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Bachelor-Studiengang Musikwissenschaft (ab Sommersemester 2020)

Informationen zum Studienaufbau

Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 19.2.2020) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden (§ 2 der BPO). Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2020 aufnehmen.

Studiendauer Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 8. Semesters (§ 4 der BPO)
Grundlagen- und Orientierungsprüfung

für HF und NF spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß § 27 der BPO

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann.

Bachelorprüfung

Umfang: 180 ECTS-Punkte

1. Studienbegleitende Leistungen im Umfang von 170 ECTS-Punkten, darunter

  • mindestens 90 ECTS-Punkte aus dem Bachelorfach
  • mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem 2. Hauptfach bzw. mindestens jeweils 30 ECTS-Punkte aus den beiden Nebenfächern
  • weitere ECTS-Punkte (i. d. R. 20) aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten

2. Bachelorarbeit (Umfang: 30-50 Seiten, Bearbeitungszeit: 2 Monate), 10 ECTS-Punkte


Ziele des Studiengangs

Ziel des Bachelorstudiengangs Musikwissenschaft ist es, Studierende dazu zu befähigen, musikhistorische Vorgänge und Zusammenhänge zu verstehen und darzustellen, sich mit verschiedenen Konzeptionen von Musik vertraut zu machen und sie darzulegen, entsprechende Kontroversen, Diskussionen und Entwicklungen nachzuvollziehen und zu differenzieren. Die Einführung in Methoden der musikalischen Analyse und der Notations- und Quellenkunde ermöglicht es, sich unmittelbar und erkenntnisorientiert mit musikalischen Quellen zu befassen, sie auszuwerten und in historische und stilistische Kontexte einzuordnen.


Studienverlaufspläne

Unsere Studienverlaufspläne orientieren sich an den Vorgaben des Modulhandbuchs für das Fach Musikwissenschaft und dienen Ihnen dazu, Sie über eine mögliche Abfolge der Pflichtkurse zu informieren. Sie geben nicht vor, wann Sie welche Veranstaltungen besuchen müssen.

Im ersten Teil finden Sie jeweils den Ablauf für einen Studienbeginn im Wintersemester, im zweiten Teil denjenigen für einen Studienbeginn im Sommersemester.

Studienverlaufspläne Bachelorfach (1. Hauptfach)

Studienverlaufspläne 2. Hauptfach

Studienverlaufspläne Nebenfach


Musikwissenschaft als 1. Hauptfach (Bachelorfach)

Studienleistungen

Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind zunächst die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 91 ECTS-Punkten zu erbringen:

  • MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)

  • MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten

  • MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren

  • MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren

  • MUWI-M 11 Aufbaumodul Musikgeschichte, 12 LP, 4 SWS, eine benotete Hausarbeit

  • MUWI-M 12 Aufbaumodul Musiktheorie/Berufspraxis, 18 LP, 6 SWS, eine benotete Hausarbeit

Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Modulnote MUWI-M 01 20 %

  • Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 20 %

  • Modulnote MUWI-M 04 10 %

  • Modulnote MUWI-M 11 und 12 jeweils 15 %

Um Ihr Studium mit einer Bachelorarbeit abschließen zu können, müssen Sie folgende weitere Studienleistungen erbringen:

  • mindestens 60 ECTS-Punkte aus Ihrem zweiten Hauptfach oder jeweils mindestens 30 ECTS-Punkte aus Ihren beiden Nebenfächern sowie

  • 20 ECTS-Punkte aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten


Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sollte spätestens vier Wochen vor ihrem Beginn an das zuständige Prüfungsamt gerichtet werden.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.

Die Bachelorarbeit (10 ECTS-Punkte) sollte einen Umfang von 30-50 Seiten haben. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal zwei Monate.


Abschluss der Bachelorprüfung

Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.


Musikwissenschaft als 2. Hauptfach

Studienleistungen

Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten zu erbringen:

  • MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)

  • MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten

  • MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren

  • MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren

Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Modulnote MUWI-M 01 25 %

  • Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 30 %

  • Modulnote MUWI-M 04 15 %


Hinweise

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.

Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.


Musikwissenschaft als 1. oder 2. Nebenfach

Studienleistungen

Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 32 ECTS-Punkten zu erbringen:

  • MUWI-M 05 Basismodul Musikgeschichte (Nebenfach), 8 LP, 4 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 06 Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken (Nebenfach), 12 LP, 4 SWS, eine Hausarbeit und eine Klausur

  • MUWI-M 07 Basismodul Werk- und Partiturkunde (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 08 Basismodul Musiktheorie (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, zwei Klausuren

Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Modulnote MUWI-M 06 70 %

  • Modulnote MUWI-M 08 30 %


Hinweise

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (1. Hauptfach) müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.

Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.


Berechnung der Gesamtnote

Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Fachnote des Bachelorfaches: 50 %

  • Fachnote des 2. Hauptfachs oder Fachnoten der beiden Nebenfächer: 30 % bzw. jeweils 15 %

  • Note der Bachelorarbeit: 20 %


Download-Bereich (BPO, Modulhandbuch etc.)


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Studium