Der Schwerpunktbereich 10 richtet sich an alle Studierenden der Rechtswissenschaft mit besonderem Interesse für das Familien- und Erbrecht einschließlich der internationalen Bezüge. Das Schwerpunktbereichsstudium soll Ihnen nicht nur die Möglichkeit zur Vertiefung und Erweiterung der im Hauptstudium bereits erworbenen Kenntnisse im nationalen Familien- und Erbrecht bieten, sondern widmet sich auch dem Internationalen Privatrecht (IPR), wobei hier neben den Grundlagen der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte schwerpunktmäßig spezifisch familien- und erbrechtliche Fragestellungen beleuchtet werden.
Prof. Dr. Martin Löhnig
Termine im WiSe 2025/26: 17.10./24.10./31.10. 2025, jeweils von 08:15–15:00 Uhr, RW(S) 008
Inhalte:
In der Vorlesung Vertiefung im Familien- und Erbrecht werden die praxisrelevanten Themen behandelt, die über den Pflichtfachstoff hinausgehen (insb. Eheschließung, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung, Unterhaltsrecht, Abstammungs- und Adoptionsrecht, Sorge-/Umgangsrecht), aber auch der examensrelevante Stoff vertieft (z.B. gewillkürte Erbfolge, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht). Das Familien- und Erbrecht ist in der Ersten Juristischen Staatsprüfung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 lit. d und e JAPO nur in Grundzügen Prüfungsstoff. Dennoch werden regelmäßig Klausuren gestellt, die durchaus auch Detailwissen – meist an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten – abprüfen (z.B. in den Prüfungsterminen 2022/1, 2022/2, 2023/1, 2024/1 und 2024/2).
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Prof. Dr. Claudia Mayer, i.d.R. SoSe
Termine im SoSe 2026: folgen
In der Vorlesung Internationales Familien- und Erbrecht behandeln wir die in der Praxis immer häufiger werdenden Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug. Bevor man die familien- oder erbrechtlichen Fragen in der Sache beurteilen kann, muss in solchen Fällen zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung überhaupt anwendbar ist. Gemäß Art. 3 EGBGB „bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht)“, also den folgenden Normen des EGBGB. Dies gilt indes nur, wenn nicht höherrangiges Europa- oder Völkerrecht die nationalen Regeln verdrängt. Deshalb behandeln wir in dieser Vorlesung auch zahlreiche Europäische Verordnungen und völkerrechtliche Verträge, die Vorschriften des IPR bzw. sog. Kollisionsnormen enthalten.
Beispiel: Heiratet ein Franzose eine Österreicherin in Deutschland, ist gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB für die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen sowohl französisches als auch österreichisches Eheschließungsrecht anwendbar, während sich die Form der Eheschließung gemäß Art. 13 Abs. 4 EGBGB ausschließlich nach deutschem Recht richtet, sodass die (nach französischem und österreichischem Recht erforderlichen) Erklärungen der Ehegatten vor einem deutschen Standesbeamten abgegeben werden müssen (vgl. § 1310 Abs. 1 BGB), damit die Ehe formwirksam ist.
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Hon. Prof. Dr. Christian Seiler, i.d.R. WiSe
Termine im WiSe 2025/26:
23.10./30.10./20.11./27.11., jeweils von 13:00–18:00 Uhr, RW(S) 001
Inhalte:
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) regelt die familiengerichtlichen Verfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit (u.a. das Erbscheinsverfahren). In der Vorlesung FamFG werden Sie einen Überblick über die Grundlagen und Besonderheiten familiengerichtlicher Verfahren im Vergleich zu allgemeinen Zivilprozessen erhalten. Sehr häufig lassen sich Streitigkeiten in diesem Bereich nicht (mehr) einvernehmlich lösen. Daher ist es essenziell, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten familiengerichtlicher Verfahren zumindest in Grundzügen zu kennen.
