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Erasmus+ Praktikumsfinanzierung

BIld: Jan von Allwörden / DAAD

Europa / EU

Die Universität Regensburg kann Studierendenpraktika in Europa (Erasmus+ Teilnahmeländer) mit einem monatlichen Zuschuss fördern.


Nicht-EU

Sollten Sie ein Praktikum in einem Nicht-EU Land oder in der Schweiz absolvieren, können Sie sich über das PROMOS-Programm für eine Förderung bewerben.

PROMOS-Praktikumsförderung (Nicht EU, Übersee)

Für diese Ländergruppe kann zwar seit kurzem u.U. auch eine Erasmus+ Förderung beantragt werden, die Erasmus+ Mittel, die hierfür verwendet werden können, sind jedoch streng kontingentiert (vgl. Reiter Erasmus+ Praktika außerhalb der EU?).


Vorteile der Erasmus+ Praktikumsförderung

  • Learning Agreement für Praktika mit Regelung der akad. Anerkennung
  • Begleitung während des Praktikums
  • Förderung auslandsbezogener Mehrkosten
  • Tipps zur Vorbereitung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern)

Tipps zur Vorbereitung

Auf GRIPS finden Sie zahlreiche Erfahrungsberichte von UR Studierenden, die ein Erasmus+ Praktikum absolviert haben. Darin finden sich hilfreiche Informationen zu Praktikumssuche, Unterkunftssuche, etc.

GRIPS Erfahrungsberichte


Fördervoraussetzungen

  • Selbst organisierter Praktikumsplatz in einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland. Einige Angebote und Tipps für die Suche finden Sie im Bereich Praktikumssuche und in den Erfahrungsberichten ehemaliger Praktikant:innen im GRIPS-Bereich des International Office).
  • Vollzeitpraktikum, das mindestens 2 Monate (60 Tage) dauert; kann auch mehrfach durchgeführt werden.
  • Keine Erhebung von Studiengebühren an der Gasteinrichtung
  • Für Studierende: Immatrikulation an der UR während des gesamten Praktikums
  • Für Graduierte: Förderung für bis zu 12 Monate nach Ausstellung des Abschlusszeugnisses möglich (bei Bewerbung müssen Teilnehmer:innen noch immatrikuliert sein, zum Praktikumsbeginn exmatrikuliert)

Nicht förderfähig sind Praktika bei:

  • EU-Institutionen und EU-Einrichtungen, inkl. spezialisierter Agenturen (detaillierte Auflistung)
  • Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten

Hinweise zum BREXIT / Praktika in UK

Praktika in UK außerhalb von Hochschulen können künftig nur mehr durchgeführt werden, wenn die aufnehmende Institution die Berechtigung erworben hat, ein Certificate of Sponsorship (CoS) auszustellen, das die Voraussetzung für einen Visumsantrag ist. Dies ist für Schulen oder kleinere Firmen in der Regel nicht der Fall.

Die Möglichkeit, dass der British Council solche CoS ausstellt, gibt es nach März 2023 (nach dem Ende des ERASMUS+ Projekts 2020) nicht mehr.


Ausnahme:

Wenn Sie ein (Labor-)Praktikum an einer britischen Hochschule durchführen wollen, so ist dies unter folgenden Voraussetzungen weiterhin ohne Visum möglich:

  1. Sie haben eine EU-Staatsbürgerschaft.
  2. Das Praktikum dauert max. 6 Monate.

Für diesen Fall kann die britische Hochschule Sie über die Studiumsschiene zulassen und Sie können die visumsfreie Standard Visitor Route zur Einreise nutzen.

Ob für einen solchen Fall auch ERASMUS-Förderung (für Praktika) möglich ist, hängt davon ab, ob die britische Hochschule (Ihr Labor) bereit ist, ein ERASMUS Learning Agreement for Traineeships zu unterzeichnen.

Eine eventuelle ERASMUS-Förderung liefe unter der Programmsparte ERASMUS International für Länder außerhalb der EU. Diese Mittel sind sehr streng kontingentiert (vgl. auch Reiter Erasmus+ Praktika außerhalb der EU?).


Erasmus+ Praktika außerhalb der EU?

Eine Bewerbung in der Förderschiene Erasmus+ Praktikum weltweit ist ab Mai 2023 leider nicht mehr möglich, da alle Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Bedingungen (so wieder Mittel verfügbar sind):

  • Sollten Sie für Ihr Praktikum außerhalb der EU eine anderweitige Finanzierung (Vergütung, Stipendien) erhalten, darf diese 550€ pro Monat nicht übersteigen, um parallel die Erasmus+ Förderung für Praktika beziehen zu können.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gasteinrichtung keine Studiengebühren erhebt.
  • Des Weiteren gelten die regulären Fördervoraussetzungen (vgl. Reiter oben): selbst organisiertes Praktikum, Vollzeitpraktikum (mind. 60 Tage), Immatrikulation an der UR

Partnereinrichtungen und Qualitätskriterien

Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren etc. sein. Praktika an Hochschulen können in der Regel nur gefördert werden, wenn kein bilaterales Abkommen zum Erasmus+ Studium besteht, über das der Aufenthalt realisiert werden kann.

