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Wichtiger grundsätzlicher Hinweis vorab:

Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG).
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!


Bachelorstudiengang Chemie (Studienbeginn vor WiSe 2026/27)

An- und Abmeldefristen in FlexNow

Für Klausuren:

FlexNow-Anmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung
FlexNow-Abmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung

Für mündliche Abschlussmodulprüfungen (Ringvorlesung, 6. Semester): 

spezielle An- und Abmeldefristen, werden mit der Termin- und Prüferbekanntgabe mitgeteilt. 

Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!

Erstversuch und Wiederholungsmöglichkeiten

Erstversuch:

Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. 
Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.

Prüfung im Erstversuch nicht bestanden:

Im Falle eines Nichtbestehens Ihres Erstversuchs werden Sie durch das zuständige Sekretariat automatisch zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung in FlexNow angemeldet. Dieser Prüfungstermin ist verpflichtend anzutreten. Eine eigenständige Abmeldung ist nicht möglich! (Ausnahme: krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit)

Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden:

Bei zweimaligem Nichtbestehen werden Sie mit mindestens vier Wochen Vorlauf schriftlich zur mündlichen Modulabschlussprüfung geladen. Die mündliche Drittprüfunge wird von zwei gleichberechtigten Prüfern und Prüferinnen abgenommen. Sie kann alle im Modul enthaltenen Lehrveranstaltungen umfassen. Aus diesem Grund wird der Drittversuch erst dann angesetzt, wenn Sie alle weiteren Teilprüfungen des entsprechenden Moduls bereits angetreten und bestanden bzw. ebenfalls zweimalig nicht bestanden haben.
Wird die mündliche Gesamtprüfung nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung.

Wichtiger Hinweis: Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Nicht von der Fakultät für Chemie und Pharmazie angebotene Module

Module Mathematik und Physik

Erstversuch:

Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. 
Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.

Wiederholungsprüfungen:

Hinweis auf §25 Abs, 3 Satz 7 der PO BSc Chemie: „Hinsichtlich der nicht von der Fakultät Chemie und Pharmazie angebotenen Module gelten die Prüfungsbestimmungen der jeweils zuständigen Fakultät.‘‘

Das Modul CHE-BSc-M02 Mathematik wird von der Fakultät für Mathematik angeboten. Für die Wiederholbarkeit von Modul(teil-)prüfungen gilt § 25 der PO des BSc Mathematik. 

Das Modul CHE-BSc-M03 Physik wird von der Fakultät für Physik angeboten. Für die Wiederholbarkeit von Modul(teil-)prüfungen gilt § 22 der PO des BSc Physik.

Das bedeutet: 

Sie haben sowohl in Mathematik als auch Physik immer zwei schriftliche Wiederholungsmöglichkeiten (kein mündlicher Drittversuch!). Diese sind immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzutreten! Achtung: Sie werden nicht automatisch zur Wiederholung angemeldet! Bitte melden Sie sich zuverlässig eigenständig zu den Prüfungsterminen an. Eine Nichtanmeldung führt später zur Fristüberschreitung (=Fehlversuch!).

Wichtiger Hinweis: Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen

Sollten Sie aufgrund von Krankheit eine Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von dieser Prüfung offiziell zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.

Für einen Rücktritt reichen Sie bitte die Rücktrittserklärung sowie das ärztliche Attest (Original!) beim Prüfungssekretariat Chemie ein. 

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungssekretariats Chemie. Hier finden Sie die Rücktrittserklärung sowie ein Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.

Prüfungsrücktritt im Erstversuch: 

Sollten Sie von einem Erstversuch zurücktreten, steht es Ihnen frei, den Wiederholungstermin oder den nächsten regulären Klausurtermin (ein Jahr später) als Ihren Erstversuch zu nutzen.

Prüfungsrücktritt im Wiederholungsversuch:

Treten Sie von einem ersten Wiederholungsversuch zurück, verlängert sich Ihre Wiederholungsfrist auf den nächstmöglichen Klausurtermin. Sie werden zu dieem Klausurtermin wieder automatisch durch das zuständige Sekretariat in FlexNow angemeldet. 

Treten Sie von der mündlichen Drittprüfung zurück, wird zeitnah ein Nachholtermin mit Ihnen vereinbart. Auch hier erfolgt die FlexNow-Anmeldung automatisch.

Bachelorstudiengang Chemie (Studienbeginn ab WiSe 2026/27)

An- und Abmeldefristen in FlexNow

Für Klausuren:

FlexNow-Anmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung
FlexNow-Abmeldefrist: ein Tag vor der jeweiligen Prüfung

Für mündliche Abschlussmodulprüfungen (Ringvorlesung, 6. Semester): 

spezielle An- und Abmeldefristen, werden mit der Termin- und Prüferbekanntgabe mitgeteilt. 

Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!

Prüfungsanmeldung

Bitte melden Sie sich zu jeder Prüfung, die Sie antreten wollen, eigenverantwortlich in FlexNow an. Dies gilt sowohl für Erstversuche, als auch für potentielle Wiederholungen. 

Sollten Sie sich nicht eigenständig anmelden können, melden Sie sich bitte unverzüglich und unbedingt noch während der Anmeldephase bei der Studiengangskoordination Chemie oder dem Prüfungssekretariat Chemie

Für Ihren Erstversuch können Sie sowohl den regulären als auch den Wiederholungstermin eines Semester wählen. Sofern Sie Ihren Erstversuch am Wiederholungstermin antreten, beachten Sie bitte, dass eine Wiederholungsmöglichkeit dann frühestens im Folgejahr zum nächsten regulären Klausurtermin gegeben ist.

Grundsätzlicher Hinweis:

Prüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen sind so rechtzeitig anzutreten, dass etwaige Zugangsvoraussetzungen sowie die allgemeinen Prüfungsfristen (Regelstudienzeit bzw. Höchststudiendauer) eingehalten werden. 
Nicht rechtzeitig angetretene Prüfungen (selbstverschuldet!) rechtfertigen keinen Antrag auf Studienzeitverlängerung!

Wiederholungsmöglichkeiten

Grundsätzlicher Hinweis:

Prüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen sind so rechtzeitig anzutreten, dass etwaige Zugangsvoraussetzungen sowie die allgemeinen Prüfungsfristen (Regelstudienzeit bzw. Höchststudiendauer) eingehalten werden. 
Nicht rechtzeitig angetretene Prüfungen (selbstverschuldet!) rechtfertigen keinen Antrag auf Studienzeitverlängerung!

Schriftliche Modulprüfungen in den Modulen CHE-BSc-M101 bis CHE-BSc-M121:

PO § 25 Abs 1: Jede erstmals nicht bestandene schriftliche Modulprüfung kann bis zu dreimal wiederholt werden. 
Die dritte Wiederholung kann nach Vorgabe des Prüfers oder der Prüferin auch in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt werden. Ein Wechsel der Prüfungsform ist mit mindestens vier wöchigem Vorlauf anzukündigen. 

Mündliche Modulprüfung in Modul CHE-BSc-M122 (Abschlussmodul):

PO § 25 Abs 2: Erstmals nicht bestandene Modulteilprüfungen im Abschlussmodul können zweimal wiederholt werden.
Es ist immer nur die nicht bestandene Modulteilprüfung zu wiederholen.

Modulberichte in den Wahlpflichtmodulen CHE-BSc-M124 bis CHE-BSc-M127:

PO § 25 Abs 3: Ein Modulbericht in den Wahlpflichtmodulen CHE-BSc-M124 bis CHE-BScM127 kann bei ungenügender Leistung überarbeitet (Nachbesserung) und binnen vier Wochen ein zweites Mal abgegeben werden. 
Wird der Modulbericht nach Nachbesserung nicht in der vorgegebenen Frist vorgelegt oder wird er nach der Zweitabgabe immer noch mit ungenügend bewertet, so gilt das Wahlpflichtmodul als erstmalig nicht bestanden. 
In diesem Fall sind alle Modulbestandteile mit den zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen vollständig zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen oder das gewählte Wahlpflichtmodul durch ein anderes Wahlpflichtmodul zu ersetzen. 
Die Wiederholung aller Modulbestandteile mit den zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen ist einmal möglich.
 

