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Teilprüfungen und Bewertung

 

Die Eignungsprüfung gliedert sich in insgesamt 6 Einzelprüfungen, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Die Skala reicht dabei von 0 (= völlig unbrauchbare Leistung) bis 15 (= besonders herausragende Leistung). Die erreichte Gesamtpunktzahl errechnet sich wie folgt:

TeilprüfungGewichtungmaximal erreichbare Punktzahl 
A. Schriftliche Prüfungen  
Gehörbildung1x15
Allgemeine Musiklehre1x15
B. Praktische/ mündliche Prüfungen  
Instrument2x2x15 = 30
Gesang, Sprechen2x2x15 = 30
Vom-Blatt-Singen2x2x15 = 30
Ensemblearbeit 2x2x15 = 30
Gesamtsumme insgesamt max. 150 Punkte

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn keine Prüfungsleistung mit 6 oder weniger Punkten (einfache Wertung) bewertet wurde. Die Prüfung ist außerdem bestanden, wenn bei einer oder mehreren Bewertungen mit 6 oder weniger Punkten die erzielte Gesamtpunktzahl mindestens 100,00 Punkte beträgt und nach dem Urteil des Prüfungsausschusses zu erwarten ist, dass die Bewerberin/der Bewerber das Studienziel innerhalb der Regelstudienzeit erreichen kann.

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