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Die Annahme des Stipendiums ist für die Stipendiaten mit folgenden Pflichten verbunden:

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academic
  • Teilnahme an der Graduiertenschule MedReGS
  • Während des Bewilligungszeitraumes ist die Durchführung folgender im Curriculum vorgesehenen Lehrinhalte ausgeschlossen, mit Ausnahme der Veranstaltungen im Rahmen der Graduiertenschule MedReGS:
    - Famulatur
    - scheinpflichtige Veranstaltungen
    - Praktika (z. B. Praktisches Jahr)
  • Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (GwP)
  • Einhaltung der ReForM-Richtlinien der Fakultät für Medizin
  • Erfüllung der Vorgaben der MedReGS-Ordnung
  • Vorlage eines Abschlussberichtes in schriftlicher Form beim Dekanat der Fakultät für Medizin spätestens vier Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
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