Historische Entwicklung und Ursprünge
Zu Beginn gewährte Offizial Domdekan Dr. jur. can. Josef Ammer einen Einblick in die historischen Wurzeln der Bischöflichen Konsistorien, die bis ins 10. Jahrhundert zurückreichen. Seit dem Bayerischen Konkordat von 1817 ist das Konsistorium im Bistum Regensburg als Gericht für Ehesachen aktiv. Trotz Strukturanpassungen im Jahr 1826 blieb es für Ehesachen verantwortlich und gewann ab den 1950er Jahren zunehmend an Bedeutung im Bereich der Eheannullierungen. Prälat Dr. Josef Ammer leitet es seit dem 1. Februar 2006.
Organisation des Konsistoriums
Dr. Ammer erläuterte die personelle Struktur des Bischöflichen Konsistoriums und klärte über die Aufgaben von Offizial, Vizeoffizial, Bischöflichem Notar, Offizialatsrätin und Vernehmungsrichterin auf. In der Diözese Regensburg fungiert Bischof Dr. Rudolf Voderholzer als oberster Richter, lässt sich aber in dieser Funktion durch den Gerichtsvikar vertreten, der im selben Richterstuhl sitzt. Daher sind Berufungen gegen Urteile des Gerichtsvikars nicht möglich. Das Diözesangericht Regensburg agiert als erste Instanz. Es bestehen Berufungsmöglichkeiten an das Erzbischöfliche Konsistorium und Metropolitangericht München und Freising sowie letztendlich an die Rota Romana in Rom als höchste Instanz der katholischen Kirche.
Ablauf eines Ehenichtigkeitsverfahrens
Frau Lic. jur. can. Ingrid Hasenbein fokussierte sich auf den praxisnahen Ablauf eines Ehenichtigkeitsverfahrens. Sie erklärte, wie solche Verfahren ablaufen und welche Schritte dabei durchlaufen werden. Besonderes Interesse hatten die Studierenden an den verschiedenen Gründen für Ehenichtigkeit, welche Frau Hasenbein praxisnah erläuterte. Dabei wurde deutlich, dass es sich um komplexe juristische Fragestellungen handelt, die sorgfältiger Prüfung bedürfen.
Am Ende der Veranstaltung bedankte sich Professor Dr. Yves Kingata herzlich bei Dr. Josef Ammer und Frau Ingrid Hasenbein für die aufschlussreichen Erklärungen, welche den Studierenden einen praxisnahen weitreichenden Blick in die kirchliche Gerichtsbarkeit im Bistum Regensburg ermöglicht haben.