Anerkennung von Studienleistungen
Die Regelungen zu Anerkennung sind in § 12 der Prüfungsordnung beschrieben.
Leistungen, die vor Studienbeginn erbracht wurden
1. Frist für die Anerkennung
- Ein Antrag kann nur einmal im Studium gestellt werden.
- Frist: bis Ende des 1. Studiensemesters
- Hinweis: Auch für vor dem Studium abgeleistete Praktika kann die Anerkennung nur im 1. Semester beantragt werden.
2. Antragsformulare
- für Studienleistungen einschl. Praktikum für M22.2
- für die Anerkennung als Orientierungspraktikum M21.1.
3. Einreichen des Antrags
- Antragsformular mit den entsprechenden Nachweisen beim Modulverantwortlichen einreichen
- Formular wird bei Gleichwertigkeit bestätigt zurückgegeben✔️
- Anerkannte Leistung beim Prüfungsamt einbuchen lassen
4. Welche Leistungen können anerkannt werden?
a) Hochschulwechsel aus approbationskonformem Psychologie-Studium
- Anerkennung äquivalenter Modulleistungen ist grundsätzlich möglich
- Module selbst anhand des Modulkatalogs vergleichen
- Antrag beim Modulverantwortlichen einreichen
b) Wechsel aus nicht-approbationskonformem Studiengang
- Anerkennung von Studienleistungen ist nur begrenzt möglich
- Die Approbationsordnung (ApprO) gibt vor, welche Inhalte im Bachelorstudium zu erbringen sind (siehe ApprO, Anlage 1)
Je nach Ausrichtung des Studiums können bei Gleichwertigkeit folgende Leistungen anerkannt werden:
A. Studium gemäß ApprO für eine Weiterqualifizierung Richtung Psychotherapie ➡️ Modul 21
| Position | LP | Details & Hinweise |
|---|---|---|
| M21.1 Orientierungspraktikum | 5 | Vor dem Studium absolvierte Praktika oder Berufspraxis, die den Anforderungen eines Orientierungspraktikums entsprechen. Bestätigung der Einrichtung auf dem Formular erforderlich. [🔗 Infos zum Praktikum] |
| M21.4 Schlüsselkompetenzen / Veranstaltungen aus Psychologie | 4 | Leistungen aus vorherigem Psychologiestudium. Wahlpflichtmodul. |
| M21.5 Fachübergreifende Ergänzung | 4 | Leistungen aus anderen Studienfächern. Wahlpflichtmodul. |
Hinweis: M21.4 und M21.5 sind Wahlpflichtpositionen. Es kann jeweils eine Leistung von 4 LP für eine der beiden Positionen anerkannt werden.
B. Für Berufsfelder außerhalb der klinischen Psychologie ➡️ Modul 22
| Position | LP | Details & Hinweise |
|---|---|---|
| M22.2 Schlüsselkompetenzen | 15 | Leistungen aus einem vorherigen Studium der Psychologie oder einem anderen Fach sowie Praktika zur beruflichen Orientierung |
Hinweis: Leistungen können bei Bedarf später zwischen Modul 21 und Modul 22 umgebucht werden
Leistungen während des Studiums
Betrifft gleichwertige Leistungen aus Auslandsaufenthalten, der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) oder einem Doppelstudium
- Antrag zeitnah nach Erbringen der Prüfungsleistung einreichen, spätestens im Folgesemester
- Unterschiedliche Antragsformulare abhängig vom Ort der Leistung:
externe Studienleistungen (Ausland, andere deutsche Universität) und interne Leistungen (UR)
Freiwillige Zusatzleistungen
Studienbeginn ab WS 2025/26
- Freiwillig erbrachte Zusatzleistungen, z. B. Übungen oder fachübergreifende Leistungen, die über M21.5 hinausgehen, können unter ZfL in FlexNow verbucht werden
- Bestätigung der Anerkennung: durch den
Prüfungsausschuss-Vorsitzenden
Studienbeginn vor WS 2025/26
Unabhängig von der Ausrichtung des Studiums, mit oder ohne ApprO-Konformität, erfolgt die Verbuchung von freiwilligen Leistungen wie folgt:
- Fachinterner Wahlbereich Psychologie:
Veranstaltungen innerhalb der Psychologie, wie Übungen oder zusätzliche Seminare - Fachübergreifenden (=freien) Wahlbereich:
Veranstaltungen außerhalb der Psychologie sowie IT- oder Sprachkurse
Die Bestätigung der Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland oder der vhb für den fachübergreifenden oder fachinternen Wahlbereich erfolgt über:
Matthias Baderschneider, Koordinierungsstelle Leistungspunkte (externer Link, öffnet neues Fenster)