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Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus einem Gebiet der Biochemie nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und seine Ergebnisse in angemessener Weise sachlich einwandfrei und verständlich darzulegen. Sie wird in der Regel im vierten Semester angefertigt.

Themenvergabe & Betreuung

  • Das Thema wird von einer Betreuerin oder einem Betreuer aus einem biochemisch ausgerichteten Arbeitskreis der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin oder der Fakultät für Chemie und Pharmazie vergeben. Bei internen Masterarbeiten werden die Erst- und Zweitgutachten ebenfalls von Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern aus diesen beiden Fakultäten erstellt.
  • Externe Masterarbeiten (z.B. in Unternehmen oder außeruniversitären / medizinischen Forschungseinrichtungen wie dem UKR oder dem LIT) sind möglich. 

    Dafür muss vorab ein Exposé (Kurzbeschreibung von Thema und Methoden zum Nachweis des biochemischen Charakters der Arbeit) erstellt und an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geschickt werden. Dieser entscheidet, ob die externe Arbeit genehmigt wird. Erst nach dieser Genehmigung kann der „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ im Prüfungssekretariat eingereicht werden. 

    Bei externen Arbeiten müssen Erst- und Zweitgutachter Mitglieder der Universität Regensburg sein. Dabei muss der Erstgutachter eine Professorin oder ein Professor des „Instituts für Biophysik und physikalische Biochemie“ oder des „Instituts für Biochemie, Genetik und Mikrobiologie“ der UR sein. Der Zweitgutachter von externen Arbeiten kann auch aus einer anderen Fakultät der UR stammen.

  • In Zweifelsfällen kann der Prüfungsausschuss ein Exposé auch bei Themenvergabe innerhalb der Fakultät für Chemie und Pharmazie verlangen.

Bearbeitungszeit

  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt maximal 6 Monate ab Themenvergabe. Die Frist ist prüfungsrechtlich verbindlich.
  • Wenn die Bearbeitung aus nicht selbst verschuldeten Gründen verzögert wird, kann eine Verlängerung beantragt werden. Der formlose Antrag muss sofort nach Auftreten des Grundes beim Prüfungssekretariat eingereicht werden. Bitte begründen Sie in dem Antrag, warum und wie lange die Bearbeitungszeit verlängert werden soll und legen sie entsprechende Nachweise bei.

Anmeldung der Masterarbeit

  • Voraussetzungen für die Anmeldung sind der Nachweis von mindestens 70 LP und die Immatrikulation im Masterstudiengang Biochemie an der Universität Regensburg.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit soll spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Prüfungssekretariat Biologie und Biochemie eingereicht werden.
  • Das Lehrstuhlseminar zur Masterarbeit wird nach der Zulassung durch das Prüfungssekretariat automatisch in FlexNow angemeldet. Die Verbuchung der Teilnahme erfolgt anschließend durch den jeweiligen Lehrstuhl.

Abgabe der Masterarbeit

  • Die Masterarbeit ist fristgerecht im Prüfungssekretariat Biologie und Biochemie einreichen; dort finden Sie auch weitere Informationen über die Abgabe von Abschlussarbeiten. Es müssen drei gebundene Druckexemplare sowie eine digitale Version (PDF) abgegeben werden.
  • Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und soll einen Umfang von maximal 100 Seiten nicht überschreiten. Zusätzlich sind eine deutsche und eine englische Zusammenfassung erforderlich.
  • Am Ende der Arbeit muss die in der Prüfungsordnung geforderte Erklärung des Verfassers eingefügt werden.

Für alle Details sind die §§ 10, 20–22 der geltenden Prüfungsordnung verbindlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte einfach an Alexander Pfab.

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