Direkt zum Inhalt


B.A. Angewandte Bewegungswissenschaften (ABW)


Diese Seite richtet sich vor allem an eingeschriebene Studierende und enthält umfangreiche Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihr Studium erfolgreich zu planen und zu absolvieren.

Wenn Sie sich für den Studiengang interessieren, aber noch nicht eingeschrieben sind, sind die Informationen im Studiengangsfinder für Sie passgenau und relevant.

Für eingeschriebene Studierende dient die E-Learning Plattform GRIPS (externer Link, öffnet neues Fenster) der Unterstützung der Lehre (Organisation von Kursen, Bereitstellung von Lehrmaterialien, etc.). Bitte tragen Sie sich hier gleich zu Beginn Ihres Studiums in die Newsletter ein, damit Sie wichtige und aktuelle Informationen zu Ihrem Studium erhalten.
 


Lehre & Prüfungen


Die Anmeldung/Bewerbung für Seminare und Praxis-Kurse erfolgt über SPUR, Informationen zu den Anmeldezeiträumen werden jedes Semester über den GRIPS-Newsletter bekannt gegeben. (Für Vorlesungen ist grundsätzlich keine Anmeldung erforderlich.) 

Bitte beachten Sie, dass die verpflichtenden Lehrveranstaltungen des Mono-Bachelors "Angewandte Bewegungswissenschaften" - insbesondere die Vorlesungen und Seminare - grundsätzlich auf Basis des exemplarischen Studienverlaufsplans (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) organisiert und angeboten werden.


Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt über FlexNow, Informationen zu den Anmeldezeiträumen werden jedes Semester über den GRIPS-Newsletter bekannt gegeben.

Für den Fall, dass Sie eine Prüfung nicht antreten möchten, können Sie sich in FlexNow selbstständig bis 5 Tage vor der jeweiligen Prüfung wieder abmelden.
Bei einer (gewünschten) Abmeldung weniger als 5 Tage vor der Prüfung beachten Sie bitte die auf der Website des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften bereitgestellten Informationen (inkl. Merkblatt und Antrag) zur Krankmeldung.


Mono-Bachelor “Angewandte Bewegungswissenschaften”

Versuchspersonenstunden (Modul M01)


Im Rahmen des Moduls M01 müssen Sie insgesamt 12 Versuchspersonen-Stunden am Institut für Sportwissenschaft absolvieren. Sie erlangen dabei Einblicke in die Forschung und leisten einen wertvollen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Bitte beginnen Sie direkt zu Beginn Ihres Studiums mit dem Sammeln der VP-Stunden!

Für die Teilnahme an Experimenten registrieren Sie sich bitte im Studienteilnahme-System SONA (externer Link, öffnet neues Fenster) und wählen den Kurs "VP-Stunden Mono-BA (12)" aus. Bei der Registrierung müssen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben; außerdem sollten Sie Ihr Geburtsdatum eintragen, damit Ihnen alle für Sie relevanten Experimente und Studien angezeigt werden können. Zudem muss der Datenschutzerklärung zugestimmt werden. Nach der Registrierung werden Ihnen in SONA alle aktuellen Studien präsentiert und Sie können sich dort für Termine eintragen bzw. an Online-Studien teilnehmen.

Auch werden alle Studien/Experimente über den "Newsletter VP-Stunden" kommuniziert, für den Sie sich in GRIPS anmelden können.

Nach Erbringen der 12 VP-Stunden legen Sie den Nachweis/Ausdruck bitte im Sekretariat (öffnet Ihr E-Mail-Programm) vor. Die Verbuchung in FlexNow erfolgt dann immer an folgenden Stichtagen:

  • Wintersemester: 31.01. und 31.03.
  • Sommersemester: 31.07. und 30.09.
     

Grundlagen der Programmierung (Modul M12)


Das Seminar „Grundlagen der Programmierung“ wird über externe Lehrveranstaltungen abgedeckt. Ihnen stehen unterschiedliche Kurse zur Auswahl, nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Verbuchung/Anerkennung in Modul M12.

