Zu Hauptinhalt springen

Schwerpunktbereiche

Das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium umfasst an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg derzeit 14 verschiedene Schwerpunktbereiche.

  • Studien- und Prüfungsordnung 2013
    enthält in §§ 46 bis 70 Regelungen zum Schwerpunktstudium
     
  • Studien- und Prüfungsordnung 2016
    enthält in §§ 49 bis 69 Regelungen zum Schwerpunktstudium
     
  • Studien- und Prüfungsordnung 2019
    enthält in §§ 49 bis 69 Regelungen zum Schwerpunktstudium
     
  • Studien- und Prüfungsordnung 2021
    enthält in §§ 49 bis 69 Regelungen zum Schwerpunktstudium
     
  • Studienpläne für die Schwerpunktbereiche ab SS 2013
    enthält die Vorlesungen im gewählten Schwerpunktbereich für alle Studierenden, die ihren Schwerpunkt spätestens im Wintersemester 2015/16 gewählt und im Sommersemester 2016 begonnen haben.
     
  • Studienpläne für die Schwerpunktbereiche ab WS 2016/17
    enthält die Vorlesungen im gewählten Schwerpunktbereich für alle Studierenden, die ihren Schwerpunkt spätestens im Wintersemester 2018/19 gewählt und im Sommersemester 2019 begonnen haben.
     
  • Studienpläne für die Schwerpunktbereiche ab WS 2019/20
    enthält die Vorlesungen im gewählten Schwerpunktbereich für Studierende, die ihren Schwerpunkt im Sommersemester 2019 wählen und zum Wintersemester 2019/20 mit dem Schwerpunktstudium offiziell beginnen. (Letzte Anpassung zum 01.04.2019)

  • Studienpläne für die Schwerpunktbereiche ab SS 2022
    enthält die Vorlesungen im gewählten Schwerpunktbereich für Studierende, die ihren Schwerpunkt im Wintersemester 2021/22 wählen und zum Sommersemester 2022 mit dem Schwerpunktstudium offiziell beginnen.

Aktuelle Informationen und Anmeldung:


Die Anmeldefrist für Schwerpunkt, vorbereitendes Seminar und Studienarbeit läuft in jedem Semester von Vorlesungsbeginn bis Ende Mai bzw. Ende November. Die Anmeldung zur mündlichen Schwerpunktprüfung ist im Februar und im August für den jeweils folgenden Prüfungszeitraum möglich.
 


Ansprechpartner für die Schwerpunktbereiche:


Archiv: Studienpläne für die Schwerpunkte 2007 - 2012

Archiv: Altes Schwerpunktstudium (vor 2007)

Altes Schwerpunktbereichsstudium:

Aufgrund der Studienreform 2007 wird das alte Schwerpunktbereichsstudium nur noch für Studierende angeboten, die das Schwerpunktbereichsstudium vor dem WS 2007/08 aufgenommen haben und in den alten Schwerpunktbereichen verbleiben wollen. Ein Wechsel in die aktuellen Schwerpunktbereiche ist durch einen Antrag an das Universitätsprüfungsamt möglich. Wer einen solchen Antrag nicht stellt, kann seinen Schwerpunktbereich alter Fassung zu Ende studieren.

Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium neu aufnehmen, müssen das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium belegen.



  1. Fakultäten

Fakultät für Rechtswissenschaft