Vor Beginn des Studiums ist jeweils das Bestehen einer Eignungsprüfung erforderlich. Das Eignungsprüfungsverfahren wird in der Regel einmal jährlich im Juli durchgeführt. Die Aufnahme des Studiums ist jeweils zum Wintersemester möglich.
Rechtliche Grundlage des Prüfungsverfahrens sind die Bestimmungen der Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien am Lehrstuhl für Musikpädagogik der Universität Regensburg [...] in der jeweils aktuellen Fassung.
Vorläufige Prüfungstermine (ACHTUNG ÄNDERUNGEN MÖGLICH!)
12.06.-16.06.2023
Prüfungsort
Hochschule für kath. Kirchenmusik & Musikpädagogik, Andreasstraße 9, 93059 Regensburg
Anmeldeschluss: 30. April 2023 (Eingang Poststempel)
Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. bietet Vorbereitungskursefür verschiedene Inhaltsbereiche der Eignungsprüfung an.
Die Fachschaft Musik bietet auch einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung an. Der Termin hat bereits stattgefunden.
Bei Interesse an dem Kurs kontaktieren Sie bitte direkt die Fachschaft Musik unter der E-Mail: Fachschaft.Musikpaedagogik@psk.uni-regensburg.de
Informationen zur Eignungsprüfung für die Lehramtsstudiengänge Musik für Grundschule, Mittelschule und Realschule finden Sie hier.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in insgesamt neun Einzelprüfungen, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Die Skala reicht dabei von 0 (= völlig unbrauchbare Leistung) bis 15 (=besonders herausragende Leistung). Die erreichte Gesamtpunktzahl errechnet sich wie folgt:
Teilprüfung | Gewichtung | maximal erreichbare Punktzahl |
A. Schriftliche Prüfungen | ||
Gehörbildung | 2x | 2x15 = 30 |
Allgemeine Musiklehre | 2x | 2x15 = 30 |
Tonsatz/ Harmonielehre | 2x | 2x15 = 30 |
B. Praktische/ mündliche Prüfungen | ||
Erstes Instrument | 3x | 3x15 = 45 |
Zweites Instrument | 2x | 2x15 = 30 |
Gesang und Sprechen | 3x | 3x15 = 45 |
Vomblattsingen und Gehörbildung | 2x | 2x15 = 30 |
Tonsatz/ Harmonielehre praktisch | 2x | 2x15 = 30 |
Ensemblearbeit | 2x | 2x15 = 30 |
Gesamtsumme | insgesamt max. 300 Punkte |
Die Prüfung ist bestanden, wenn keine Prüfungsleistung mit 6 oder weniger Punkten (einfache Wertung) bewertet wurde. Die Prüfung ist außerdem bestanden, wenn bei einer oder mehreren Bewertungen mit 6 oder weniger Punkten die erzielte Gesamtpunktzahl mindestens 200,00 Punkte beträgt und nach dem Urteil des Prüfungsausschusses zu erwarten ist, dass der Bewerber das Studienziel innerhalb der Regelstudienzeit erreichen kann.
1. Gehörbildung (Dauer ca. 60 Min. ) - Musterklausur (wird in Kürze veröffentlicht)
Notieren rhythmischer Verläufe in gebräuchlichen Taktarten, auch mit Auftakten, Synkopen, Überbindungen, Punktierungen, keine Duolen oder Triolen
Notieren von Intervallen (simultan und sukzessiv vorgespielt oder in Form eines zweistimmigen Diktats)
Notieren einer tonal gebundenen Melodie (z. B. Volkslied)
Notieren der Rahmenstimmen eines vierstimmigen Satzes in Dur oder Moll (leitereigene Dreiklänge, Subdominante mit sixte ajoutée, Dominantseptakkord), Mittelstimmen werden mit einer von den Bewerber/innen zu wählenden Form von Akkordsymbolen dargestellt (z.B. Akkordsymbole klassisch oder Pop, Funktionsbezeichnung, Stufen oder Generalbassbezifferung)
Notieren eines Ausschnitts aus einem Pop-/Rocksong als Leadsheet (Gesangsmelodie mit einfachen Akkordsymbolden)
2. Allgemeine Musiklehre (Dauer ca. 60 Min. ) - Musterklausur (wird in Kürze veröffentlicht)
Beherrschen der Fünf-Linien-Notation und der Schlüsselung (G-, F-, C- Schlüssel, transponierende Intrumente)
Partiturlesefähigkeit
Bestimmen der Oktavbereiche
Kenntnis der gebräuchlichen Taktarten und ihrer metrischen Verhältnisse
Kenntnis gebräuchlicher Vortragsbezeichnungen
Intervalle bestimmen
Kenntnis gebräuchlicher Skalen (Tonleitern in Dur und Moll, modale Skalen)
Grundkenntnisse der Musikgeschichte einschließlich populärer Musik (Formen, Gattungen, Epochen, Hauptvertreter gemäß den Inhalten des Lehrplans für Musik am Gymnasium, Jgst. 5-13, Zuordnung von Hörbeispielen)
3. Tonsatz/Harmonielehre (Dauer ca. 60 Min. )
Schreiben eines vierstimmigen Satzes zu einer gegebenen Melodie (Chor- oder Instrumentalsatz)
Aussetzen einer Generalbassstimme für ein Tasteninstrument oder Generalbassbezifferung eines gegebenen Notenbeispiels
Arrangieren einer stiladäquaten Begleitung zu einer gegebenen Melodie (z.B. Volkslied, Song) unter Einbeziehung transponierender Instrumente (z.B. Klarinette, Saxophon, Trompete, Horn)
Grundkenntnis musikalischer Analyse (Form und Harmonik)
1. Erstes Instrument (Dauer ca. 15 Min. )
2. Zweites Instrument (Dauer ca. 10 Min. )
Klavier oder Orgel oder Cembalo muss als Erstes oder als Zweites Instrument gewählt werden. Das jeweils andere Instrument kann eines aus der nachfolgenden Liste sein. Die Wahl von zwei Tasteninstrumenten als Erstes und Zweites Instrument ist nicht zulässig.
