Die Promotionsstipendien werden durch die Fakultät für Medizin finanziert.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach den Richtlinien zum ReForM-Programm, Baustein D.
Ein Stipendium wird für 8 Monate in Höhe von 1.025 €/Monat zur Bestreitung des Lebensunterhalts vergeben.
Falls der/die Antragsteller/in ein regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhält, muss vor Antritt des
Stipendiums zugesichert sein, dass dieses Einkommen voraussichtlich während der gesamten
Stipendienlaufzeit einen monatlichen Betrag in Höhe der gesetzlichen Minijob-Grenze nicht übersteigt.