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Promotion

An der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften kann der akademische Grad des Doktors der Philosophilie (Dr. phil.) erworben werden. Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen und ermöglicht eine wissenschaftliche Karriere. 

Interesse an einer Promotion?

Sollten Sie an einer Promotion an unserer Fakultät interessiert sein, sollten Sie sich zuerst mit einem Professor in Verbindung setzen, der dem Forschungsgebiet nahesteht, in dem Sie promovieren möchten. Mit diesem besprechen Sie das Promotionsvorhaben und die weiteren Schritte.

Wissenswertes rund um die Promotion

Ablauf des Promotionsverfahrens an der Fakultät SLK

Annahme zur Promotion

Der Antrag auf Annahme als Doktorand/-in ist bei der Prüfungsverwaltung der Fakultät zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anmeldung im Campusportal und Registrierung als Doktorand/-in (es wird kein Dokument dafür mehr ausgegeben, einfach Bescheid geben, wenn die Registrierung erfolgt ist)
  • Formular Annahme als Doktorand/-in (siehe Formulare)
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife
  • Nachweis eines mindestens mit der Note “gut” abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums im Promotionsfach (bzw. entsprechender Ausnahmen gemäß § 6 der Promotionsordung)
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gemäß § 7 der Promotionsordnung (diese können auch erst bei der Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden)
  • Erklärungen und Zeugnisse über andere akademische, staatliche oder kirchliche Prüfungen
  • Exposé (ca. eine Seite)
  • Betreuungsvereinbarung

Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakultätsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausländischen Zeugnissen muss außerdem eine amtliche Übersetzung ins Deutsche oder Englische eingereicht werden.

Der/die Promovierende erhält eine offizielle Bestätigung durch den Promotionsausschuss, wenn die Annahme erfolgt ist.

Zulassung zur Promotion

Wenn die Dissertation fertig geschrieben ist und abgegeben werden soll, muss ein Antrag auf Zulassung zur Promotion bei der Fakultätsverwaltung gestellt werden. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Formular Zulassung zur Promotion (siehe Formulare)
  • Lebenslauf mit Darstellung des Studiengangs und Angabe des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, unter dessen/deren Leitung die Dissertation angefertigt wurde
  • ggf. Verzeichnis der bisher veröffentlichten eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
  • Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gem. § 7 der Promotionsordnung
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), sofern sich der Prüfling nicht in einem öffentlichen Amt befindet (in dem Falle bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages einreichen)
  • drei Hauptseminarscheine oder entsprechende Nachweise (abgezeichnet durch Betreuer/-in)
  • drei Druckexemplare der Dissertation inkl. elektronischer Fassung (USB-Stick)
  • Eidesstattliche Versicherung des Prüflings (persönlicher Termin bei der Fakultätsverwaltung)

Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universität Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin bei der zuständigen Fakultätsverwaltung vereinbart werden. Zu diesem Termin werden alle o. g. Unterlagen vollständig vorgelegt. Die Eidesstattliche Versicherung ist der letzte Schritt bei der Beantragung der Zulassung zur Promotion.

Der/die Promovierende erhält eine offizielle Bestätigung durch die Dekanin über die Zulassung zur Promotion und Bestellung der Gutachtenden.

Wenn die Gutachten vorliegen, wird die Dissertation mit den Gutachten für alle Hochschullehrenden für 14 Werktage innerhalb der Vorlesungszeit bzw. 28 Werktage außerhalb der Vorlesungszeit ausgelegt. In dieser Zeit dürfen Sondergutachten eingereicht werden. Nach Ablauf der Auslagefrist gilt die Dissertation als durch die Fakultät angenommen.

Disputation

Nach Begutachtung, Auslegung und Annahme der Dissertation sowie der Festsetzung der Note muss der Prüfling universitätsöffentlich eine mündliche Prüfung ablegen. Sie dient dem Nachweis, dass der Prüfling das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung des Faches kennt.

Die mündliche Prüfung soll spätestens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt die/der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.

