1.2 Gleichstellungskonzept
1.3 Hinweise zu Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen (FAS-G)
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät verwalten das Finanzielle Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS-G). Aus dem dazugehörigen Budget können verschiedene Maßnahmen bezuschusst werden, die die Gleichstellung an der Fakultät fördern. Das bedeutet konkret, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fakultät Zuschüsse beantragen können, besonders für…
• … Dienst-/Fortbildungsreisen
• … Fachliteratur
• … SHK/WHK-Stunden
• … einen Druckkostenzuschuss zu größeren Veröffentlichungen
• … die Organisation von kleineren Tagungen oder anderen Veranstaltungen, die die Ziele des Gleichstellungskonzepts der Fakultät unterstützen.
Ein Förderantrag für das FAS-G kann formlos und per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragten gestellt werden. Vor der ersten Antragstellung bitten wir um kurze Kontaktaufnahme per E-Mail.
Anträge auf Förderung werden jeweils zum 31.03., 31.07. und 31.10 jedes Jahres bearbeitet.
Bei Fragen oder Unsicherheiten, ob ein Anliegen mit Mitteln aus dem FAS-G unterstützt werden kann, beraten die Gleichstellungsbeauftragten gerne!