In der späteren beruflichen Praxis werden viele von Ihnen mit familien- und erbrechtlichen Themen befasst sein. Im Jahr 2023 wurden vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland in erster Instanz 1.046.066 Zivilsachen (mit Ausnahme der Familiensachen) erledigt – dem standen im gleichen Jahr ganze 526.694 erledigte Familiensachen vor den Amtsgerichten gegenüber. Dementsprechend ist der Fachanwaltstitel für Familien- und Erbrecht einer der häufigsten in Deutschland. Im Schwerpunktbereich 10 können Sie bereits während des Studiums erforderliches Spezialwissen erlernen.
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Prof. Dr. Martin Löhnig, i.d.R. Wise
Termine im WiSe 2025/26: 14.11.2024, 8.30 - 15.30 Uhr, RW(S) 008
Inhalte:
Das Familienrecht ist allgegenwärtig in der politischen Diskussion und laufend Gegenstand von gesetzgeberischen Überlegungen und Neuerungen. Auch die Gerichte bis hin zum BVerfG bilden das geltende Recht auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts laufend fort. Gelegenheit zu gemeinsamer Diskussion solch aktueller Entwicklungen und gesetzgeberischer Bestrebungen auf diesen Gebieten bietet eine Konversationsübung. Im Fokus steht hier – vor allem auch mit Blick auf die mündliche Schwerpunktprüfung – die Schulung der juristischen Argumentations- und Kommunikationsfähigkeiten.
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Prof. Dr. Jürgen Kühling/Prof. Dr. Thorsten Kingreen, i.d.R. WiSe
Termine im WiSe 2025/26: 15.10.2025–04.02.2025, jeweils von 14:00–16:00 Uhr, H26
Inhalte:
Sowohl das Familien- als auch das Erbrecht sind im besonderen Maße durch die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen in Art. 6 GG und Art. 14 GG geprägt. Daher wird der Schwerpunktbereich 10 durch das regelmäßig von den öffentlich-rechtlichen Kollegen Kingreen und Kühling angebotene wissenschaftliche Entscheidungslabor ergänzt.
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Dabei weichen die Kollegen von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen („sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.
Die Kollegen geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet („reading assignment”) und diskutiert werden können. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenständige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschließende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige Näherungsweise an Rechtsprobleme durch Sekundärliteratur („Anmerkungslektüre“ statt „Urteilslektüre“) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den „klassischen“ Vorlesungen oft zu kurz kommt.
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Prof. Dr. Martin Löhnig
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Prof. Dr. Claudia Mayer
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Prof. Dr. Martin Löhnig
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Prof. Dr. Claudia Mayer/Prof. Dr. Christian Seiler
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Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack
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Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) statuiert den sog. Vorrang des Kindeswohls. Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthalten keine vergleichbare Bestimmung, doch wird der Vorrang des Kindeswohls mittlerweile als allgemeiner verfassungs- und menschenrechtlicher Grundsatz angesehen, der auch GG und EMRK prägt. Im Seminar soll untersucht werden, wie dieser Grundsatz in unterschiedlichen Rechtsbereichen und namentlich im Familien-, Sozial-, Migrations- und Medienrecht zum Tragen kommt. Dabei wird es auch darum gehen, wie sich das Kindeswohl als staatlicher Entscheidungsmaßstab zum subjektiven Willen des Kindes verhält.
[...] Im Familienrecht (Schwerpunktbereich 10) spielt das Kindeswohl eine zentrale Rolle. Im Schwerpunktbereich 4 kommt es namentlich in der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sowie im Migrationsrecht zum Tragen. In beiden Schwerpunktbereichen soll es insbesondere auch darum gehen, wie verfassungsrechtliche Vorgaben im Fachrecht umgesetzt werden. [...]
Studienarbeiten werden Fragen des Kindeswohls im Rahmen des jeweiligen Schwerpunktbereichs zum Gegenstand haben. Im vorbereitenden Seminar sowie in BA- und MA-Studiengängen werde ich Themen vorschlagen, die zum jeweiligen Studiengang, ggf. Schwerpunkt oder Modul und zu Ihrem Studienfortschritt passen.
Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.
Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium und im LL.B. Digital Law erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow!
Termine: voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend.
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Die vollständige Seminarbeschreibung finden Sie hier.