Wann und in welchen Abständen welche Module angeboten werden, welche Module und Lehrveranstaltungen im SoSe 2021 stattfinden und welche Module und Kurse Erstsemesterstudierenden im Sommersemester 2021 empfohlen werden, finden Sie auf der Unterseite "Module und Lehrveranstaltungen" (hier klicken).
Aktueller Hinweis: Seit dem Wintersemester 2019/20 gibt es eine neue Ansprechpartnerin des Prüfungsamts für den Magisterstudiengang Katholische Theologie: Frau Sabine Scheidler ist unter der Telefonnummer 0941 / 943-2288 sowie unter der Adresse pa.kath@ur.de erreichbar. Ihr Büro befidet sich im Sammelgebäude (Raum U 27), in der Nähe der Cafeteria von Wirtschaft/Recht.
Eine Anmeldung/Belegung der Lehrveranstaltungen über das Vorlesungsverzeichnis LSF ist notwendig.
Die Anmeldung für die Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow erfolgt nach Semesterbeginn und ist ist unbedingd erforderlich. Die Einhaltung der auf der Prüfungsseite angegebenen Fristen ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung.
Hier finden Sie eine Anleitung zur richtigen Anmeldung in FlexNow.
Über die aktuellen Anmeldefristen informiert der Newsletter der Studienkoordination.
Für die erfolgreiche Absolvierung des Studiengangs Magister theologiae sind Sprachkenntnisse in Hebräisch, Altgriechisch und Latein erforderlich. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse ist bis zu Beginn der Vertiefungsphase (in der Regel 7. Fachsemester) zu erbringen.
Einen Überblick über die erforderlichen Sprachnachweise finden Sie hier allgemein und speziell für Magister.
Die Sprachnachweise können auf verschiedene Wege erbracht werden:
- Vorlage staatlicher Zeugnisse (z.B. Abiturzeugnis)
- universitäre Prüfungszeugnisse
- dazu gleichwertige Nachweise
Werden Latinum und Graecum bereits zum Studienbeginn nachgewiesen, ist auch der Nachweis des Hebraicums erforderlich; andernfalls sind Grundkenntnisse in der hebräischen Sprache zu erwerben (vgl. Kursangebot der Fakultät).
Für den Erwerb qualifizierter Lateinkenntnisse bietet das Institut für Klassische Philologie der Fakultät für Sprache, Literatur und Kulturwissenschaften Latinumskurse an. Diese beginnen immer im Wintersemester und erstrecken sich über zwei Semester.
Für den Erwerb qualifizierter Griechischkenntnisse bietet das Institut für Klassische Philologie der Fakultät für Sprache, Literatur und Kulturwissenschaften in jedem Wintersemester einen Kurs „Griechisch für Theologen I" und in jedem Sommersemester einen darauf aufbauenden Kurs "Griechisch für Theologen II“ an.
Für das Hebraicum bietet die Fakultät für Katholische Theologie einen zweisemestrigen Kurs an; Beginn ist im Wintersemester. Das Hebraicum ist von allen Studierenden zu belegen, die vor Studienbeginn ausreichende Griechischkenntnisse vorweisen.
Der in jedem Wintersemester angebotene Kurs „Einführung in Sprache und Denken der hebräischen Bibel“ ist von allen Studierenden zu belegen, die vor Studienbeginn keine ausreichenden Griechischkenntnisse vorweisen können.
Die Sprachkurse finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität Regensburg.
Die Sprachnachweise müssen spätestens bis zum Ende des ersten Studienabschnittes, also vor Beginn der Vertiefungsmodulphase (in der Regel nach dem 6. Semester) im Prüfungsamt vorgelegt werden. Den Scheinen ist ein ausgefüllter Antrag auf Einbuchung von Leistungen beizulegen.
Die Fakultät für Katholische Theologie empfiehlt nachdrücklich ein Auswärtsstudium im Magisterstudiengang.
Einen Überblick über die Möglichkeiten eines Auslandsstudium für Theologiestudierende erhalten Sie hier: Präsentation Auslandsstudium. Für weitere Informationen zu möglichen Studienorten im Ausland sowie zu Förderprogrammen steht Herr Dr. Erik Eynikel gerne zur Verfügung.
Das International Office der Universität Regensburg informiert über Möglichkeiten des Auslandsstudiums. Dabei finden Sie insbesondere Informationen über Austauschprogramme.
Im Bereich Katholische Theologie bestehen derzeit folgende Erasmus-Austauschverbindungen und Partnerschaften (Angaben ohne Gewähr!).
(1) Katholieke Universiteit Leuven - Belgien (2 Erasmus-Plätze)
(2) Sofiiski Universitet 'Sveti Kliment Ohridski' - Bulgarien (1 Erasmus-Platz)
(3) Institut Catholique de Paris - Frankreich (2 Erasmus-Plätze)
(4) Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon - National and Kapodistrian University of Athens - Griechenland (2 Erasmus-Plätze)
(5) St. Patrick's College Maynooth - Irland (1 Erasmus-Platz)
(6) Latvijas Universitáte - Lettland (2 Erasmus-Plätze)
(7) Radboud University Nijmegen – Niederlande (Erasmus)
(8) Universitatea 'Babes-Bolyai' din Cluj-Napoca – Rumänien (1 Erasmus-Platz)
(9) Universitatea Lucian Blaga din Sibiu – Rumänien (2 Erasmus-Plätze)
(10) Universität Luzern – Schweiz (Partnerschaft)
(11) Université de Fribourg – Schweiz (2 Erasmus-Plätze)
(12) Univerza v Ljubljani – Slowenien (2 Erasmus-Plätze)
(13) Univerzita Karlova v Praze – Tschechien (1 Erasmus-Platz)
(14) Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Österreich (2 Erasmus-Plätze)
Die Universität Regensburg hat eine Richtlinie zur Internationalisierung des Studiums erlassen. Hierbei finden sich u.a. Kriterien für die Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen.
