Mittelbauvertretung
Vertretung des akademischen Mittelbaus
Aktuell wird der akademische Mittelbau durch folgende Personen im Fakultätsrat vertreten:
Dr. Christian Sparrer
Akademischer Rat auf Zeit
- E-Mail Adresse: christian.sparrer(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943 5669 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: +49 941 943 4608
- Standort: Vielberthgebäude, VG 3.02
- Wichtige Informationen: Sprechstunde nach Vereinbarung
- Lehrstuhl für Finanzierung
Dr. Christian Kreuzer
Akademischer Rat auf Zeit
- E-Mail Adresse: christian.kreuzer(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: +49 941 943 5667 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Fax: +49 941 943 4608
- Standort: Vielberthgebäude, VG 3.43
- Wichtige Informationen: Sprechstunde nach Vereinbarung
- Lehrstuhl für Finanzierung
Aktuelles
Hinweise zum Exposé (Stand: 22.10.2025)
Im letzten Promotionsausschuss wurde eine Vereinheitlichung des Exposés diskutiert.
Die Fachpromotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften legt in § 5 Abs. 1 verbindliche Regeln für die Gliederung und Länge von Exposés fest. Dort heißt es: "Das Exposé gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 RPromO muss wie folgt gegliedert sein und soll ohne Literaturverzeichnis nicht mehr als fünf Seiten umfassen."
1. Angestrebter Doktorgrad
2. Arbeitstitel
3. Problemstellung
a) Wissenschaftlicher Schwerpunkt der Arbeit
b) Forschungsfragen sowie erwarteter Beitrag für die Wissenschaft und für die Praxis
4. Forschungsmethodik, d. h.
a) eine Darstellung des theoretischen Ansatzes oder
b) bei normativ-analytischen Arbeiten eine Darstellung des normativen Ansatzes,
c) zusätzlich bei empirischen Arbeiten das geplante Forschungsdesign einschließlich
der empirischen Methoden.
5. Bei einer kumulativen Dissertation: Darstellung der geplanten wissenschaftlichen
Schriften sowie beispielhafte Publikationsmedien für diese Schriften, die das geplante
Niveau beschreiben
6. Zeitplan zur Erstellung der Arbeit
7. Literatur
8. Betreuende
Die Gliederung des Exposés ist somit zwingend vorgeschrieben. Die Länge von 5 Seiten ist in der Regel ebenfalls verbindlich. Eine Überschreitung der Länge von 5 Seiten (ohne Literatur) ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Diese müssen von den Antragsstellenden beim Einreichen des Exposés dargelegt werden und der Promotionsausschuss muss über diese in seiner Entscheidung befinden.
Aufgaben der Mittelbauvertretung
Der akademische Mittelbau umfasst alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät, die keine Professorinnen und Professoren sind.
Die Aufgabe der Mittelbauvertretung ist die Repräsentation der Interessen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Vielzahl von Gremien der Universität. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften betrifft dies die Repräsentation im Fakultätsrat (externer Link, öffnet neues Fenster).
Neben ihren repräsentativen Aufgaben strebt die Mittelbauvertretung danach, ...
- bei Fragen rund um die Promotion beratend zu unterstützen.
- Angebote und Strukturen zu bündeln und (mit) zu gestalten, durch die Angehörige des Mittelbaus ihr individuelles Profil und Portfolio in Lehre und Forschung ausbauen können.
- den kollegialen und professionellen Austausch unter den Angehörigen des Mittelbaus zu fördern.
Wahl der Mittelbauvertretung
Die Vertreter des wissenschaftlichen Mittelbaus werden im zweijährigen Turnus im Rahmen der regulären Hochschulwahlen gewählt. Die letzte Wahl der Mittelbauvertretung erfolgte im Sommersemester 2025; die gewählten Vertreter nahmen ihr Amt zum 1. Oktober 2025 auf. In diesem Rahmen wurden Dr. Christian Sparrer und Dr. Christian Kreuzer als neue Mittelbauvertreter gewählt.