Werden an anderen Hochschulen bestandene Eignungsprüfungen oder Teilprüfungen auch an der Universität Regensburg anerkannt?
Nein. Eine solche Anerkennung sieht die Eignungsprüfungssatzung nicht vor. Rechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen für Eignungsprüfungen in Musikstudiengängen sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Ebenso verhält es sich mit den Anforderungen des Studiums. Deshalb muss vor Ort über die Eignung der Bewerber entschieden werden.
Anerkennung der Prüfungsleistung bei Doppelbewerbern
Im Falle einer Doppelbewerbung (z.B bei Einladung zur Eignungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bei gleichzeitiger Anmeldung für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschulen) absolvieren Sie nur das Prüfungsprogramm für Lehramt Gymnasium. Die Prüfer geben in den auch für das Unterrichtsfach GS/MS/RS relevanten Teilprüfungen jeweils zwei Bewertungen Ihrer Leistungen ab: eine nach den Maßstäben, die für das Lehramt an Gymnasien gelten, und eine zweite nach den Maßstäben für Musik als Unterrichtsfach (GS/MS/RS). Sie können im Anschluss das jeweilige Studium beginnen, für das Sie die Eignungsprüfung bestanden haben.