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt eigenständig in SPUR; hier finden Sie in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen Informationen zu den Kursinhalten und Voraussetzungen. Bitte beachten Sie ggf. abweichende Anmeldezeiträume, Teilnahmebegrenzungen sowie organisatorische Hinweise.

Anrechenbare Veranstaltungen im Sommersemester 2026:

  • EDS-206se – Introduction to R
  • 60127 – Data Science mit Python
  • 60129 – Data Science mit R
  • 60134 – Daten visualisieren mit R und QGis
  • 36669 – Einführung in die Programmierung mit Java für Geisteswissenschaften
  • 60137 – Praktisches Python: Daten, Karten & Reproduzierbare Analysen mit Quarto
     

Praxis-Kurse (Module M13 und M14)


Praxis-Modul M13

Im Modul M13 (= Sport- und Bewegungsaktivität) werden die "klassischen" Individualsportarten (Gerätturnen, Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Schwimmen) und Mannschaftssportarten (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball) angeboten.

Vorgesehen ist folgender jährlicher Turnus:

  • Wintersemester: Gerätturnen, Schwimmen, Basketball, Handball
  • Sommersemester: Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Fußball, Volleyball

Im Laufe Ihres Studiums müssen Sie insgesamt vier Kurse belegen. Empfohlen wird der Besuch einer Individualsportart sowie einer Mannschaftssportart. Darüber hinaus können Sie zwei weitere Kurse frei wählen.

In einer der vier gewählten Sportarten muss eine Prüfung abgelegt werden. Eine Notenverbesserung durch das Absolvieren einer weiteren Prüfung in einer anderen Sportart ist nicht zulässig. Die konkreten Prüfungs-Formen werden (zu Semesterbeginn) von den jeweiligen Dozierenden bekannt gegeben.
 

Praxis-Modul M14

Im Modul M14 (= Freizeitsport und Gesundheitsförderung) werden sowohl Freizeitsportarten (z.B. Badminton, Bewegungskünste, Klettern, Tennis, Tischtennis etc.) als auch Sportarten zur Gesundheitsförderung (z.B. Aikido, QiGong, TaiChi, Yoga etc.) angeboten. Das Angebot richtet sich u.a. nach den verfügbaren Lehrkräften und Lehraufträgen und findet nicht in einem bestimmten Turnus statt.

Im Laufe Ihres Studiums müssen Sie insgesamt vier Kurse belegen. Empfohlen wird der Besuch einer Freizeitsportart sowie einer Veranstaltung aus dem Bereich Sport zur Gesundheitsförderung. Darüber hinaus können Sie zwei weitere Kurse frei wählen. Welchem Bereich die jeweils angebotenen Kurse zugeordnet werden, entnehmen Sie bitte den Vorlesungsverzeichnissen.

In einer der vier gewählten Sportarten muss eine Prüfung abgelegt werden. Eine Notenverbesserung durch das Absolvieren einer weiteren Prüfung in einer anderen Sportart ist nicht zulässig. Die konkreten Prüfungs-Formen werden (zu Semesterbeginn) von den jeweiligen Dozierenden bekannt gegeben.
 

Praktikum (Modul M15)


Zielsetzung und Inhalt

Im Rahmen des 14-wöchigen Vollzeit-Praktikums (35-40 h/Woche) sollen durch Mitarbeit bzw. Assistenz in einer entsprechenden Einrichtung (z.B. Forschungsinstitute, Präventions- und Reha-Einrichtungen, Kliniken, Krankenkassen, Sportverbände/ -vereine etc.) Einblicke in die Arbeitsinhalte, Arbeitsbedingungen und Qualifikationsanforderungen möglicher Berufsfelder der Sport- und Bewegungswissenschaft gewonnen werden. Über das Ablegen eines Praktikums können einerseits Kontakte zu möglichen zukünftigen Arbeitgebern geknüpft werden, andererseits kann das sport- und bewegungswissenschaftliche Berufsfeld kennengelernt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Praktikum in sport- bzw. bewegungswissenschaftlichen Arbeitsfeldern absolviert werden soll. Der Schwerpunkt der inhaltlichen Beschäftigung soll in der praktischen Arbeit und der Anwendung des im Rahmen des Studiums erworbenen sport- und bewegungswissenschaftlichen Wissens liegen (z.B. Umgang mit Patienten; erste eigene „Unterrichtserfahrungen“/ “Kursleitungserfahrungen“). Es sollte ebenso möglich sein, einen Einblick in die Organisation der Einrichtung zu erlangen und die Zielsetzungen der Einrichtung sowie die eingesetzten Interventionsstrategien für das jeweilige Klientel kennen und verstehen zu lernen.

