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Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung

Mit der neuen Prüfungsordnung, die seit dem 11. Juni 2026 gültig ist, wurde die Möglichkeit eingeführt, während des gesamten Bachelorstudiums genau eine frei wählbare bestandene Modulprüfung auf Antrag einmal zur Notenverbesserung zu wiederholen. Es wird automatisch die bessere der beiden erzielten Noten gewertet. Die Regelung gilt für alle Studierenden, die ihr Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben.

Frist zur Beantragung einer Prüfungswiederholung

WICHTIG: Die Wiederholungsprüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der zu verbessernden Modulprüfung absolviert werden. Der Antrag muss also so rechtzeitig gestellt werden, dass die Wiederholungsprüfung innerhalb dieser Frist möglich ist.

Studierende nach PO 2025 (Studienbeginn ab Wintersemester 2025/26)
Für diese Studierenden gilt die Zwölf-Monats-Frist strikt. Soll beispielsweise eine Prüfung aus dem Wintersemester 2025/26 wiederholt werden, muss der Antrag also so rechtzeitig gestellt werden, dass die Wiederholungsprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses möglich ist. Ansonsten muss der Antrag abgelehnt werden.

Studierende nach PO 2020 (Studienbeginn Wintersemester 2023/24 oder 2024/25)
Für diese Übergangskohorte können auch Prüfungen, die vor dem Wintersemester 2025/26 abgelegt wurden, zur Notenverbesserung wiederholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wiederholung zum nächstmöglichen regulären Prüfungstermin erfolgt. Ansonsten muss der Antrag abgelehnt werden.

Wie kann man eine Wiederholung einer Prüfung beantragen?

  1. Laden Sie das Antragsformular herunter und reichen Sie dieses innerhalb der geltenden Frist beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein:

Sekretariat Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie (Prof. Kuhbandner), Gebäude PT, 3.0.60 B.

Antragsformular zur Prüfungswiederholung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

  1. Das Sekretariat des Prüfungsausschusses prüft anhand eines zentralen Registers, ob die Voraussetzungen gemäß Prüfungsordnung erfüllt sind und die Möglichkeit der Notenverbesserung noch nicht in Anspruch genommen wurde.
  2. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Verbesserungsversuch im zentralen Register eingetragen.

    WICHTIG: Mit dieser Eintragung gilt der Verbesserungsversuch als genehmigt. Gleichzeitig wird damit die einmalige Möglichkeit zur Notenverbesserung verbindlich in Anspruch genommen – unabhängig davon, ob die Wiederholungsprüfung später tatsächlich abgelegt wird.

  3. Das Sekretariat informiert anschließend den Studierenden sowie zuständigen Lehrstuhl über die Genehmigung des Verbesserungsversuchs und die mögliche Teilnahme an der nächsten regulären Prüfung des betreffenden Moduls.
  4. WICHTIG: Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt dann nicht automatisch. Der Studierende informiert sich selbstständig über den Prüfungstermin und das Anmeldeverfahren und meldet sich fristgerecht zur nächsten regulären Prüfung des betreffenden Moduls an.
  5. Nach der Wiederholungsprüfung wird die bessere der beiden erzielten Noten aus Erstversuch und Wiederholungsversuch verbucht.

Nach Abschluss der Bewertung wird dann die bessere der beiden erzielten Noten aus Erstversuch und Wiederholungsversuch verbucht.

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