Mein Instrument steht nicht auf der Liste der für die Prüfung zugelassenen Instrumente. Kann ich die Eignungsprüfung trotzdem ablegen?
Mit welchen Instrumenten man die Eignungsprüfung und den anschließenden Lehramtsstudiengang absolvieren kann, ist durch die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) festgelegt. In besonders begründeten Fällen kann der zuständige Prüfungshauptausschuss im Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Ausnahmeregelung gewähren. Dazu richten Sie - bitte sehr frühzeitig! - einen entsprechenden formlosen Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, 80327 München. Sobald ein entsprechender Bescheid vorliegt, kann die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgen.
Ich möchte Lehramt Grundschule mit Musik als Unterrichtsfach studieren, schaffe aber wahrscheinlich den Numerus clausus nicht. Garantiert mir die bestandene Eignungsprüfung trotzdem einen Studienplatz an der UR?
Nein. Der Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung ermöglicht Ihnen zwar den Zugang zum Studium des Unterrichtsfachs Musik – aber nur dann, wenn auch alle anderen notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Verteilung der Studienplätze für das Lehramt GS erfolgt zentral und unabhängig von der Musik-Eignungsprüfung.
Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?
Ja, an der UR wird von der Fachschaft Musikpädagogik ein Kurs organisiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig oder kontaktieren Sie die Fachschaft unter folgender E-Mail-Adresse:
Fachschaft.Musikpaedagogik(at)psk.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).
Für die schriftlichen Prüfungen in Gehörbildung und Allgemeiner Musiklehre werden im Vorbereitungskurs auch Musterklausuren bearbeitet.
An dieser Stelle finden Sie Beispiele für a) Gehörbildung schriftlich (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei), b) Allgemeine Musiklehre, Harmonie- und Satzlehre (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Rechtsgrundlage
Die Satzung für die Eignungsprüfung im Fach Musik (G/M/R) finden Sie → hier (externer Link, öffnet neues Fenster).