Hier finden Sie die Antworten auf wichtige Fragen:
Muss ich mich im Falle einer Anmeldung für das Unterrichtsfach Musik gleich für die Schulart (Grund-, Mittel- oder Realschule) entscheiden?
Nein. Die Eignungsprüfung ist für alle drei Lehrämter dieselbe. Erst bei der Einschreibung an der Universität Regensburg legen Sie sich auf ein Lehramt fest.
Kann ich mich zur Eignungsprüfung auch anmelden, wenn ich das Abitur (noch) nicht abgelegt habe?
Das ist nach vorheriger Beratung grundsätzlich möglich. Über mögliche Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren die Zentrale Studienberatung / Studierendenkanzlei der UR.
Wann erhalte ich nach meiner Anmeldung zur Eignungsprüfung eine Bestätigung, dass ich zur Prüfung zugelassen bin?
In der Regel werden die Einladungsschreiben an die Bewerber Mitte bis Ende Mai versandt.
Wann erfahre ich die Termine für die praktischen Prüfungen?
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden am ersten Prüfungstag (Klausurentag) gegen Mittag bekannt gegeben. So bleibt genügend Zeit, die Klavierbegleitung für Gesangs- und Instrumentalprüfungen zu organisieren.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Für die Eignungsprüfung an der Universität Regensburg werden keine Prüfungsgebühren erhoben.
Kann ich alle praktischen Prüfungen an einem Tag ablegen? Kann ich Wunschtermine beantragen? Können meine Prüfungen verlegt werden, da ich in der Prüfungswoche im Ausland bin oder in anderen Studienfächern Prüfungen habe?
- Die Termine für Klausuren und Gruppenprüfungen können aus organisatorischen Gründen weder verschoben noch durch einen individuellen Nachtermin ersetzt werden. Die Prüfungstage sind aber in der Regel mehrere Wochen im Voraus über unsere Homepage abrufbar.
- Da für jede Teilprüfung eine von Fachleuten besetzte Prüfungskommission zusammentritt, sind die praktischen Prüfungen über mehrere Tage in der Prüfungswoche verteilt. Die Verschiebung einer praktischen Prüfung auf einen anderen Wochentag ist daher nicht möglich. Nach Bekanntgabe der genauen Termine für die praktischen Prüfungen am ersten Prüfungstag ist aber ein interner Tausch in der Bewerbergruppe einer Prüfungskommission erlaubt, also eine Änderung der Uhrzeit der Prüfung durch Tausch mit einem anderen Prüfungskandidaten. Dieser Tausch muss in Eigenorganisation erfolgen und dem Sekretariat der Musikpädagogik und dem Prüfungsleiter umgehend mitgeteilt werden.
- Am Ende der Prüfungswoche werden die Prüfungsergebnisse festgestellt und die Bescheide verschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Prüfungen können deshalb nicht auf einen späteren Termin verschoben werden.
Muss ich zweimal zu den Prüfungen antreten, wenn ich mich sowohl für die Eignungsprüfung im Unterrichtsfach Musik GS/MS/RS als auch im Gymnasialfach angemeldet habe? (externer Link, öffnet neues Fenster)
Nein. Im Falle einer solchen Doppelbewerbung absolvieren Sie nur das Prüfungsprogramm für Lehramt Gymnasium. Die Prüfer geben in den auch für das Unterrichtsfach GS/MS/RS relevanten Teilprüfungen jeweils zwei Bewertungen Ihrer Leistungen ab: eine nach den Maßstäben, die für das Lehramt an Gymnasien gelten, eine zweite nach den Maßstäben für Musik als Unterrichtsfach GS/MS/RS.