Notenverbesserung

PO § 25 Abs 5: In den Modulen CHE-BSc-M101 bis CHE-BSc-M121 ist es zulässig, eine im Erstversuch bestandene schriftliche Prüfung zur Notenverbesserung zum nächstmöglichen Prüfungstermin freiwillig schriftlich zu wiederholen. Ein Wechsel der Prüfungsform auf eine mündliche Prüfung ist dabei ausgeschlossen.
Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung gilt die Note des Erstversuchs, ansonsten das bessere Ergebnis.

Wiederholung der Bachelorarbeit

PO § 25 Abs 7: Wird die Bachelorarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, ist eine einmalige Wiederholung mit neuem Thema möglich.
Der Antrag auf Zuteilung eines neuen Themas ist innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der erstmaligen Nichtbestehens zu stellen. Die Studienhöchstdauer ist bei der Antragsstellung entsprechend zu berücksichtigen!

Eine zweite Wiederholung ist nicht möglich! 

Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen

Sollten Sie aufgrund von Krankheit eine Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von dieser Prüfung offiziell zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.

Für einen Rücktritt reichen Sie bitte die Rücktrittserklärung sowie das ärztliche Attest (Original!) beim Prüfungssekretariat Chemie ein. 

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungssekretariats Chemie (externer Link, öffnet neues Fenster). Hier finden Sie die Rücktrittserklärung sowie ein Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.

Bachelorstudiengang Wirtschaftschemie (Studienbeginn vor WiSe 2026/27)

An- und Abmeldefristen in FlexNow

Module WiCHE-BSc-M01 bis WiCHE-BSc-M05 sowie WiCHE-BSc-CHE-M01 bis WiCHE-BSc-CHE-M10

FlexNow-Anmeldefrist: fünf Werktage vor der Prüfung
FlexNow-Abmeldefrist: fünf Werktage vor der Prüfung

Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!

Module WiCHE-BSc-Wi-M01 bis WiCHE-BSc-Wi-M29 

FlexNow-Anmeldefrist: wird vom Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften bekannt gegeben
FlexNow-Abmeldefrist: eine Woche vor der Prüfung

Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Zulassung zur Prüfung!

Prüfungsanmeldung

Bitte melden Sie sich zu jeder Prüfung, die Sie antreten wollen, eigenverantwortlich in FlexNow an. Dies gilt sowohl für Erstversuche, als auch für potentielle Wiederholungen. 

Module WiCHE-BSc-M01 bis WiCHE-BSc-M05 sowie WiCHE-BSc-CHE-M01 bis WiCHE-BSc-CHE-M10

Eine Erstanmeldung in FlexNow ist nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. 
Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.

Sollten Sie sich nicht eigenständig anmelden können, melden Sie sich bitte unverzüglich und unbedingt noch während der Anmeldephase bei der Studiengangskoordination Chemie (externer Link, öffnet neues Fenster) oder dem Prüfungssekretariat Chemie (externer Link, öffnet neues Fenster)

Module WiCHE-BSc-Wi-M01 bis WiCHE-BSc-Wi-M29 

Eine Erstanmeldung in FlexNow ist (meist) nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. Ob eine Wiederholungsprüfung für Erstschreiber geöffnet ist erfragen Sie bitte beim jeweiligen Prüfer oder dem Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften.  

Sollten Sie sich nicht eigenständig anmelden können, melden Sie sich bitte unverzüglich und unbedingt noch während der Anmeldephase beim Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften.

Wichtiger Hinweis: Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Wiederholungsmöglichkeiten

Module WiCHE-BSc-M01 bis WiCHE-BSc-M05 sowie WiCHE-BSc-CHE-M01 bis WiCHE-BSc-CHE-M10:

PO § 25 Abs 1: Jede erstmals nicht bestandene Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. 

