Häufig gestellte Fragen zur Eignungsprüfung (FAQ)
Die Informationen auf dieser Seite werden ohne Gewähr gegeben. Rechtlich bindende Grundlage des Prüfungsverfahrens sind die Bestimmungen der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen am Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik der Universität Regensburg in der jeweils aktuellen Fassung.
Anmeldung / Termine
- Muss ich mich im Falle einer Anmeldung für das Unterrichtsfach Musik gleich für die Schulart (Grund-, Mittel- oder Realschule) entscheiden?
- Kann ich mich zur Eignungsprüfung auch anmelden, wenn ich das Abitur (noch) nicht abgelegt habe?
- Wann erhalte ich nach meiner Anmeldung zur Eignungsprüfung eine Bestätigung, dass ich zur Prüfung zugelassen bin?
- Wann erfahre ich die Termine für die praktischen Prüfungen?
- Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
- Kann ich alle praktischen Prüfungen an einem Tag ablegen? Kann ich Wunschtermine beantragen? Können meine Prüfungen verlegt werden, da ich in der Prüfungswoche im Ausland bin oder in anderen Studienfächern Prüfungen habe?
- Muss ich zweimal zu den Prüfungen antreten, wenn ich mich sowohl für die Eignungsprüfung im Gymnasialfach als auch im Unterrichtsfach Musik angemeldet habe?
Organisatorischer Ablauf der Eignungsprüfung
- Ich habe keine/n Klavierbegleiter. Wird mir jemand von der Universität zur Verfügung gestellt?
- Vortrag: Wer wählt die Reihenfolge der Gesangs- und Instrumentalstücke in der Prüfung aus?
- Wann erfahre ich die Prüfungsergebnisse?
- Wie oft kann ich die gesamte Prüfung oder eine Teilprüfung wiederholen?
- Was mache ich, wenn ich nach Prüfungsantritt erkranke?
Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Werden an anderen Hochschulen bestandene Eignungsprüfungen oder Teilprüfungen auch an der Universität Regensburg anerkannt?
- Anerkennung der Prüfungsleistung bei Doppelbewerbern (GYM und GS/MS/RS)
Sonstige Hinweise
- Mein Instrument steht nicht auf der Liste der für die Prüfung zugelassenen Instrumente. Kann ich die Eignungsprüfung trotzdem ablegen?
- Ich möchte Lehramt Grundschule mit Musik als Unterrichtsfach studieren, schaffe aber wahrscheinlich den Numerus clausus nicht. Garantiert mir die bestandene Eignungsprüfung trotzdem einen Studienplatz an der UR?
- Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?
- Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik (GS/MS/RS) an der Universität Regensburg.