Neben dem zwingenden Aspekt, dass der Bezug zu den Inhalten des Studiums gegeben sein muss, wird dringend dazu geraten, das Praktikum im persönlichen oder beruflichen Interessensbereich zu absolvieren.


Begleitveranstaltung

Unterstützt wird das Praktikum, das für das 5. Fachsemester vorgesehen ist, durch eine Begleitveranstaltung, die bei der Reflexion und Integration der Praktikumserfahrungen hilft. Am Ende des Praktikums erfolgt im Zuge dieses Seminars eine Abschlusspräsentation, in der die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen reflektiert werden.


Ablauf und Anerkennung

Die Genehmigung und Bestätigung sowie die Verbuchung des Praktikums erfolgen über Frau Dr. Sabine Hoja (öffnet Ihr E-Mail-Programm).

  • Vor Antritt des Praktikums reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag "Praktikums-Genehmigung" ein und lassen sich die Eignung der gewählten Einrichtung als geplante Praktikumsstelle bestätigen.
  • Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Praktikums-Bestätigung" ein.
  • Im Rahmen der Begleitveranstaltung präsentieren Sie Ihre Praktikums-Tätigkeit. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie zu Beginn der Veranstaltung.
  • Sind alle Anforderungen erfüllt, werden das Praktikum sowie die Begleitveranstatung in FlexNow verbucht. (Eine vorherige Anmeldung des Praktikums in FlexNow ist nicht nötig.) Es findet keine Modulabschlussprüfung statt, das Modul M15 ist unbenotet.
  • Bei Bedarf kann im Vorfeld des Praktikums eine schriftliche Bestätigung darüber ausgestellt werden, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Bachelorstudiengangs „Angewandte Bewegungswissenschaften“ handelt.
     

Studien- und Rechtsgrundlagen


Kombi-Bachelor-Fach “Angewandte Bewegungswissenschaften” (auslaufend)

Wichtige Hinweise zu den Modulprüfungen M12, M14, M16 und M21 


Modulprüfungen M12 und M21

Für alle zukünftigen Modulprüfungen M12 und M21 (= Trainings- und bewegungswissenschaftliche Kompetenz) werden die Klausur-Fragen von Herrn Hofmann gestellt, basierend auf seinen vier Vorlesungen.


Modulprüfung M14

Für die Modulprüfung M14 (= Medizinische Kompetenz) gelten folgende Regelungen:

  • Bei allen zukünftigen Modulprüfungen M14 werden die Teilbereiche „Anatomie“ und „Physiologie“ auf den zuletzt von Frau Kritzenberger (Anatomie aus dem SoSe 2024) bzw. Frau Wagner (Physiologie aus dem WS 2024/25) gehaltenen Vorlesungen basieren.
  • Beim Teilbereich „Sport und Gesundheit“ werden sich die zukünftigen Prüfungen immer auf die aktuellste Version der Vorlesung beziehen.


Modulprüfung M16

Alle zukünftigen Modulprüfungen M16 (= Psychologische Kompetenz II) werden auf der von Frau Lehmann gehaltenen Vorlesung „Motorisches Lernen und neuronale Grundlagen“ aus dem WS 2024/25 basieren, wobei Teil VI nicht klausurrelevant ist.
 

Versuchspersonenstunden (Modul M10)


Im Rahmen des Moduls M10 müssen Sie insgesamt 20 Versuchspersonen-Stunden absolvieren. Sie erlangen dabei Einblicke in die Forschung und leisten einen wertvollen Beitrag zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Bitte beginnen Sie direkt zu Beginn Ihres Studiums mit dem Sammeln der VP-Stunden!

Mindestens 15 VP-Stunden müssen am Institut für Sportwissenschaft abgeleistet werden, höchstens fünf VP-Stunden können auch außerhalb erbracht werden (beispielsweise in der Psychologie oder in der Medieninformatik). 