Hierzu spricht der Prüfling mit den Gutachtenden mehrere Terminwünsche ab und teilt diese der Fakultätsverwaltung zur endgültigen Festlegung des Termins mit. Für die Organisation der Disputation und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfrist muss ein Vorlauf von mind. drei Wochen eingehalten werden.

Die Fakultätsverwaltung lädt sodann den Prüfling, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen, die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrenden der jeweiligen Fakultät ein und gibt den Termin hochschulöffentlich bekannt. Der Prüfungsvorsitz und die Protokollführung werden von der Fakultätsverwaltung organisiert.

Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber höchstens 90 Minuten dauern. Einleitend erläutert der Prüfling die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit. Daran schließt sich eine wissenschaftliche Diskussion an. Diese erstreckt sich auf ausgewählte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachtenden können in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.

Veröffentlichung der Dissertation

Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Veröffentlichung liegt bei der Fakultätsverwaltung.

Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren zu veröffentlichen.

Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu veröffentlichende Textfassung einzuholen. Diese Genehmigung erteilt der/die Dekan/-in aufgrund der Freigabe durch die Gutachtenden denen die zu veröffentlichende Arbeit noch einmal – nach der Überarbeitung der in der Disputation eventuell genannten Kritikpunkte – vorgelegt werden muss. Die entsprechenden Formulare werden der/dem Promovierenden durch die Fakultätsverwaltung nach Abschluss aller Prüfungen zugesandt.

Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Am häufigsten wird eine Veröffentlichung über den Publikationsserver der Universitätsbibliothek gewählt, es existieren aber auch noch weitere Optionen, wie z. B. die Publikation über einen Verlag oder eine Fachzeitschrift. Die genauen Auflagen dazu finden Sie in § 20 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten. Bei der Veröffentlichung außerhalb der UR müssen der Universitätsbibliothek über die Fakultätsverwaltung zwei Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Ansprechpersonen bei der Universitätsbibliothek sind Herr Gregor Schmidt (3904) und Frau Cornelia Lang (4239). Sie sind unter dissertationen​(at)​uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) erreichbar.

Mit den Pflichtexemplaren hat der/die Promovierende eine Erklärung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.

Erst nach der Veröffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgehändigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.

Weitere Informationen

Finanzielles

Finanzielles

  • Sind Sie als Promotionsstudent*in immatrikuliert, können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen über das SPUR Portal abrufen.
  • Informationen zu Reisekostenzuschüssen sowie eine Liste förderfähiger Tagungen finden Sie auf der Webseite der Fakultätsverwaltung.
  • Für weitere Formen finanzieller Förderung sowie die entsprechenden Ansprechpartner*innen verweisen wir auf die Übersicht Fördermöglichkeiten“.

Lehre

Lehre

  • Das Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsdidaktik (ZHW) bietet fakultätsübergreifend vielfältige Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung in der Lehre – etwa durch Workshops, Beratungsangebote oder das Zertifikat Hochschullehre der Bayerischen Universitäten.
  • Zur Verbesserung der Lehre besteht zudem die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen durch die Universität Regensburg evaluieren zu lassen. Individuelle Formate der Lehrevaluation wie Videoaufzeichnungen oder „Teaching Analysis Polls“ werden ergänzend durch das Beratungsangebot des ZHW unterstützt.
  • Für die Einrichtung und Durchführung von E-Prüfungen ist das Rechenzentrum der Universität zuständig.

Preise

Forschungspreis der Fakultät

Der Forschungspreis kann einmal jährlich für eine besonders herausragende Dissertations- oder Habilitationsschrift, die aus der Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften der Universität Regensburg hervorgegangen ist, vergeben werden. 

Der Forschungspreis besteht aus:

  •  einer Urkunde
  • einem Sachmittelzuschuss in Höhe von 500,00 Euro 

Die Preisverleihung findet einmal jährlich im Rahmen der Graduiertenfeier statt.

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Preisen der Fakultät

Lehrpreis der Fakultät

Der Lehrpreis für besondere Leistungen in Lehre und Betreuung würdigt jährlich Mitglieder des akademischen Mittelbaus und wird im Rahmen der Graduiertenfeier verliehen.

Informationen zu Kriterien und Verfahren finden Sie auf unserer Seite zu den Preisen der Fakultät.

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