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Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

 

Falls ein*e Studierende*r BAföG bezieht, muss er/sie in der Regel nach dem 4. Semester bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gefördert zu werden.

Um das Vorliegen dieser Leistungen aus dem Bereich der Kath. Theologie zu zertifizieren, gibt es an der Fakultät für Katholische Theologie zwei BAföG-Beauftragte:

  • Prof. Dr. Andreas Merkt / Kontakt: andreas.merkt@ur.de
  • Prof.in Dr. Ute Leimgruber / Kontakt: ute.leimgruber@ur.de

Kontaktieren Sie hierzu gerne Florian Würsch unter studienkoordination.theologie@ur.de - er wird für Sie die nötige Unterschrift seiner Vorgesetzten akquirieren. Zu diesem Zweck würden Sie ihm das von Ihnen ausgefüllte, hier verlinkte BAföG-Formblatt 5 (externer Link, öffnet neues Fenster) zukommen lassen. 

 

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