Für die Teilnahme an Experimenten des Instituts für Sportwissenschaft registrieren Sie sich bitte im Studienteilnahme-System SONA (externer Link, öffnet neues Fenster) und wählen den Kurs "VP-Stunden Kombi-BA (15)" aus. Bei der Registrierung müssen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben; außerdem sollten Sie Ihr Geburtsdatum eintragen, damit Ihnen alle für Sie relevanten Experimente und Studien angezeigt werden können. Zudem muss der Datenschutzerklärung zugestimmt werden. Nach der Registrierung werden Ihnen in SONA alle aktuellen Studien präsentiert und Sie können sich dort für Termine eintragen bzw. an Online-Studien teilnehmen.

Auch werden unsere Studien/Experimente über den "Newsletter VP-Stunden" kommuniziert, für den Sie sich in GRIPS anmelden können.

Nach Erbringen der 20 VP-Stunden legen Sie den Nachweis/Ausdruck bitte im Sekretariat (öffnet Ihr E-Mail-Programm) vor. Die Verbuchung in FlexNow erfolgt dann immer an folgenden Stichtagen:

  • Wintersemester: 31.01. und 31.03.
  • Sommersemester: 31.07. und 30.09. 
     

Erste-Hilfe-Kurs (Modul M13)


Das Seminar "Erste Hilfe" muss durch einen externen Erste-Hilfe-Kurs mit (mind.) 9 Unterrichtseinheiten beim Roten Kreuz, den Johanniter o.ä. ersetzt werden; die Kosten für diese Kurse können nicht vom Lehrstuhl für Sportwissenschaft übernommen werden.

Nach Absolvieren des Kurses legen Sie die entsprechende Teilnahmebestätigung/Nachweis bitte im Sekretariat (öffnet Ihr E-Mail-Programm) vor, die FlexNow-Verbuchung erfolgt dann immer an folgenden Stichtagen:

  • Wintersemester: 31.01. und 31.03.
  • Sommersemester: 31.07. und 30.09.
     

Praktikum (Modul M19)


Kontakt-Adresse

Bitte nehmen Sie ausschließlich über folgende E-Mail-Adresse Kontakt zu Herrn Klaus Rögner (Praktikumsorganisation Kombi-Bachelor) auf: praktikum.abw(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)


Praktikums-Richtlinien

Zielsetzung: Praktika im Studium der angewandten Bewegungswissenschaften haben den Zweck, Studierenden parallel zur universitären Ausbildung und Lehre, Einblicke in die sport- bzw. bewegungswissenschaftliche Praxis zu vermitteln. Außerdem soll die universitäre Lehre in der Praxis reflektiert werden (weshalb dies auch der wichtigste Teil des anzufertigenden Berichts ist).
Über das Ablegen eines Praktikums kann weiterhin einerseits Kontakte zu möglichen zukünftigen Arbeitgebern geknüpft und andererseits das berufsbezogene Arbeitsgebiet eines Bewegungswissenschaftlers kennengelernt werden.
Darüber hinaus sollte der Erwerb praktischer Kompetenzen und Qualifikationen über weitere, freiwillige Praktika, entsprechende Arbeitsstellen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten neben dem Studium von Seiten der Studierenden angestrebt werden.

Dauer: Das Praktikum im Bachelorstudiengang ist als ganztägiges, außeruniversitäres Blockpraktikum von mindestens 4 Wochen Dauer am Stück abzuleisten. Eine freiwillige Verlängerung der Dauer wird als positiv gesehen, da meist erst nach ca. 2-3 Wochen der nötige Überblick vorhanden ist, welcher eine effektive Mitarbeit ermöglicht.
Ab der 5. Woche gehen Sie offiziell in ein freiwilliges Praktikum über; für manche Praktikumsstellen ist dies wichtig zu wissen. 
Ebenso reicht manchen Praktikumsgebern der Verweis auf die Prüfungsordnung nicht aus. Auf Wunsch können wir Ihnen deshalb eine Bestätigung über die Ableistung eines mindestens vierwöchigen Praktikums ausstellen. Hierzu senden Sie eine Anfrage an die oben stehende E-Mail-Adresse, in der Sie bitte Ihre Matrikelnummer und Adresse mit anfügen.