Zugelassene Instrumente:
Klavier, Orgel, Cembalo; Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass; Blockflöte als Instrumentenfamilie;Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Horn; Gitarre, Harfe oder die Gruppe der Perkussionsinstrumente.
Im Vorspiel werden erwartet:
Gefordert wird jeweils Vomblattspiel.
Die Kandidatinnen und Kandidaten spielen aus ihrem Repertoire. Bitte bereiten Sie
für das Erste Instrument vier Stücke,
für das Zweite Instrument drei Stücke
unterschiedlichen Tempos und Charakters aus verschiedenen Epochen vor.
Die Musik des 20./21. Jahrhunderts umschließt auch die Genres Jazz, Pop- und Rockmusik. Für jedes Instrument kann ein Stück aus diesen Bereichen angegeben werden, sofern es sich um notierte Kompositionen, Transkriptionen oder Improvisationen auf notierter Grundlage handelt.
Eine Liste mit Vorschlägen zur Auswahl der Prüfungsstücke finden Sie hier.
Bitte bringen Sie zur Prüfung je ein Notenexemplar Ihrer beiden Stücke zum Mitverfolgen für die Prüfer mit und sorgen Sie selbst für eine Instrumentalbegleitung.
3. Gesang und Sprechen (Dauer ca. 10 Min. )
Beim Singen und Sprechen werden erwartet:
Eine gesunde, bildungs- und belastungsfähige Sing- und Sprechstimme,
Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Formen der Vokalmusik in Geschichte und Gegenwart,
Fähigkeit zum technisch einwandfreien, ausdrucksvollen Sprechen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten singen aus ihrem Repertoire vor. Bitte bereiten Sie
Beispiele:
Bitte sorgen Sie selbst für eine Instrumentalbegleitung; Sie können sich auch selbst begleiten. Bringen Sie zur Prüfung je ein Notenexemplar Ihrer Vokalstücke mit!
4. Gehörbildung (Dauer ca. 5 Min. )
5. Tonsatz/Harmonielehre praktisch (Dauer ca. 5 Min. )
In beiden Fällen ist die Melodie mit darzustellen. Sie kann entweder in den Klaviervortrag eingebaut oder dazu gesungen werden.
Die Stückauswahl für den vorbereiteten Prüfungsteil kann sich an schulpraktischer Literatur orientieren (vgl. gängige Schulliederbücher). Das verwendete Leadsheet ist in Kopie für die Prüfungskommission mitzubringen.
6. Ensemblearbeit (Einstudierungsversuch) (Dauer ca. 5 Min. )
Download der Prüfungsanforderungen (Stand 02/23) (PDF)
Die Prüfung findet einmal jährlich im Juni statt. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Anmeldefristen, Formulare, Prüfungstermine sowie Lage- und Anfahrtsinformationen finden Sie auf unserer Homepage.
Postanschrift Universität Regensburg | |
Falls Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat (Tel. 0941/943-3580 oder per Email).
Dort können Sie auch einen Sprechstundentermin bei einem der Fachvertreter vereinbaren.
Die Prüfungen finden in den Räumen der Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg (Andreasstr. 9, 93059 Regensburg) statt.
Die Entscheidung über das Bestehen der Eignungsprüfung trifft eine Kommission, die nach Ende aller Prüfungen berät. Dabei werden die oben genannten Kriterien - ausgeprägte künstlerische Begabung, Eignung für die gewählte Studienrichtung, Erreichbarkeit des Studienziels - angelegt.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid.