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Ziele
 

Vor Beginn des Studiums des Unterrichtsfaches Musik für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen ist das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich. 
Zweck des Verfahrens ist die Feststellung, ob die Bewerber für die oben genannten Studiengänge

  • über ausgeprägte künstlerische Fähigkeiten sowie über fachliche Eignung verfügen und
  • ein erfolgreicher Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit erwartet werden kann. 
     

Rechtliches
 

Alle Angaben auf dieser Seite werden ohne rechtliche Gewähr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Mittel-, Realschulen am Lehrstuhl für Musikpädagogik und Musikdidaktik der Universität Regensburg (externer Link, öffnet neues Fenster) in der jeweils aktuellen Fassung.

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