Anerkennung der Praktikumsstelle: Entscheidend hinsichtlich der Wahl der Praktikumsstelle bzw. der Arbeitsbereiche ist der sport- bzw. bewegungswissenschaftliche Bereich, welcher darin vorhanden sein muss. Der Mittelpunkt der inhaltlichen Beschäftigung während des Praktikums muss in der praktischen Arbeit und der Anwendung des, im Rahmen des Studiums erworbenen, sport- und bewegungswissenschaftlichen Wissens liegen (z.B. Umgang mit den Patienten; erste eigene „Unterrichtserfahrungen“/ “Kursleitungserfahrungen“). Es sollte ebenso möglich sein, einen Einblick in die Organisation der Einrichtungen zu erlangen und die Zielsetzungen der Einrichtungen sowie die eingesetzten Interventionsstrategien für das jeweilige Klientel kennen und verstehen zu lernen.
Neben dem zwingenden Aspekt, dass der Bezug zu den Inhalten des Studiums gegeben sein muss, wird dringend dazu geraten, das Praktikum im persönlichen oder beruflichen Interessensbereich zu absolvieren.

Anrechenbarkeit zurückliegender Praxistätigkeiten: Praxistätigkeiten vor Beginn des Studiums (inkl. Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.) werden im Bachelorstudiengang generell nicht anerkannt.

Praktikumsbericht: Der Praktikumsbericht dient der schriftlichen Reflexion der absolvierten Tätigkeit. Er muss dabei die Form einer Seminararbeit (inkl. Deckblatt und Gliederung) und insgesamt einen Umfang von mind. 7 Seiten haben. Auf eine korrekte Form (Orthographie, sprachlicher Ausdruck, Gliederung, Literaturverzeichnis) wird Wert gelegt. Inhaltlich sollte enthalten sein:

  1. Die Beschreibung der Institution (kurze Beschreibung der Größe, verschiedener Einheiten, Auftrag etc.).
  2. Die Beschreibung der eigenen Aufgabenbereiche (sachliche Tätigkeitsbeschreibung, keine Erlebniserzählung!).
  3. Eine Reflexion der universitären Lehre zur Bewältigung der Praxisaufgaben (Theorie-Praxis-Bezug).


Ablauf und Anerkennung

Die Genehmigung und Bestätigung sowie die Verbuchung des Praktikums erfolgen über Herrn Klaus Rögner (praktikum.abw(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)):

  • Vor Antritt des Praktikums reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag "Praktikum-Genehmigung" ein und lassen sich die Eignung der gewählten Einrichtung als geplante Praktikumsstelle bestätigen.
  • Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Praktikums-Bestätigung" ein. Alternativ können Sie eine Bestätigung von der Praktikumsstelle (bitte nur in Kopie!) mit formalen Angaben wie Datum, Name des Studierenden, Zeitraum des Praktikums und Name der Institution einreichen.
  • Außerdem fertigen Sie einen Praktikumsbericht (siehe oben) an und reichen diesen spätestens vier Wochen nach Ende des Praktikums ein; bitte geben Sie unbedingt auch Ihre Matrikelnummer mit an. Sollte es Bedarf für eine Überarbeitung des Praktikumsberichts geben, werden Sie per E-Mail kontaktiert. Es besteht die Möglichkeit, ein Feedbackgespräch zu erhalten, wofür Sie bitte einen Termin einfordern.
  • Die Unterlagen sind in einem Umschlag bei Hr. Rögner abzugeben oder im Postkasten einzuwerfen.
  • Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Praktikum anerkannt und - es sind noch Korrekturzeiten hinzuzurechnen - an den Stichtagen (siehe unten) in FlexNow verbucht. Eine vorherige Anmeldung des Praktikums in FlexNow ist nicht nötig.
     

FlexNow-Verbuchung

Die FlexNow-Verbuchung erfolgt an folgenden Stichtagen:

  • Wintersemester: 31.12. und 31.03.
  • Sommersemester: 30.06. und 30.09.
     

