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Betriebspraktikum

Betriebspraktikum (alle Studiengänge)

  • Dauer: 8 Wochen; kann gesplittet werden in maximal 4 Tranchen a 2 Wochen; auch im Ausland möglich
  • Orte: Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe
  • Lassen Sie sich das Betriebspraktikum mit Unterschrift und Stempel auf einem Bescheinigungsformular des Praktikumsamts der Universität Regensburg bestätigen.
  • Versicherungsschutz ist über die Universitäten gegeben, sofern Sie ordentlicher, eingeschriebener Student sind.
  • Bester Zeitpunkt: Vor Beginn des Studiums, aber nach dem Abitur. Spätester Zeitpunkt: Anmeldung zum Staatsexamen.
  • Organisation: eigeninitiativ bei den entsprechenden Firmen.
  • Weitere Informationen zur Organisation finden Sie bei den jeweiligen Praktikumsämtern (s.u.).
  • Vorgaben:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV287341-0#BayVwV287341-1

Orientierungspraktikum

Orientierungspraktikum (alle Studiengänge)

  • Dauer: 3 - 4 Wochen (ca. 20 Unterrichtsstunden / Woche; mindestens 3 Unterrichtsstunden / Tag) während der vorlesungsfreien Zeit.
  • Bester Zeitpunkt für das Orientierungspraktikum: Vor Beginn des Studiums. Abiturient(inn)en können das Orientierungspraktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung erfolgreich abgelegt haben.
  • Das Orientierungspraktikum muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden.
  • Mindestens 1 Woche muss an einer öffentlichen (d. h. staatlichen oder städtischen) Schule oder einer staatlich anerkannten Privatschule absolviert werden.
  • Es müssen zwei verschiedene Schularten besucht werden. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Nützen Sie die Chance, auch Schularten kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird (auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe). Beim Studium des Lehramts an Grundschulen können auch vorschulische Bildungseinrichtungen besucht werden. Beim Studium des Lehramts an Gymnasien soll das Gymnasium, an dem die Hochschulreife erworben wurde, nach Möglichkeit nicht gewählt werden!
  • Weitere Informationen zur Organisation finden Sie bei den jeweiligen Praktikumsämtern (s.u.).

pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (alle Studiengänge)

  • Voraussetzungen: Orientierungspraktikum und das komplett abgeleistete Modul Schulpädagogik
  • Dauer: ca. 150 - 160 Unterrichtsstunden, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit an zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren
  • Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen (d. h. staatlichen oder städtischen) oder staatlich anerkannten privaten Schulen in Bayern abgeleistet werden.
  • Genauere Informationen zur Organisation finden Sie bei den jeweiligen Praktikumsämtern (s.u.).

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (alle Studiengänge)

stufenspezifisches studienbegleitendes Praktikum (nur für LA Grundschule und LA Hauptschule)

Stufenspezifische studienbegleitende Praktikum  (SSP)(LA Grundschule, LA Hauptschule)

  • Das SSP ist fächer-unabhängig, es muss in der jeweiligen Schulart abgeleistet werden.
  • Das SSP findet während des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
  • Das SSP kann erst nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
  • Zu diesem Praktikum finden unter der Regie vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik bzw. dem Lehrstuhl für Schulpädagogik Begleitveranstaltungen statt.
  • Die Zuteilung zu den einzelnen Begleitveranstaltungen ist abhängig von den betreuenden Lehrkräften.
  • Ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend.

Weitere Informationen

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