Bei krankheitsbedingten Gründen ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das im Falle der Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist.
Bitte beim jeweiligen Sekretariat des Prüfungsfaches krankmelden; das Attest mit dem Formular "Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit" beim Studiendekanat Zahnmedizin einreichen.