Die Einbuchung von Praktikumsleistungen findet ausschließlich zu diesen Stichtagen statt. Es gilt der Poststempel.
Die Termine sind so gewählt, dass insbesondere auch die Zeugniserstellung erleichtert wird. Ausnahmen von diesen Stichtagen können grundsätzlich nicht gemacht werden.
Die FlexNow-Verbuchung bestätigt das erfolgreiche Absolvieren des verpflichtenden Praktikums im Modul M19.
(Zusätzlich kann ein Seminar aus Modul 18 ersetzt werden; die Note des Praktikumsberichts wird dabei als Note einer Modulteilprüfung gewertet.)
 

Praxis-Kurse (Module M20 und M23)


Modul M20 (Bachelorfach)

Insgesamt müssen vier Kurse aus den unterschiedlichen Bereichen (Individualsportart, Mannschaftssportart, Entspannung, Wagnis/Abenteuer/Trend) belegen werden. Dabei werden in zwei Kursen Prüfungen ablegen, deren Noten dann zur Modulnoten-Bildung herangezogen werden. Zusätzlich können Sie maximal zwei weitere Praxis-Kurse für den freien Wahlbereich besuchen.


Modul M23 (2. Hauptfach / Nebenfach)

Insgesamt müssen zwei Kurse (frei wählbar) belegt werden. Prüfungen werden nicht abgelegt, das Modul ist unbenotet.
 

Bachelorarbeit


Auf der Website des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften finden Sie im Abschnitt "Abschlussarbeit" sowohl ein Hinweisblatt zur Abschlussarbeit, welches alle relevanten Informationen u.a. zur Beantragung, zur Bearbeitungsfrist, zur Abgabe und zur Bewertung enthält, als auch den Zulassungsantrag zur Bachelorarbeit, den Sie bitte für die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit nutzen. 

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem/der gewünschten Betreuer/in bzw. Gutachter/in auf; mögliche Themen(-bereiche) finden Sie auf den Profilseiten der Mitarbeitenden auf der Website des Lehrstuhls für Sportwissenschaft.

Für die Zitierweise und die formalen Kriterien bei der Erstellung der Bachelorarbeiten gilt stets die aktuellste Version von APA (= American Psychological Association), derzeit die 7. Edition.
 


Kontakt Fachstudienberatung

Dr. Susanne Ziereis

Fachstudienberatung

Sie möchten sich Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen? So funktioniert's ...

Sowohl für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen (aus einem anderen Studiengang der Universität Regensburg, von einer anderen deutschen Universität/Hochschule oder von einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt) als auch für Umbuchungen innerhalb des Studiengangs nutzen Sie bitte die auf der Website des Prüfungssekretariats Geisteswissenschaften im Abschnitt “Anträge” bereitgestellten Formulare/Anträge und beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.

Die zuständige Fachvertretung ist Frau Dr. Susanne Ziereis.

Sie benötigen eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG? So funktioniert's ...

Für die Ausstellung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Das elektronisch ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (keine handschriftlich ausgefüllten Formblätter!).
  2. Einen FlexNow-Ausdruck über die von Ihnen erbrachten Leistungen.
  3. Die Information, in welchem Semester Sie sich aktuell befinden und zu welchem Semesterstand der Leistungsnachweis ausgestellt werden soll.
  4. Fügen Sie bitte an, falls bestimmte Ausnahmen/Einzelheiten bei der Begutachtung beachtet werden müssen (z.B. Urlaubssemester).
     

Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher bitte rechtzeitig!

Als Eignungsgutachterin ist Frau Dr. Susanne Ziereis alleine für die Ausstellung des Leistungsbescheids verantwortlich. Für alle weiteren Fragen rund um das BAföG wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, öffnet neues Fenster).

 


Studiengangsleitung

Prof. Dr. Petra Jansen

Studiengangskommission

Prof. Dr. Petra Jansen (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefanie Pietsch (Stellvertretung)
Dr. Susanne Ziereis

Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Petra Jansen (Vorsitz)
Prof. Dr. Regina Mulder (Stellvertretung)
Dr. Michaela Ingrisch


Und hier geht's zum/zur …

nach oben