KI-Richtlinien
Richtlinien zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Studien- und Prüfungsleistungen und Qualifikationsarbeiten an der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin
Studien- und Prüfungsleistungen sollen Studierende zu einer selbstständigen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Theorien, empirischen Befunden und Forschungsmethoden heranführen und sie dazu befähigen, in Qualifikationsarbeiten (Zulassungs-, Bachelor- und Masterarbeiten oder Dissertationen) den Nachweis zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten zu erbringen.
1. Allgemeine Anforderungen
Grundsätzlich müssen bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsleistungen oder Qualifikationsarbeiten sämtliche verwendete Hilfsmittel angegeben werden, es sei denn, es handelt sich um triviale Werkzeuge wie Schreibmittel, Taschenrechner oder Textverarbeitungsprogramme.
2. Rechtschreib- und Grammatikprüfungen
Die in Textverarbeitungsprogrammen integrierte Rechtschreib- und Grammatikprüfung ist ein zugelassenes triviales Werkzeug für die Testerstellung, selbst wenn dabei Algorithmen Künstlicher Intelligenz (KI) zum Einsatz kommen.
3. KI-gestützte Texterstellung und Text-zu-Bild-Generatoren
KI-gestützte Texterstellung und Text-zu-Bild-Generatoren sind keine trivialen Werkzeuge und erfordern eine deutliche Kennzeichnung ihrer Verwendung in Studien- und Prüfungsleistungen und Qualifikationsarbeiten.
Die Verwendung KI-gestützter Texterstellung und Text-zu-Bild-Generatoren und deren Dokumentation ist mit den Dozentinnen und Dozenten vor Erstellung der Studien-, Prüfungsleistungen bzw. Qualifikationsarbeiten abzustimmen (bspw. ob eine wortgetreue Wiedergabe der Prompts erfolgen soll).
Die Verwendung solcher Hilfsmittel kann bei der Bewertung der Studien- und Prüfungsleistungen und Qualifikationsarbeiten berücksichtig werden, insbesondere im Hinblick auf deren Eigenständigkeit und Originalität. Die endgültige Bewertung liegt im Ermessen der Dozentinnen und Dozenten.
4. Verantwortung der Studierenden
Unabhängig von der Angabe der verwendeten Hilfsmittel bleibt die Studierende oder der Studierende vollumfänglich für den Inhalt der Studien- und Prüfungsleistungen verantwortlich.
5. Urheberrechtliche Hinweise
Die Nutzung von durch KI-Werkzeuge erstellten Texten kann (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. Es ist daher zu beachten, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechte bei der Verfasserin oder dem Verfasser der Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Qualifikationsarbeiten liegt.
Bei der Nutzung von KI-Werkzeugen ist zu beachten, dass alle in eingegeben Prompts zum Training der KI verwendet werden können. Die Verwendung von Texten Dritter als Prompts kann eine potentielle Urheberrechtsverletzung darstellen.
Ausführliche Informationen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz im KI-Leitfaden der UR:
Eigenständigkeitserklärung mit KI der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin - word-Datei (öffnet neues Fenster)
Weitere Infos:
Link zur Pressemitteilung des VBIO
KI-Leitfaden des VBIO - pdf (externer Link, öffnet neues Fenster)