Fördersätze für Praktika

Aktuelle Fördersätze für UR Outgoings zum Praktikum

Die monatlichen Förderraten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Diese werden jährlich angepasst.

Mobilitätsbeihilfen für Praktikum (SMP)


Finanzielle Zusatzförderungen

Aufstockungspauschale für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Studierende und Graduierte

  • mit einer Behinderung (GdB 20)
  • mit chronischer Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland)
  • mit Kind(ern)
  • Studierende, die Erstakademiker:innen sind
  • Studierende, die sich wesentliche Teile des Studiums mit Arbeit finanzieren

können für die entstehenden Mehrkosten während eines Auslandspraktikums - zusätzlich zur regulären Stipendienrate - eine Förderung von 250 EUR monatlich erhalten.

Der Sonderzuschuss kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere der oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen sollten. Er ist kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag für nachhaltiges Reisen.


Realkostenförderung

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern), für die besonders hohe Mehrkosten für ihren Auslandsaufenthalt entstehen, können mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch einen sog. Realkostenantrag stellen. Auf diese Weise können bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.

Dies erfordert einen großzügigen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.


Zuschuss für "Grünes Reisen"

Wenn Sie beide Strecken (Hin- und Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel zurücklegen (z.B. Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft mit weiteren Studierenden der UR, die ebenfalls ihr Auslandssemester/-jahr antreten, Schiff, Fahrrad), können Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 EUR für nachhaltiges Reisen beantragen.

Außerdem können bis max. 4 zusätzliche Reisetage beantragt werden. Die Reisetage, an denen Sie "grün" gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).


Bitte setzen Sie sich für die Beantragung von Zusatzförderung frühzeitig mit dem International Office der Universität Regensburg in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Erasmus+ Finanzierung ist Frau Margit Früchtl.

Kontakt: Margit Früchtl

Weitere Informationen im Bereich Zusatzförderung


Bewerbungsverfahren

Für eine Erasmus+ Praktikumsförderung können Sie sich im International Office laufend bewerben. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung ggf., ob für ein Zielland außerhalb der EU noch ein Finanzkontingent vorhanden ist.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen (auch das Learning Agreement für Traineeships) müssen spätestens 8 Wochen vor Antritt des Praktikums vollständig eingereicht sein. Bitte beachten Sie aber, dass das Zusammenstellen der Unterlagen für eine Bewerbung Zeit in Anspruch nimmt und auch die Praktikumsinstitution Informationen zuliefern muss. Beginnen Sie daher rechtzeitig!

Bereits begonnene Praktika können nicht gefördert werden.

Bitte schicken Sie die Bewerbungsunterlagen per E-Mail an Frau Margit Früchtl.

Kontakt: Frau Früchtl

Bitte beachten Sie Änderungen der Sprechzeiten unter Aktuelles.


Bewerbungsunterlagen

  • PDF der Online-Bewerbung

zum Bewerbungs-Portal

Bitte schicken Sie die Bewerbungsunterlagen per E-Mail an Frau Margit Früchtl.

Kontakt: Frau Früchtl


Nachweis der Anerkennungsfähigkeit

Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist der Nachweis der Anerkennungsfähigkeit durch eine Bescheinigung des/ der zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreter:in oder der Praktikumsamtsleitung (bei Lehramtsstudiengängen) vorzulegen.


Versicherung über den DAAD

Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gefördert werden (z.B. im Rahmen von Erasmus+), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.

DAAD: Versicherung im Ausland


Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen


Hinweise zum LA for Traineeships
Das Learning Agreement for Traineeships wird im International Office der UR vor Unterschrift geprüft

  • auf Vollständigkeit
  • auf Richtigkeit der Angaben zu den Versicherungen

Dazu senden Sie den Entwurf bitte an Frau Früchtl.

Das LA wird von der Erasmus+ Koordinatorin, Frau Maria Grotz, für die Universität Regensburg unterschrieben, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen.


Während des Erasmus+ Praktikums

Sollten während Ihres Erasmus+ Praktikums Änderungen an Ihrem Learning Agreement notwendig werden, so kontaktieren Sie bitte direkt Frau Margit Früchtl.


Abschlussunterlagen für Erasmus+ Praktikant:innen

Die Abschlussunterlagen sind spätestens 1 Monat nach Beendigung des Praktikums beim International Office der UR einzureichen:



Praktikumsvertrag

Sie brauchen zusätzlich zu Ihrem Learning Agreement for Traineeships eine Convention de Stage / Convenio de Prácticas / Accordo di Stage / Internship Agreement?

Ausführliche Informationen zum Praktikumsvertrag finden Sie im Bereich

Vorbereitung vor Abreise


Kontakt

Bei Fragen rund um die Erasmus+ Praktikumsförderung wenden Sie sich bitte an Frau Margit Früchtl im International Office.

Kontaktinformationen Frau Früchtl



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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