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1.2 Gleichstellungskonzept

1.3 Hinweise zu Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen (FAS-G) 

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät verwalten das Finanzielle Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS-G). Aus dem dazugehörigen Budget können verschiedene Maßnahmen bezuschusst werden, die die Gleichstellung an der Fakultät fördern. Das bedeutet konkret, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultät Zuschüsse beantragen können, besonders für…

• … Dienst-/Fortbildungsreisen

 • … Fachliteratur

 • … SHK/WHK-Stunden

 • … einen Druckkostenzuschuss zu größeren Veröffentlichungen 

• … die Organisation von kleineren Tagungen oder anderen Veranstaltungen, die die Ziele des Gleichstellungskonzepts der Fakultät unterstützen. 

Ein Förderantrag für das FAS-G kann formlos und per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragten gestellt werden. Vor der ersten Antragstellung bitten wir um kurze Kontaktaufnahme per E-Mail.

Anträge auf Förderung werden jeweils zum 31.03., 31.07. und 31.10 jedes Jahres bearbeitet. 

Bei Fragen oder Unsicherheiten, ob ein Anliegen mit Mitteln aus dem FAS-G unterstützt werden kann, beraten die Gleichstellungsbeauftragten gerne!

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