Ich habe keine/n Klavierbegleiter/in. Wird mir jemand von der Universität zur Verfügung gestellt?
In dieser Frage bitten wir Sie, sich mit der Fachschaft Musikpädagogik (externer Link, öffnet neues Fenster) in Verbindung zu setzen, die kompetente Begleiter vermitteln kann.
Vortrag: Wer wählt die Reihenfolge der Gesangs- und
Instrumentalstücke in der Prüfung aus?
Die Prüfungskommission legt die Reihenfolge der Werke fest und entscheidet auch, ob ggf. nur ein Ausschnitt eines Stücks vorgetragen werden soll.
Wann erfahre ich die Prüfungsergebnisse?
Sie erhalten in der ersten Woche nach der letzten Teilprüfung einen schriftlichen Bescheid über sämtliche Prüfungsergebnisse. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Sekretariat der Musikpädagogik ab. Eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Wie oft kann ich die gesamte Prüfung oder eine Teilprüfung wiederholen?
Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Ein Wiederholen ist nur für die gesamte Prüfung möglich, nicht für einzelne Teilprüfungen. Näheres dazu finden Sie in der Eignungsprüfungssatzung.
Was mache ich, wenn ich nach Prüfungsantritt erkranke?
Bitte teilen Sie Ihre Erkrankung sofort dem Lehrstuhlsekretariat der Musikpädagogik und dem Prüfungsleiter mit. Besorgen Sie sich schnellstmöglichst ein amtsärztliches Attest. Rückwirkend ausgestellte Atteste können nicht anerkannt werden.
Wenn sich im Laufe der Prüfungswoche Ihr Befinden verbessert und es organisatorisch möglich ist, können einzelne Prüfungsteile nachgeholt werden. Ein Nachholtermin nach dem Ende der Prüfungswoche ist nicht möglich. Bei rechtzeitiger Vorlage eines amtsärztlichen Attests kann die Prüfung im nachfolgenden Jahr wiederholt werden.