen AT und NT wählen kann, und die Leistungen in den AT-Klausuren in der Vergangenheit erfreulich waren, bieten wir im Fach Biblische Theologie nur den Bereich Altes Testament an, weil dadurch eine optimale Vorbereitung auf die Klausur gewährleistet ist.
Bitte melden Sie sich frühzeitig in SPUR (externer Link, öffnet neues Fenster) an, damit wir wissen, wie viele Teilnehmende es sein werden. Ein Mindestzahl von fünf Teilnehmenden ist erforderlich.
Welche Hilfsmittel sind zugelassen? Welche Bibeln sind erlaubt?
Generelle Hinweise finden Sie auf der Unterseite Hinweise zu Prüfungen und wissenschaftlichem Arbeiten.
Hilfsmittel
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für Evangelisch.-Lutherische Kirchen in Bayern und Thüringen (Verlag: Evangelischer Presseverband für Bayern e.V.)
- Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers [Keine kommentierte Ausgabe!]
Zu den Bibeln
Eine Liste über die Bibelausgaben, die in der jeweiligen Ersten Staatsprüfung verwendet werden dürfen, finden Sie unter diesem Link (aktuell: Prüfungstermin Frühjahr 2024 (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)).
[So ist beispielsweise die "Lutherbibel mit Einführungen und Bildern", Verlag: Deutsche Bibelgesellschaft; Auflage: 2 (1. Januar 2010) nicht zur Ersten Staatsprüfung zugelassen.]
- Die zugelassenen Hilfsmittel (Bibeln) dürfen keine zusätzlichen hand- oder maschinenschriftlichen Eintragungen enthalten.
- Farbige An- und Unterstreichungen sowie Querverweise auf andere Stellen (in Zahlen, z.B. §, Seite) sind erlaubt.
- Markierungsstreifen, die als Kapiteleinteilung der Bibel dienen, sind erlaubt.
- Vorgefertigte Register mit den offiziellen Abkürzungen (z.B. LK für Lukas), die dem Inhaltsverzeichnis entsprechen, sind zulässig.
- Nicht erlaubt sind Beschriftungen der Markierungsstreifen mit Symbolen (z.B. Sonnensymbol für Aussagen über Gott)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von zugelassenen Hilfsmitteln mit unzulässigen Eintragungen als Unterschleif zu werten ist. Und zwar auch dann, wenn die Eintragungen für die Prüfungsaufgabe keinen Vorteil bringen konnten.
Erlaubte Bibeln
Nicht erlaubte Bibeln
Wo finde ich die Examensaufgaben der vergangenen Jahre?
Unter folgenden Links stehen Ihnen Examensthemen der vergangenen Jahre zur Verfügung.
Hinweis: Wir erhalten nur überzählige Exemplare der Prüfungsaufgaben, daher sind die Themen nicht lückenlos für jeden Prüfungszeitraum auf dieser Seite verfügbar. Den Prüfungsämtern liegen die Aufgaben zu allen Ersten Staatsprüfungen vor.
Wo finde ich Informationen zum erforderlichen Grundwissen?
Informationen zum inhaltlichen Grundwissen Fachdidaktik evangelische Religion finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).