Die Annahme des Stipendiums ist für die Stipendiaten mit folgenden Pflichten verbunden:
EduLife Photos - stock.adobe.com - Teilnahme an der Graduiertenschule MedReGS
- Während des Bewilligungszeitraumes ist die Durchführung folgender im Curriculum vorgesehenen Lehrinhalte ausgeschlossen, mit Ausnahme der Veranstaltungen im Rahmen der Graduiertenschule MedReGS:
- Famulatur
- scheinpflichtige Veranstaltungen
- Praktika (z. B. Praktisches Jahr) - Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (GwP)
- Einhaltung der ReForM-Richtlinien der Fakultät für Medizin
- Erfüllung der Vorgaben der MedReGS-Ordnung
- Vorlage eines Abschlussberichtes in schriftlicher Form beim Dekanat der Fakultät für Medizin spätestens vier Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums