Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbungen senden Sie mit allen Unterlagen postalisch bis zum 30.06. (Datum des Poststempels, Ausschlusstermin) an die Universität Regensburg. Rechtsgültig ist die postalische Bewerbung. Zusätzlich senden Sie die Unterlagen in einer PDF-Datei als Mailattachment bis zum 30.06. an info.ike(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm).
Legen Sie der Bewerbung die folgenden Unterlagen bei:
- einfache Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses bzw. offizieller Nachweis von Leistungen im Umfang von mind. 150 ECTS aus dem Vorstudium
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (=Abiturzeugnis)
- Nachweis über Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter Spanisch / Französisch / Italienisch (Uni-Scheine, Sprach-Diplome, etc.)
- das IKE-Bewerbungsformular (in ausgedruckter Form)
- für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ DSH der Stufe 1 oder ein Äquivalent. Zur DSH können Sie sich auf den Seiten des Fachgebiets Deutsch als Fremdsprache informieren. Die DSH kann auch bei der Einschreibung nachgereicht werden, ist aber bindende Voraussetzung für die Aufnahme in den Master IKE.
Senden Sie Ihre Bewerbung
für Clermont-Ferrand (Frankreich), trinational (Frankreich und Spanien) und ohne Auslandsoption an:
Prof. Dr. Dagmar Schmelzer
Institut für Romanistik
"Interkulturelle Europa-Studien"
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg
für Ferrara (Italien) an:
Prof. Dr. Isabella von Treskow
Institut für Romanistik
"Interkulturelle Europa-Studien"
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg
für Madrid (Spanien) an:
Prof. Dr. Hubert Pöppel
Institut für Romanistik
"Interkulturelle Europa-Studien"
Universität Regensburg
D-93040 Regensburg
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung auf postalischem Wege!
Zusätzlich senden Sie bitte ALLE UNTERLAGEN in EINER pdf-Datei (max. 2) mit Ihrem Namen (Name_Vorname_IKE.pdf) an info.ike(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Nur auch per Post eingegangene Bewerbungen sind rechtsgültig!
Der 30.06. ist ein Ausschlusstermin! Es gilt der Poststempel. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht wieder an Sie zurückgesandt.
Möchten Sie über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen informiert werden, so legen Sie Ihren Unterlagen bitte eine an Sie adressierte, ausreichend frankierte Postkarte bei bzw. fordern Sie mit Ihrer E-Mail eine automatische Lesebestätigung an. Telefonische und schriftliche Nachfragen (auch per E-Mail) können wir nicht beantworten.
Sprachzertifikate
Um zur Eignungsfeststellung zugelassen zu werden, können Sie Ihre Sprachkenntnisse (B2 für die Zielsprache, B1 für die Zusatzsprache) auf verschiedene Weise barrierearm nachweisen: über Ihre Hochschulzugangsberechtigung, das Transcript Ihrer Leistungen aus dem Vorstudium, Zertifikate von Sprachschulen, indem Sie angeben, dass es sich um erste oder weitere Muttersprachen handelt, oder über den Nachweis von längeren Auslandsaufenthalten in Ihrem Lebenslauf.
In der Eignungsfeststellung prüfen wir Ihre Sprachniveaus verbindlich.
Bei Vorliegen von offiziellen Sprachzertifikaten (DELE, DELF, TOEFL etc.), die nicht älter als zwei Jahre sind, können Sie von den sprachlichen Teilen des Eignungsfeststellungsverfahrens befreit werden. Bitte legen Sie ggf. entsprechende Nachweise bereits Ihrer Bewerbung bei! Zertifikate müssen vor Ablegen der Eignungsfeststellung gelten gemacht werden.
Eine Liste der zugelassenen Sprachnachweise finden Sie in der Anlage 3 der Prüfungsordnung (externer Link, öffnet neues Fenster). Andere Sprachnachweise können nicht zur Befreiung von den sprachlichen Teilen der Eignungsfeststellung geltend gemacht werden.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Alle Studierenden des Masters IKE, die über kein deutsches Abitur verfügen, müssen zur Aufnahme des Studiums Deutschkenntnisse nachweisen. Dies gilt sowohl für Studierende, die sich für die Regensburger Eignungsfeststellung bewerben, als auch für alle Studierenden der Partneruniversitäten.
