Antragsberechtigt sind alle Studierenden der Human- oder Zahnmedizin im klinischen Studienabschnitt an der Universität Regensburg.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium von Promotionsstudierenden nach Ablegen der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztlichen Prüfung beantragt werden.
• Die Stipendien können nur für die Dauer von zusammenhängend 8 Monaten beantragt und gewährt werden.
• Eine Verlängerung oder Anschlussanträge sind nicht möglich.
• Eine thematische Einschränkung besteht nicht. Es kommen grundlagenwissenschaftliche Themen / Projekte aus der klinischen Forschung oder aus der Versorgungsforschung in Frage.
• Die Betreuung der Promotionsarbeit muss durch eine/n hauptberuflich im Dienst des Freistaat Bayerns stehende/n Hochschullehrer/in aus der Fakultät für Medizin oder der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin (medizinische Fachgebiete) innerhalb eines Mentorats erfolgen, dem gem. § 5 der Ordnung der Graduiertenschule MedReGS zwei weitere Hochschullehrer/innen der Fakultät für Medizin oder der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin (medizinische Fachgebiete) angehören, die hauptberuflich im Dienste des Freistaates Bayern stehen oder an einem extern etablierten Lehrstuhl der Fakultät tätig sind.
• Das Profilbildungssemester PROWISS im Studiengang Humanmedizin (in der Regel das 4. Klinische Fachsemester) kann nicht als Bewilligungszeitraum für das Promotionsstipendium in Betracht kommen.
• Alle Promotionsstipendiaten werden in die „Medizinische Regensburger Graduiertenschule (MedReGS)“ aufgenommen. Unter deren Dach ist von den Doktoranden ein strukturiertes Promotionsprogramm gemäß der Ordnung für die Graduiertenschule zu absolvieren. Das Promotionsprogramm besteht aus der Betreuung durch ein dreiköpfiges Mentorat, dem Besuch und der aktiven Mitgestaltung von Kolloquien, Seminaren und Praktika einschließlich einer Lehrveranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie der Teilnahme an fachbezogenen Tagungen und Konferenzen