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Allgemeine Pädagogik

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) mit seinen Bereichen Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Psychologie ist Teil eines jeden Lehramtsstudiengangs und läuft parallel zum Studium der Unterrichtsfächer.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Veranstaltungen, Leistungsanforderungen und weitere Angebote der Allgemeinen Pädagogik als Teilbereich des Erziehungswissenschaftlichen Studiums für Lehramtsstudierende.

Lehramtsprüfungsordnung

Der Teilbereich Allgemeine Pädagogik des Erziehungswissenschaftlichen Studiums in den Lehramtsstudiengängen ist in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und der zugehörigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geregelt. 

Den vollständigen Text der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) sowie die Texte der Prüfungsordnungen für das Staatsexamen Lehramt an der Universität Regensburg (UPO) finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).

Auszug aus der LPO I § 32

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

  1. Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung sind nachzuweisen
    1. die erfolgreiche Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums,
    2. mindestens 25 Leistungspunkte aus der Pädagogik und der Psychologie, davon
      1. mindestens 7 LP aus der Allgemeinen Pädagogik: darunter Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionsgeschichte der Pädagogik; pädagogische Anthroplogie
      2. mindestens 7 LP aus der Schulpädagogik: darunter Theorie der Schule als Institution und Organisation einschließlich Personalentwicklung; Gesundheits- und Sexualerziehung; individuelle Förderung und Beratung
      3. mindestens 7 LP aus der Psychologie: darunter Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Auszug aus der LPO I - § 22(2) 1a/2a/3a bzw. UPO § 25b

Im Fach Erziehungswissenschaften sind 35 LP nachzuweisen. Dabei müssen mindestens folgende Module mit insgesamt 27 LP abgeschlossen sein:

  • EWS - Teilfach Allgemeine Pädagogik
  • EWS - Teilfach Schulpädagogik
  • EWS - Teilfach Psychologie

Die restlichen 8 LP können auch aus lehramtsspezifischen Veranstaltungen aus dem Angebot der Hochschule oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik erbracht werden.

Studienaufbau & Modulbeschreibung

Studienaufbau und -umfang (Allgemeine Pädagogik im Lehramt) Modulzuordnung (seit WS25/26)

Pflichtmodul (8 LP)Themenbereiche

Vorlesung / EWS-AP-M01.1

Leistungspunkte4 (LP)

Theorien der Sozialisationsforschung oder Pädagogische Anthropologie

Seminar / EWS-AP-M01.2

Leistungspunkte4 (LP)

Pädagogische Anthropologie, Grundlagen der Sozialisationsforschung, Theorien pädagogischen Handelns, Institutionen von Erziehung und Bildung, Empirische Bildungsforschung, Vergleichende und historische Aspekte der Pädagogik
Zusätzliches ModulThemenbereiche

Seminar / EWS-zP-M01.1

Leistungspunkte4 (LP)

Pädagogische Anthropologie, Grundlagen der Sozialisationsforschung, Theorien pädagogischen Handelns, Institutionen von Erziehung und Bildung, Empirische Bildungsforschung, Vergleichende und historische Aspekte der Pädagogik

Die Studien- und Prüfungsinhalte des EWS-Studiums finden Sie in der LPO I (2008) (externer Link, öffnet neues Fenster).

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die hier verlinkte und unter: www.uni-regensburg.de/universitaet/organisation/rechtsgrundlagen/studium/modulbeschreibungen veröffentlichte Fassung der Module für das Lehramtstudium.

Angebotene Veranstaltungen

Im Teilbereich Allgemeine Pädagogik des erziehungswissenschaftlichen Studiums der Lehramtsstudiengänge werden jedes Semester Vorlesungen, Seminare und weitere Veranstaltungen für den Pflichtbereich wie für den zusätzlichen Pflichtpunktebereich angeboten.

Eine aktuelle Auflistung der angebotenen Veranstaltungen finden Sie im derzeitigen Vorlesungsverzeichnis (externer Link, öffnet neues Fenster).

Zulassungsarbeiten

Für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist es nach §29 LPO I verpflichtend, eine schriftliche Hausarbeit (sog. Zulassungsarbeit) anzufertigen.

Die schriftliche Hausarbeit soll einen Nachweis darstellen, selbstständig ein wissenschaftliches Thema bearbeiten zu können. Die Arbeit basiert in der Regel nicht auf rein theoretischen Fragestellungen, sondern beinhaltet auch die Entwicklung von Test- und Lernmaterialien und deren Erprobung oder die Mitarbeit bei der Konzeption und Auswertung empirischer Untersuchungen innerhalb der Forschungsschwerpunkte des Institutes.

Bitte informieren Sie sich über aktuell angebotene Themen für Zulassungsarbeiten am besten bei den Dozenten der Veranstaltungen in der Allgemeinen Pädagogik oder allgemein bei der Studienberatung Frau Prof. Dr. Eleni Stamouli (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

Ansprechpartnerin 

Prof. Dr. Eleni Stamouli

Akademische Rätin

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