Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG werden am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Merkt ausgestellt.
Studierende, die ihr Studium nach dem modularisierten System absolvieren, werden gebeten, sich zunächst beim Prüfungsamt eine offizielle Bestätigung aus FlexNow über die bereits erbrachten Studienleistungen ausstellen zu lassen und diese dem Formblatt 5 beizulegen.
Das Formblatt 5 (externer Link, öffnet neues Fenster) steht über den angegebenen externen Link zum Download bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass Prof. Merkt in seiner Funktion als BAföG-Eignungsgutachter ausschließlich für Studierende der Katholischen Theologie und der Religionslehre zuständig ist.