Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik (MedPäd)
Das Erweiterungsfach Medienpädagogik ist als zusätzliche Qualifizierung für Studierende aller Lehrämter sowie für bereits im Beruf stehende Lehrkräfte aller Schularten gedacht.
Da viele Veranstaltungen als Onlineseminare angeboten werden kann das Studium sehr gut berufsbegleitend absolviert werden und bietet somit eine hohe zeitliche Flexibilität. Die Seminare bieten zudem einen hohen Praxisbezug, sodass die unterrichtlichen Kompetenzen durchgehend geschult und optimiert werden können.
Allgemeine Informationen
Das Studium das „Erweiterungsfachs Medienpädagogik“ ist in §115 LPO I geregelt. Es ist als sogenannte pädagogische Zusatzqualifikation ausgewiesen, die zusätzlich zum eigentlichen Lehramtsstudium studiert und mit einer Ersten Staatsprüfung („Staatsexamen“) abgeschlossen wird.
Der Studiengang ist an der Universität Regensburg modularisiert. Das Modulhandbuch ist auf der Homepage der Universität Regensburg einsehbar.
Es gilt die Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (ErsteLehramtsprüfung) für Studierende an der Universität Regensburg. Dort ist der Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik im §38a zu finden.
Das Erweiterungsfach orientiert sich inhaltlich an
- den Aufgaben, die sich Lehrkräften in der Schule stellen (z. B. sinnvoller Einsatz von Lernsoftware, rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule, adäquate Gestaltung von Arbeitsmaterialien),
- aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. aktuelle Studien, Erkenntnisse der Medienwirkungsforschung, Cybermobbing, Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen etc.) sowie
- an schulorganisatorischen Gegebenheiten (Tabletklassen, Einsatz interaktiver Tafeln, Netzwerkeinstellungen etc.).
Modulübersicht, Modulkatalog & Prüfungen
Qualifikationsziele
- Praktische und schulbezogene Umsetzung mediendidaktischer und medienerzieherischer Ansätze
- Anleitung von Lernenden zu einem kompetenten und sinnvollen Umgang mit Medien
- Nutzung neuer Medien für die Gestaltung von Lehrprozessen sowie für die Anregung von Lernprozessen
- Informationstechnische Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien
- Selbständige Gestaltung von Medienprojekten
- Anleitung von Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung eigener Medienbeiträge
- Bewältigung schulischer Aufgaben im Medienbereich
- Beratung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten in Medienfragen
- Einnehmen einer begleitenden oder moderierenden Rolle bei Schulentwicklungsprozessen
Und nach dem Examen?
Ausgebildete Medienpädagog:innen können über die Qualifikationsziele hinaus eine begleitende oder moderierende Rolle bei Schulentwicklungsprozessen einnehmen.
Die erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik ist
- Voraussetzung für die Tätigkeit als Medienpädagogische Berater/innen (mBdB) oder informationstechnische Berater/innen (iBdB),
- eine sinnvolle Grundlage für die Leitung eines Medienzentrums und die Funktion als Seminarlehrkraft bzw. Seminarleiter/-in.
- hilfreich bei Interesse an der Mitwirkung in einem Schulentwicklungsteam oder der "Erweiterterten Schulleitung" (ESL).
Zusätzlich gibt es (in Abhängigkeit vom jeweiligen Lehramt) einen kleinen Notenbonus bei der Einstellung in den Staatsdienst. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (externer Link, öffnet neues Fenster).
Foto: UR/Julia Dragan
FAQs
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Wie lange dauert das Studium
Insgesamt ist das Studium so angelegt, dass innerhalb von ca. vier Semestern alle Voraussetzungen für die Absolvierung der Staatsprüfung erbracht werden können.
Es gibt keine Höchststudiendauer.
Muss man sich für das Erweiterungsfach einschreiben?
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Erweiterungsfach zu studieren, ist eine Einschreibung bei der Studentenkanzlei notwendig. Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Studium von bereits an einer Schule tätigen Lehrkräften. Die Einschreibung ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Alle Informationen zu den Anmeldeformalitäten (Einschreibefristen, einzureichende Unterlagen, etc.) finden Sie auf der Homepage der Universität Regensburg.
Es gibt keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Jedoch sollten Sie Interesse am Umgang mit (digitalen) Medien mitbringen.
Wann kann die erste Staatsprüfung abgelegt werden?
Die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik kann abgelegt werden
- gleichzeitig mit der Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt,
- nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt, aber vor Erwerb der Lehramtsbefähigung (= Zweite Staatsprüfung),
- nach Erwerb der Lehramtsbefähigung (=Zweite Staatsprüfung).
Eine Zweite Staatsprüfung ist im Erweiterungsfach Medienpädagogik nicht möglich. Die Erweiterung zählt daher immer als „nachträgliche Erweiterung“ (Art. 23 BayLBG), auch wenn sie parallel zum Lehramtsstudium erfolgt.
Wie läuft die Erste Staatsprüfung ab?
Der Ablauf der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach Medienpädagogik ist in §115 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)definiert:
1. Schriftliche Prüfung:
Eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus der Medienerziehung (Bearbeitungszeit: 4 Stunden),
eine Aufgabe oder Aufgabengruppe aus der Mediendidaktik (Bearbeitungszeit: 4 Stunden).
2. Praktische Prüfung:
Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten): ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen; im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten.
Die „Praktische Prüfung“ (§115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster)) ist Bestandteil der Ersten Staatsprüfung. Während des Studiums erstellen Sie eine Projektarbeit zur Mediengestaltung und präsentieren diese im Rahmen eines 45-minütigen Prüfungsgesprächs.
Für das Projekt zur Mediengestaltung gibt es keine Vorgaben bezüglich der technischen Umsetzung, jedoch ist ein schulischer bzw. unterrichtlicher Bezug unabdingbar.
Sie können in Ihrer Projektarbeit entweder ein Medienprodukt für den Einsatz im Unterricht erstellen oder ein Medienprojekt zusammen mit Schüler/innen durchführen.
Die Betreuung der Projektarbeiten erfolgt über die Teilnahme an der „Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“.
Dokumentation der Projektarbeit
Die Dokumentation der Projektarbeit ist vier Wochen vor der „Praktischen Prüfung“ abzugeben. (Erläuterung: Der Termin für die Abgabe der Projektarbeit richtet sich nach dem Termin der „Praktischen Prüfung“ im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Den Termin der „Praktischen Prüfung“ erhalten Sie vom Prüfungsamt. Spätestens vier Wochen vor dem Termin der „Praktischen Prüfung“ müssen Sie die Dokumentation Ihrer Projektarbeit abgeben. Bitte senden Sie eine digitale Version der Dokumentation per E-Mail an martina.rasp(at)paedagogik.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) und/oder geben Sie ein gedrucktes Exemplar im Raum SG412a bei Frau Rasp ab.
Wichtiger Hinweis
Beginnen Sie mit den Planungen für Ihre Projektarbeit nicht erst nach der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung, sondern machen Sie sich bereits während Ihres Studiums darüber Gedanken. Nehmen Sie frühzeitig das Angebot der „Begleitveranstaltung zur Anfertigung der Projektarbeit“ wahr.
Ansprechpartner / Studiengangkoordination
Bitte wenden Sie sich für alle Fragen rund um dem Studiengang gerne an:
Akad. Rätin (LfbA)
Martina Rasp
martina.rasp(at)paedagogik.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
0941 943/4415
Büro: SG 412a - Sammelgebäude 4. Stock
Veranstaltungen
Eine Übersicht über die angebotene Veranstaltungen im Erweiterungsfach Medienpädagogik folgen in Kürze.