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M. A. "Historische Musikwissenschaft" (ab Sommersemester 2020)

Allgemeine Informationen

Studiendauer Regelstudienzeit 4 Semester
Umfang 120 LP (davon 30 LP für die Masterarbeit)
Qualifikationen

ausführliche Informationen s. u.

Bewerbungsfristen

Wintersemester: jeweils bis 15. Juli
Sommersemester: jeweils bis 15. Januar

Zulassungsanträge per Mail an Institut.Musikwissenschaft@ur.de UND Patricia.Hahn@ur.de
Masterprüfung abzulegen bis Ende des 6. Semesters
Gültigkeit der MPO 2020 Aufnahme des Masterstudiums ab Sommersemester 2020

Ziel des Studiengangs

Ziel des Studiengangs ist die Erweiterung und Vertiefung einer Vielzahl von Kompetenzen, die für den Umgang mit historischen musikalischen Quellen jeglicher Art erforderlich sind.

Zu diesen Kompetenzen zählen methodische Sicherheit im Zusammenhang mit philologischen Denkweisen und ein kritischer und selbstbewusster Umgang mit Dokumenten und Texten jedweder Art.

Nach Abschluss des Studiengangs verfügen die Studierenden über eine Versiertheit in Methoden, Inhalten und fachspezifischen Charakteristika der Musikwissenschaft, die sie sowohl zu einem Einstieg in anspruchsvolle Berufsfelder als auch zur Weiterqualifikation im akademischen Bereich befähigen.


Qualifikationen

Entsprechend § 4 der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft setzt die Aufnahme in diesen Studiengang den Nachweis folgender Qualifikationen voraus:

  1. der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang im Fach Musikwissenschaft mit einer entsprechenden Fachnote von mindestens „gut‘‘ (2,50), einschließlich musikwissenschaftlicher Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 60 LP

  2. bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik an Gymnasien der Nachweis über eine Durchschnittsnote von mindestens „gut‘‘ (2,50) - in der Fächerverbindung gilt die Durchschnittsnote für das Fach Musik - jeweils in Verbindung mit einer schriftlichen Hausarbeit gem. § 29 LPO I (Zulassungsarbeit) aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft,

  3. bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung

Wenn das Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorgelegt werden kann, gelten folgende Regelungen:

  • Der Nachweis über die Qualifikation erfolgt zunächst hilfsweise durch einen aktuellen beglaubigten Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 LP erbracht werden

  • Dieser Nachweis muss auch die sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorläufige Fachnote (Musikwissenschaft) bzw. Durchschnittsnote im Fach Musik ausweisen.

  • Das Abschlusszeugnis mit der Note von mindestens 2,50 ist in diesem Fall spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzuweisen. Wird dieses nicht fristgerecht vorgelegt oder entspricht die im Zeugnis ausgewiesene Note nicht den Vorgaben, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang.


Bewerbungsverfahren

Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" und zum Eignungsverfahren können Sie für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli per E-Mail an das Institut UND an Patricia Hahn senden. Wenn Sie den Postweg bevorzugen, senden Sie Ihre Unterlagen bitte an die folgende Adresse:

Universität Regensburg
Institut für Musikwissenschaft
93040 Regensburg

Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen::

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Motivationsschreiben

  • Lebenslauf

  • Nachweis der Qualifikationen gem. § 4 der MPO


Zulassung zur Masterarbeit

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit sind:

  • der Nachweis von mindestens 54 LP, wobei die drei Module MUWI-M 31, MUWI-M 32 und MUWI-M 33 bereits erfolgreich abgeschlossen sein müssen,

  • die Immatrikulation an der Universität Regensburg.


Bestandteile der Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus dem Nachweis von 120 LP, die erbracht werden durch

  • das erfolgreiche Ablegen der folgenden Module im Umfang von insgesamt 90 LP
    • MUWI-M 31 Historische Musikwissenschaft I, 18 LP, 6 SWS

    • MUWI-M 32 Historische Musikwissenschaft II, 18 LP, 6 SWS

    • MUWI-M 33 Historische Musikwissenschaft III, 18 LP, 6 SWS

    • MUWI-M 34 Forschungs- und Praxismodul, 21 LP, 4 SWS

    • MUWI-M 35 Interdisziplinäres Modul, 15 LP, 8 SWS*

  • das Anfertigen der Masterarbeit im Umfang von 30 LP

* Masterstudierende, die den verpflichtenden Sprachkurs für das Modul absolvieren, können sich vom Auslagenersatz auf Antrag befreien lassen. Alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular zum Download finden Sie auf den Seiten des ZSK.


Berechnung der Gesamtnote

Die Gesamtnote der Masterprüfung setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Module MUWI-M 31, MUWI-M 32 und MUWI-M 33 zu zwei Dritteln

  • aus der Note der Masterarbeit zu einem Drittel


Download-Bereich (MPO, Module etc.)


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

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