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Für die Meldung zum Staatsexamen sind Kenntnisse in Latein oder in einer weiteren romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" (im Umfang von 4 SWS, d.h. SFA Unicert I Kurse 1 und 2 oder Sprachkurse A1/A2, ein Jahr Schulunterricht o.ä.) nachzuweisen.

Verpflichtend ist der Nachweis von

  • mindestens 7 LP im Teilgebiet Literaturwissenschaft (s. Basismodul insgesamt 7 LP)
  • mindestens 8 LP im Teilgebiet Sprachwissenschaft (s. Basismodul insgesamt 8 LP)
  • mindestens 22 LP im Teilgebiet Sprachpraxis (s. Basismodule und Aufbaumodul insgesamt 22 LP)
  • mindestens 8 LP im Teilgebiet Landeskunde/Kulturwissenschaft (s. Basismodul 8 LP)
  • mindestens 10 LP aus der Fachdidaktik (s. Modul 10 LP)

Als schriftliche Prüfungen sind abzulegen:

  • eine Aufgabe aus der Literaturwissenschaft (mehrere Themen zur Auswahl) oder aus der Sprachwissenschaft (zu einem Text der Gegenwartssprache)
  • eine sprachpraktische Aufgabe (bestehend aus zwei Teilen: Textproduktion und Wiedergabe eines fremdsprachlichen Textes)
  • eine fachdidaktische Aufgabe (drei Themen zur Wahl, entsprechend den inhaltlichen Prüfungsanforderungen).

Als mündliche Prüfung ist lediglich diejenige zur "Sprechfertigkeit und Landeskunde/Kulturwissenschaft" (in der Fremdsprache) zu erbringen.

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