Gemäß der Lissabon-Konvention sind die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen vollständig anzuerkennen, falls kein „wesentlicher Unterschied“ vom Prüfungsausschuss festgestellt werden kann (Lissabon-Konvention Artikel VI.1). Die Beweislast, dass die im Ausland zu erbringenden Studien- oder Prüfungsleistungen wesentliche Unterschiede aufweisen, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle, also beim Prüfungsausschuss (Lissabon-Konvention Artikel III.5).
Für die Anerkennung von auswärts erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist unbedingt der folgende Verfahrensablauf zu beachten. Für Teilnehmer am ERASMUS-Programm ist dabei die Verwendung von Formularen vorgesehen, die auf dieser Seite des International Office (tab "Europa") abgerufen werden können.
1. Der Studierende informiert sich über Kursangebot der Gasthochschule. Wesentliche Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Modul- und Kursbeschreibungen.
2. Der Studierende erstellt selbstständig eine Übersicht über die geplante Kursbelegung und macht einen Vorschlag über die Anerkennung von Modulen bzw. Modulbestandteilen.
3. Der Studierende bespricht diese Übersicht mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses persönlich in der Sprechstunde.
4. Der Studierende und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses schließen ein Learning agreement ab. Dies regelt verbindlich die Anerkennung von auswärts erbrachten Studienleistungen.
1. Antrag auf Anerkennung bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einreichen (unter Vorlage sämtlicher Bescheinigungen). Bei Modulen, die nur teilweise auswärts erbracht werden, ist der Antrag auf Anerkennung erst nach Absolvierung der erforderlichen Ergänzungsprüfungen zu stellen.
2. Die Verbuchung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow wird von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses veranlasst.
Bitte beachten: Wenn Sie sich nach der Rückkehr vom Auswärtsstudium an der Universität Regensburg neu immatrikulieren, erhalten Sie von der Studentenkanzlei auch eine neue Matrikelnummer. In diesem Fall müssen Sie sich die „alten“ Leistungen, die unter der vorherigen Matrikelnummer verbucht wurden, auf die neue Matrikelnummer umbuchen lassen. Dazu ist ein formloser Antrag unter Angabe der Matrikelnummern im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Studierende anderer Universitäten (z.B. Erasmus-Studenten, Freijahr) können an der Fakultät für Katholische Theologie der Universität Regensburg einzelne Lehrveranstaltungen oder komplette Module besuchen und erhalten darüber eine schriftliche Bestätigung. Eine Anmeldung zu Prüfungen über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow ist nicht möglich.
Für die genaue Vorgehensweise beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Wenn ein komplettes Modul absolviert wird:
Wenn einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden und eine Prüfung darüber abgelegt werden soll:
Die Absolvierung des Humanwissenschaftlichen Moduls wird für den zweiten Studienabschnitt (v.a. 7.-9. Fachsemester) empfohlen. In der Modulbeschreibung sind folgende Zielsetzungen und Vorgaben festgelegt:
a) Inhaltliche Gesichtspunkte
b) Formale Vorgaben
c) Vorgehensweise:
d) FlexNow:
Im Rahmen des Studiengangs Magister Theologiae müssen zwei Praktika absolviert werden. Diese Praktika sollen möglichst in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter- und Sommersemester, d.h. im Februar/März stattfinden. Mit dem ersten Praktikum kann ab dem dritten Semester gestartet werden, Näheres vgl. Modulbeschreibung. In Absprache mit dem Priesterseminar und dem Referat Pastorale Dienste soll im Praktikumsmodul 1 ein Schulpraktikum und im Praktikumsmodul 2 ein Gemeindepraktikum abgeleistet werden. Grundsätzlich sind die Studierenden aber von Seiten der Universität nicht an diese Festlegung gebunden.
Beide Praktika werden gerahmt von einem Begleitseminar mit Anwesenheitspflicht. Die genauen Termine erfahren Sie bei der jeweiligen verpflichtenden Vorbesprechung, die im Vorlesungsverzeichnis angekündigt wird. Für Fragen, das Praktikum bzw. die Begleitveranstaltung betreffend, steht Prof. Dr. Peter Scheuchenpflug, Modulkoordinator für die Praktika im Magisterstudiengang, gerne zur Verfügung.
Grundlage der Magisterarbeit sind §§ 29-31 der Prüfungs- und Studienordnung für den Magisterstudiengang Katholische Theologie sowie die Modulbeschreibung. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal sechs Monate.
Das Prüfungsekretariat ist für Zulassung, Abgabe und Verbuchung der Magisterarbeit zuständig. Auf der Seite des Prüfungssekretariats ist auch der Antrag auf Zulassung zur Magisterarbeit zu finden.
Angehende Absolvent(inn)en im Studiengang Magister theologiae beantragen die Ausstellung des Magisterzeugnisses beim Prüfungssekretariat. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Seite des Prüfungssekretariats bzw. hier.
Der Antrag kann unmittelbar nach Verbuchung aller Leistungen in FlexNow gestellt werden.
Der ausgefüllte Antrag kann über die studentische E-mail-Adresse an pa.kath@ur.de oder per Post geschickt bzw. persönlich im Prüfungsamt abgegeben werden.
Da die Ausstellung des Magisterzeugnisses einige Wochen in Anspruch nehmen kann, erhalten die Studierenden nach Eingang des Antrages auf Ausstellung eines Zeugnisses eine vorläufige Bescheinigung über den bestandenen Studiengang.