Anerkennung von Leistungen im Lehramt Biologie die an der Uni Regensburg in einem anderen Studiengang erworben wurden (jeweils Studienbeginn im Lehramt ab WS 24/25):
- aus dem BSc Biologie (Studienbeginn im BSc vor WS 24/25) - PDF
- aus dem BSc Biologie (Studienbeginn im BSc ab WS 24/25) - PDF
- aus dem BSc Biochemie (Studienbeginn im BSc vor WS 24/25) - PDF
- aus dem BSc Biochemie (Studienbeginn im BSc ab WS 24/25) - PDF
- bei einem Wechsel in eine andere Schulart im Lehramt Biologie (z.B. Wechsel von LA GY Biologie auf LA RS Biologie, usw.) - PDF
Anerkennung von externen Leistungen im Lehramt Biologie die in einem anderen Studiengang als die oben genannten Studiengänge oder einer anderen Universität erworben wurden - PDF (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Einbuchungen und Umbuchungen von Leistungen: Formulare für Einbuchungen von Leistungen aus z.B. IT-Ausbildung, oder Umbuchung von Leistungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamt für Lehramt - link.
Neubewertung der Zulassungsarbeit (LA Gymnasium) als Bachelorarbeit im Studiengang Bachelor of Science Biologie oder Bachelor of Education Biologie. Formular auf Anfrage (elisabeth.brunner@ur.de)
Anerkennungen im Bachelor of Education Biologie: Anerkennung von Leistungen aus dem Studiengang LA Gymnasium im Studiengang Bachelor of Education Biologie und umgekehrt. Formular auf Anfrage (elisabeth.brunner@ur.de)
Anerkennungen aus dem Lehramt im Bachelor Biologie siehe Prüfungsamt Biologie.
Anerkennung einer Bachelorarbeit als Zulassungsarbeit
Verfahren zur Anerkennung einer Bachelorarbeit BSc Biologie (12 LP) als Zulassungsarbeit im LA Biologie (= Hausarbeit) (10 LP):
Es ist ein formloser Antrag auf Anerkennung der Bachelorarbeit als Zulassungsarbeit bei Herrn Prof. Dittmer, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Lehramt Biologie, zu stellen.
1. Dem Gutachter / Der Gutachterin der Bachelorarbeit muss ein zusätzliches Exemplar der Arbeit zur Begutachtung und Benotung als Zulassungsarbeit vorgelegt werden.
3. Zur Abgabe der Zulassungsarbeit wird eine Empfangsbestätigung, ein Formular für das Gutachten und ein für die Schulart passender Aufkleber benötigt. Die Unterlagen sind beim Prüfungsamt für Lehramt erhältlich. Die Aufkleber müssen auf das Deckblatt der Arbeiten geklebt werden, das Gutachten muss lose in eine Arbeit eingelegt werden, die Empfangsbestätigung muss vom Betreuer bzw. der Betreuerin oder dessen Vertreter bzw. Vertreterin bei Abgabe der Arbeit unterschrieben werden.
4. Die Empfangsbestätigung wird vom Studierenden beim Prüfungsamt für Lehramt abgegeben, die Zulassungsarbeit mit dem Gutachten und der Benotung (nur ganze Noten möglich) werden vom Gutachter bzw. der Gutachterin an das Prüfungsamt weiter geleitet.
5. Der Zulassungsarbeit muss eine Erklärung eingebunden sein, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt worden sind (siehe LPO I § 29 (6) Satz 1)
6. Eine Zulassungsarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Soll eine Bachelorarbeit, die in Englisch verfasst ist, als Zulassungsarbeit anerkannt werden, ist beim Ministerium ein entsprechender Antrag vorab zu stellen. Informationen hierzu erhalten Sie im Prüfungsamt für Lehramt.
Weitere Inforamtionen zur Zulassungsarbeit finden Sie hier - link!