Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 19.2.2020) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden (§ 2 der BPO). Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2020 aufnehmen.
Studiendauer | Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 8. Semesters (§ 4 der BPO) |
Grundlagen- und Orientierungsprüfung | für HF und NF spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß § 27 der BPO Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann. |
Bachelorprüfung | Umfang: 180 ECTS-Punkte 1. Studienbegleitende Leistungen im Umfang von 170 ECTS-Punkten, darunter
2. Bachelorarbeit (Umfang: 30-50 Seiten, Bearbeitungszeit: 2 Monate), 10 ECTS-Punkte |
Ziel des Bachelorstudiengangs Musikwissenschaft ist es, Studierende dazu zu befähigen, musikhistorische Vorgänge und Zusammenhänge zu verstehen und darzustellen, sich mit verschiedenen Konzeptionen von Musik vertraut zu machen und sie darzulegen, entsprechende Kontroversen, Diskussionen und Entwicklungen nachzuvollziehen und zu differenzieren. Die Einführung in Methoden der musikalischen Analyse und der Notations- und Quellenkunde ermöglicht es, sich unmittelbar und erkenntnisorientiert mit musikalischen Quellen zu befassen, sie auszuwerten und in historische und stilistische Kontexte einzuordnen.
Unsere Studienverlaufspläne orientieren sich an den Vorgaben des Modulhandbuchs für das Fach Musikwissenschaft und dienen Ihnen dazu, Sie über eine mögliche Abfolge der Pflichtkurse zu informieren. Sie geben nicht vor, wann Sie welche Veranstaltungen besuchen müssen.
Im ersten Teil finden Sie jeweils den Ablauf für einen Studienbeginn im Wintersemester, im zweiten Teil denjenigen für einen Studienbeginn im Sommersemester.
Studienverlaufspläne Bachelorfach (1. Hauptfach)
Studienverlaufspläne 2. Hauptfach
Studienverlaufspläne Nebenfach
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind zunächst die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 91 ECTS-Punkten zu erbringen:
MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)
MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten
MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren
MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet
MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren
MUWI-M 11 Aufbaumodul Musikgeschichte, 12 LP, 4 SWS, eine benotete Hausarbeit
MUWI-M 12 Aufbaumodul Musiktheorie/Berufspraxis, 18 LP, 6 SWS, eine benotete Hausarbeit
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Modulnote MUWI-M 01 20 %
Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 20 %
Modulnote MUWI-M 04 10 %
Modulnote MUWI-M 11 und 12 jeweils 15 %
Um Ihr Studium mit einer Bachelorarbeit abschließen zu können, müssen Sie folgende weitere Studienleistungen erbringen:
mindestens 60 ECTS-Punkte aus Ihrem zweiten Hauptfach oder jeweils mindestens 30 ECTS-Punkte aus Ihren beiden Nebenfächern sowie
20 ECTS-Punkte aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sollte spätestens vier Wochen vor ihrem Beginn an das zuständige Prüfungsamt gerichtet werden.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Die Bachelorarbeit (10 ECTS-Punkte) sollte einen Umfang von 30-50 Seiten haben. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal zwei Monate.
Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten zu erbringen:
MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)
MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten
MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren
MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet
MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Modulnote MUWI-M 01 25 %
Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 30 %
Modulnote MUWI-M 04 15 %
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 32 ECTS-Punkten zu erbringen:
MUWI-M 05 Basismodul Musikgeschichte (Nebenfach), 8 LP, 4 SWS, unbenotet
MUWI-M 06 Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken (Nebenfach), 12 LP, 4 SWS, eine Hausarbeit und eine Klausur
MUWI-M 07 Basismodul Werk- und Partiturkunde (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, unbenotet
MUWI-M 08 Basismodul Musiktheorie (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, zwei Klausuren
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Modulnote MUWI-M 06 70 %
Modulnote MUWI-M 08 30 %
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (1. Hauptfach) müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
Fachnote des Bachelorfaches: 50 %
Fachnote des 2. Hauptfachs oder Fachnoten der beiden Nebenfächer: 30 % bzw. jeweils 15 %
Note der Bachelorarbeit: 20 %
Vademecum (März 2024)
Modulhandbuch (Musikwissenschaft)
Bachelorprüfungs- und Studienordnung (Fassung vom 13.7.2020; Musikwissenschaft § 51)
Gestaltung wissenschaftlicher Hausarbeiten (04/2024)
Anträge auf Zulassung zur B. A.-Arbeit bzw. auf Ausstellung eines B. A.-Zeugnisses
Informationen zur Abschlussarbeit (mit Titelblatt und Plagiatserklärung)