Besteht die Modulprüfung aus Teilleistungen, ist nur die nicht bestandene Teilleistung zu wiederholen. Die erste Wiederholungsprüfung ist in der Regel zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten abzulegen. Die zweite Wiederholungsprüfung muss in der Regel spätestens zwölf Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuchs abgelegt werden.

Wird die zweite Wiederholung der Modulprüfung nicht bestanden, sind das Modul und die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.

Module WiCHE-BSc-Wi-M01 bis WiCHE-BSc-Wi-M06:

PO § 25 Abs 2: Jede nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Mündliche Prüfungen sind zulässig. Die Wiederholungsprüfung zu einer nicht bestandenen Prüfung ist im Folgesemester abzulegen. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Einmalig im Studienverlauf anwendbar: Eine im Wiederholungsversuch nicht bestandene Modulprüfung kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss ein zweites Mal wiederholt werden, wenn die betroffene Modulgruppe ansonsten nicht mehr erfolgreich absolviert ist. Der Antrag muss spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe des in der betreffenden Modulgruppe letzten erforderlichen Prüfungsergebnisses vorgelegt werden!

Module WiCHE-BSc-Wi M08 bis WiCHE-BSc-Wi-M29:

PO § 25 Abs 3: Jede nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Mündliche Prüfungen sind zulässig. Die Wiederholungsprüfung zu einer nicht bestandenen Prüfung ist im Folgesemester abzulegen. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Einmalig im Studienverlauf anwendbar: Eine erstmals abgelegte und nicht bestandene Modulprüfung innerhalb einer der Wahlpflichtmodulgruppen Wertschöpfungsmanagement, Finanzmanagement und -berichterstattung sowie Wirtschaftsinformatik kann auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss gestrichen werden. In diesem Fall muss der Antrag spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vorgelegt werden. Eine gestrichene Modulprüfung darf nicht erneut abgelegt werden. 

Wiederholung der Bachelorarbeit

PO § 25 Abs 4: Wird die Bachelorarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, ist eine einmalige Wiederholung mit neuem Thema möglich.
Der Antrag auf Zuteilung eines neuen Themas ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der erstmaligen Nichtbestehens zu stellen. Die Studienhöchstdauer ist bei der Antragsstellung entsprechend zu berücksichtigen!

Eine zweite Wiederholung ist nicht möglich! 

Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen

Sollten Sie aufgrund von Krankheit eine beliebige Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von dieser Prüfung offiziell zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.

Für einen Rücktritt reichen Sie bitte die Rücktrittserklärung sowie das ärztliche Attest (Original!) völlig unabhängig davon, ob es sich eine Chemie- oder Wirtschaftsprüfung handelt, immer beim Prüfungssekretariat Chemie ein. 

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungssekretariats Chemie. Hier finden Sie die Rücktrittserklärung sowie ein Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.

Lehramtsstudium Chemie (Studienbeginn vor WiSe 2022/23)

An- und Abmeldefristen in FlexNow

FlexNow-Anmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung
FlexNow-Abmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung

Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!

Erstversuch und Wiederholungsmöglichkeiten

Erstversuch:

Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. 
Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.

Prüfung im Erstversuch nicht bestanden:

Im Falle eines Nichtbestehens Ihres Erstversuchs sind Sie nicht verpflichtet, gleich den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Sie melden sich bitte eigenständig zum Prüfungsangebot Ihrer Wahl in FlexNow an. Wir empfehlen Ihnen dringend, nötig werdende Wiederholungen möglichst zeitnah abzulegen. 

Prüfung im Zweitversuch nicht bestanden:

Bei zweimaligem Nichtbestehen steht Ihnen im Lehramtsstudium Chemie ein weiterer schriftlicher Versuch zu, zu dem Sie sich bitte wiederum eigenständig in FlexNow anmelden.  Wird der dritte schriftliche Versuch nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs.

Wichtiger Hinweis: Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen

Sollten Sie aufgrund von Krankheit eine Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von dieser Prüfung offiziell zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.

Für einen Rücktritt reichen Sie bitte die Rücktrittserklärung sowie das ärztliche Attest (Original!) bei dem für Sie zuständigen Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge ein. 

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungssekretariats für Lehramtsstudiengänge. Hier finden Sie die Rücktrittserklärung sowie ein Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.

Lehramtsstudium Chemie (Studienbeginn ab WiSe 2022/23)

An- und Abmeldefristen in FlexNow

FlexNow-Anmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung
FlexNow-Abmeldefrist: fünf Werktage vor der jeweiligen Prüfung

Ohne vorherige FlexNow-Anmeldung erfolgt keine Korrektur der Klausur!

Erstversuch und Wiederholungsmöglichkeiten

Bitte melden Sie sich zu jeder Prüfung, die Sie antreten wollen, eigenverantwortlich in FlexNow an. Dies gilt sowohl für Erstversuche, als auch für potentielle Wiederholungen. 

Sollten Sie sich nicht eigenständig anmelden können, melden Sie sich bitte unverzüglich und unbedingt noch während der Anmeldephase bei der Studiengangskoordination Chemie (externer Link, öffnet neues Fenster) oder dem Prüfungssekretariat Chemie (externer Link, öffnet neues Fenster)

Für Ihren Erstversuch können Sie sowohl den regulären als auch den Wiederholungstermin eines Semester wählen. Sofern Sie Ihren Erstversuch am Wiederholungstermin antreten, beachten Sie bitte, dass eine Wiederholungsmöglichkeit dann frühestens im Folgejahr zum nächsten regulären Klausurtermin gegeben ist.

Erstversuch:

Eine Erstanmeldung in FlexNow nur immer nur zum regulären Prüfungstermin möglich. 
Nur bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigheit (Attest) am regulären Klausurtermin ist der Erstantritt zum Wiederholungstermin möglich.

Prüfung im Erstversuch nicht bestanden:

Im Falle eines Nichtbestehens Ihres Erstversuchs sind Sie nicht verpflichtet, gleich den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrzunehmen. Sie melden sich bitte eigenständig zum Prüfungsangebot Ihrer Wahl in FlexNow an. Wir empfehlen Ihnen dringend, nötig werdende Wiederholungen möglichst zeitnah abzulegen. 

Anzahl Wiederholungsprüfungen:

Für eine Klausur haben Sie insgesamt vier Versuche. Der vierte Versuch kann in Absprache mit dem Prüfer oder der Prüferin mündlich erfolgen. Wird der vierte Versuch nicht bestanden, so führt dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung dieser Hinweise (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) als PDF.

Rückfragen richten Sie bitte an Ihre Fachstudienberatung, Dr. Victoria Telser

Wichtiger Hinweis: Das Ablegen von Hochschulprüfungen setzt die Immatrikulation gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 voraus. (Art. 84 Abs 1 Satz 7 BayHIG)
Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen!

Notenverbesserung

Die freiwillige Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung (Klausur) zur Notenverbesserung ist zulässig. Ein Wechsel der Prüfungsform auf eine mündliche Prüfung ist dabei ausgeschlossen. 

Bei Nichtbestehen der freiwilligen Wiederholungsprüfung gilt die Note des Erstversuchs, ansonsten das bessere Ergebnis. Eine freiwillige Wiederholung ist je bestandener Klausur einmal möglich.

Dies gilt nicht für mündliche Prüfungsleistungen oder Seminararbeiten!

Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfungen

Sollten Sie aufgrund von Krankheit eine Prüfung nicht ablegen können, müssen Sie von dieser Prüfung offiziell zurücktreten. Andernfalls bleiben Sie für die Prüfung angemeldet und in FlexNow wird ein Versäumnis mit der Note 5,0 verbucht.

Für einen Rücktritt reichen Sie bitte die Rücktrittserklärung sowie das ärztliche Attest (Original!) bei dem für Sie zuständigen Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge ein. 

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungssekretariats für Lehramtsstudiengänge (externer Link, öffnet neues Fenster). Hier finden Sie die Rücktrittserklärung sowie ein Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.

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