Promotion
Promotionsverfahren der Fakultät für Humanwissenschaften
Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Fakultät. Die Philosophischen Fakultäten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabhängig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universität Regensburg.
Hierfür muss eine schriftliche Arbeit im Promotionsfach (Dissertation) verfasst werden. Des Weiteres muss im Rahmen der mündlichen Prüfung (Disputation) nachgewiesen werden, dass der/die Promovend:in das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie neuere Entwicklungen des Faches kennt.
(1) Annahme als Doktorand/-in
Der Antrag auf Annahme als Doktorand/-in ist bei der Prüfungsverwaltung der Fakultät zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:
Anmeldung im Campusportal (externer Link, öffnet neues Fenster) und Registrierung als Doktorand/-in (es wird kein Dokument dafür mehr ausgegeben, einfach Bescheid geben, wenn die Registrierung erfolgt ist)
Formular Annahme als Doktorand/-in (siehe Formulare)
Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife
Nachweis eines mindestens mit der Note “gut” abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudiums im Promotionsfach (bzw. entsprechender Ausnahmen gemäß § 6 der Promotionsordnung)
Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gemäß § 7 der Promotionsordnung (diese können auch erst bei der Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden)
Erklärungen und Zeugnisse über andere akademische, staatliche oder kirchliche Prüfungen
Exposé (max. 10 Seiten)
siehe: Exposé für ein Dissertationsverfahren (siehe Formulare)
Betreuungsvereinbarung
Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakultätsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausländischen Zeugnissen muss außerdem eine amtliche Übersetzung eingereicht werden.
Der/die Promovierende erhält eine offizielle Bestätigung durch den Promotionsausschuss, wenn die Annahme erfolgt ist.
Kumulative Promotionen
In der Fakultät für Humanwissenschaften können Promotionen auch kumulativ durchgeführt werden. Die Voraussetzungen finden Sie in den Richtlinien (siehe Formulare)
(2) Zulassung zur Promotion
Wenn die Dissertation fertig geschrieben ist und abgegeben werden soll, muss ein Antrag auf Zulassung zur Promotion bei der Fakultätsverwaltung gestellt werden. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:
Formular Zulassung zur Promotion (siehe Formulare)
Lebenslauf mit Darstellung des Studiengangs und Angabe des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin, unter dessen/deren Leitung die Dissertation angefertigt wurde
ggf. Verzeichnis der bisher veröffentlichten eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
Nachweise der fachspezifischen Erfordernisse gemäß §7 der Promotionsordnung
amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), sofern sich der Prüfling nicht in einem öffentlichen Amt befindet (in dem Falle bitte eine Kopie des Arbeitsvertrages einreichen)
drei Hauptseminarscheine oder entsprechende Nachweise (abgezeichnet durch Betreuer/-in)
drei Druckexemplare der Dissertation inkl. elektronischer Fassung (USB-Stick)
Eidesstattliche Versicherung des Prüflings (persönlich bei der Fakultät)
Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universität Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin bei der zuständigen Fakultätsverwaltung vereinbart werden (Kontaktdaten). Zu diesem Termin werden alle o. g. Unterlagen vollständig vorgelegt. Die Eidesstattliche Versicherung ist der letzte Schritt bei der Beantragung der Zulassung zur Promotion.
Der/die Promovierende erhält eine offizielle Bestätigung durch die Dekanin über die Zulassung zur Promotion und Bestellung der Gutachter/-innen.
Wenn die Gutachten vorliegen, wird die Dissertation mit den Gutachten für alle Hochschullehrer/-innen für 14 Werktage innerhalb der Vorlesungszeit bzw. 28 Werktage außerhalb der Vorlesungszeit ausgelegt. In dieser Zeit dürfen Sondergutachten eingereicht werden. Nach Ablauf der Auslagefrist gilt die Dissertation als durch die Fakultät angenommen.
(3) Disputation (mündliche Prüfung)
Nach Begutachtung, Auslegung und Annahme der Dissertation sowie der Festsetzung der Note muss der Prüfling universitätsöffentlich eine mündliche Prüfung ablegen.
Sie dient dem Nachweis, dass der Prüfling das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung des Faches kennt.
Die mündliche Prüfung soll spätestens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.
Hierzu spricht der Prüfling mit den Gutachter:innen mehrere Terminwünsche ab und teilt diese der Fakultätsverwaltung zur endgültigen Festlegung des Termins mit. Für die Organisation der Disputation und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ladungsfrist muss ein Vorlauf von mind. drei Wochen eingehalten werden.
Die Fakultätsverwaltung lädt sodann den Prüfling, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen, die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrer/-innen der jeweiligen Fakultät ein und gibt den Termin hochschulöffentlich bekannt. Prüfungsvorsitz und Protokollführung werden von der Fakultätsverwaltung organisiert.
Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber höchstens 90 Minuten dauern. Einleitend erläutert der Prüfling die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit. Daran schließt sich eine wissenschaftliche Diskussion an. Diese erstreckt sich auf ausgewählte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachter/-innen können in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.
(4) Veröffentlichung der Dissertation
Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Veröffentlichung liegt bei der Fakultätsverwaltung.
Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren zu veröffentlichen.
Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu veröffentlichende Textfassung einzuholen. Diese Genehmigung erteilt der/die Dekan/-in aufgrund der Freigabe durch die Gutachter/-innen, denen die zu veröffentlichende Arbeit noch einmal – nach der Überarbeitung der in der Disputation eventuell genannten Kritikpunkte – vorgelegt werden muss. Die entsprechenden Formulare werden dem Prüfling durch die Fakultätsverwaltung nach Abschluss aller Prüfungen zugesandt.
Die Dissertation ist in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Am häufigsten wird eine Veröffentlichung über den Publikationsserver der Universitätsbibliothek gewählt, es existieren aber auch noch weitere Optionen, wie z. B. die Publikation über einen Verlag oder eine Fachzeitschrift. Die genauen Auflagen dazu finden Sie in § 20 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten. Bei der Veröffentlichung außerhalb der UR müssen der Universitätsbibliothek über die Fakultätsverwaltung zwei Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Ansprechpartner/-innen bei der Universitätsbibliothek sind Herr Gregor Schmidt (3904) und Frau Cornelia Lang (4239). Sie sind unter dissertationen(at)uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) erreichbar.
Mit den Pflichtexemplaren hat der/die Promovend/-in eine Erklärung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.
Erst nach der Veröffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgehändigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.