Für die Zulassung zur Promotion gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie sicher, dass Sie alle zwingend erforderlichen Unterlagen:
- komplett
- korrekt und vollständig ausgefüllt
- mit Originalunterschriften
vorliegen haben.
Zwingend erforderliche Unterlagen sind:
- Antrag auf Zulassung zur Promotion
- fünf Exemplare der Dissertation (alle von Ihnen unterschrieben) - 1 Exemplar bleibt in der Fakultätsverwaltung, die restlichen 4 Exemplare können Sie nach der Abgabe der Unterlagen, selber an den von Ihnen zusammengestellten Prüfungsausschuss weiterleiten
- Auskunft zu Vorstrafen
- aktueller Lebenslauf
- Eidesstattliche Erklärung.
Bei Teilnahme an der Gradituiertenschule „ChemPharm“, müssen Sie den Leistungsnachweis bei Antragstellung bereits dabei haben.
Bei Auflagen, Promotionsprüfung oder Vereinbarungen nach § 6 Abs. 6, müssen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung dem Antrag beifügen.
Nach Abgabe der korrekten und kompletten Unterlagen und Unterschriften der/des Vorsitzenden der PromKom, erhalten Sie das Zulassungsschreiben zur Promotion von der Fakultätsverwaltung per E-Mail. Gleichzeitig werden die Gutachter/innen per Mail zur Erstellung eines Gutachtens aufgefordert.