In der Eignungsfestellung selbst prüfen wir Ihre Deutschkenntnisse allerdings nicht. Sie weisen diese im Rahmen Ihrer Einschreibung über die Studierendenkanzlei nach. Ohne diesen Nachweis werden Sie nicht eingeschrieben, auch nicht, wenn Sie die Eignungsfeststellung ansonsten bestanden haben!
Die Deutschkenntnisse müssen über die Deutschprüfung für den Hochschulzugang DSH der Stufe 1 spätestens zur Einschreibung nachgewiesen werden. Sie können grundsätzlich diese Prüfung auch vor Ihrem Studienantritt an der Universität Regensburg ablegen. Informationen dazu finden Sie unter Einschreibung / Nicht-deutsche Muttersprache und in unserem Merkblatt (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Studierende der Partneruniversitäten müssen beim Antrag auf Zulassung an die Studierendenkanzlei ebenfalls einen Nachweis über Deutschkenntnisse führen und spätestens bei der Einschreibung die DSH nachweisen. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)für ausländische Studierende.
Für die Durchführung und Vorbereitung zur DSH ist nicht das Institut für Romanistik, sondern das Fachgebiet Deutsch als Fremdsprache am Sprachenzentrum. Termine und Informationen des Zentrums für Sprache und Kommunikation zu diesem Thema finden Sie hier:
Es gilt eine Reihe von Zertifikaten, die als gleichwertig zur DSH akzeptiert werden. Wenn Sie ein solches Zertifikat vorlegen, werden Sie von der DSH befreit. Eine Auflistung der Äquivalente entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei). Falls Sie über eines dieser Zertifikate verfügen, legen Sie es bitte Ihrer Bewerbung zur Eignungsfeststellung bei und machen Sie es auch bei Ihrem Antrag auf Zulassung bei der Studierendenkanzlei geltend.
Auch wenn Sie vor Aufnahme Ihres Master-IKE-Studiums in Regensburg die DSH ablegen können, empfehlen wir Ihnen, bereits im Vorfeld ein Äquivalent zu erwerben.
Nicht-deutsche Studierende der Regensburger B.A.-Studiengänge (z.B. der DFS), die IKE weiterstudieren möchten, können die DSH im 6. Semester des Bachelors ablegen (bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Fachgebiet Deutsch als Fremdsprache).
Für Studierende des Masters IKE trinational der Universitäten Clermont-Ferrand und Complutense de Madrid, die im Wintersemester nicht in Regensburg sind und sich erst für das 2. Fachsemester im Sommer einschreiben, bietet es sich an, im Laufe des Herbstes am TestDaF teilzunehmen, damit sie bei der Immatrikulation in Regensburg bereits über ein Äquivalent der DSH verfügen. Informationen dazu ersehen Sie auf dieser Webseite:
https://www.uni-regensburg.de/zentrum-sprache-kommunikation/daf/pruefungen/dsh/index.html (externer Link, öffnet neues Fenster) oder www.testdaf.de (externer Link, öffnet neues Fenster)
Technische Voraussetzungen
Das Eignungsfeststellungsverfahren online durchgeführt; dies gilt für die Interviews (individuelle Termine im Tagesverlauf) und die Sprachtests in beiden Sprachen (vormittags). Eine Anreise nach Regensburg ist nicht notwendig!
Sie benötigen für das Verfahren einen PC oder Laptop mit Webcam (inkl. Mikrofon und Lautsprecher). Da die Interviews über Zoom stattfinden, ist es zudem von Vorteil, wenn Sie sich die entsprechende App installieren.
Bitte sorgen Sie bereits vor der Eignungsfeststellung für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen und für einen ruhigen Arbeitsplatz während der Prüfungen!
Für die Tests und Interviews erhalten Sie von uns rechtzeitig die notwendigen Links und Zugangsdaten. Es besteht die Möglichkeit, die Zugänge im Vorfeld zu testen.
Das Wichtigste in Kürze
Hier finden Sie die diesjährigen Termine.
Hier (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) finden Sie das Bewerbungsformular.
Hier (externer Link, öffnet neues Fenster) finden sie die Prüfungsordnung, in der die Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind. Die Regelungen zur Eignungsfeststellung entnehmen Sie den Anlagen der Prüfungsordnung.