Didaktikfach Grund- & Mittelschule - Lehramt Sport
Studienanfänger
Wichtige Informationen für Studienanfänger
Wichtige Informationen für Studienanfänger
Tragen Sie sich unbedingt auf der E-Learning-Plattform GRIPS in den Kursraum "Newsletter Didaktikfach Sport GS & MS" (externer Link, öffnet neues Fenster) ein. (Diesen finden Sie auch im entsprechenden Verzeichnis auf GRIPS → Humanwissenschaften → Sportwissenschaft - Lehramt. Die Anmeldung erfolgt dabei mit dem bei Ihrer Immatrikulation erhaltenen NDS-Account.)
Über diesen Newsletter werden alle wesentlichen und aktuellen Informationen (Änderungen im VLVZ, Informationen zur Kursanmeldung sowie zu Prüfungen usw.) kommuniziert.
Im entsprechenden Sport-Informationsverzeichnis "Infos rund ums Studium" (externer Link, öffnet neues Fenster) finden Sie zudem weitere wichtige Informationen. Der Bereich Kurse/Vorlesungen (externer Link, öffnet neues Fenster) für das Didaktikfach Sport enthält des Weiteren Informationen der einzelnen Fachbereiche (Inhalte und Prüfungen).
In allen gängigen Schulsportarten sind sportpraktische Staatsexamina (Demonstrationsprüfungen) abzulegen, wobei keine bestimmte Note (weder in den einzelnen Disiplinen noch insgesamt) erreicht werden muss. Des Weiteren gibt es schriftliche und einzelne praktische Modulprüfungen, die alle jeweils mit mindestens 4,0 bestanden werden müssen.
Studiengang
Studiengang Didaktikfach Sport Grundschule (§36)
Erläuterungen zum Modulbuch für das Didaktikfach Sport für das Lehramt an der Grundschule (§36)
Alle 11 im Modulbuch aufgeführten Lehrveranstaltungen müssen belegt werden. Für jede Veranstaltung erhält der Studierende 1 Leistungspunkt, mit Ausnahme des Tutoriums „Übung Leichtathletik/Sportspiele, für das es 2 Leistungspunkte gibt. Damit umfasst das zu absolvierende Modul M 01 insgesamt 12 Leistungspunkte. Die Reihenfolge, in der die Kurse absolviert werden, ist frei wählbar.
Fast alle Kurse werden üblicherweise jedes Semester (Winter wie Sommer) angeboten. Ausgenommen davon ist lediglich das Seminar Leichtathletik sowie die Übung Leichtathletik/Sportspiele – beide Veranstaltungen finden immer nur im Sommersemester statt - sowie die Übung Gerätturnen/Gymnastik/Tanz/Schwimmen, die nur im Wintersemster angeboten wird.
Des Weiteren ist die Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche, für die es 2 zusätzliche Leistungspunkte gibt, die im freien Wahlbereich eingebracht werden können, verpflichtend. Diese werden von der Universität angeboten und finden entweder während des Wintersemesters oder in der semesterfreien Zeit in den Sommerferien statt.
Außerdem müssen für die Zulassung zum Staatsexamen – damit ist der Studienabschluss insgesamt gemeint - folgende Nachweise erbracht bzw. vorgelegt werden:
- Erste-Hilfe-Kurs (9 UE, § 26 DGUV Vorschrift 1)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze (abzulegen im Laufe des Studiums)
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen (Studienabschluss) dürfen die beiden ersten Nachweise nicht älter als 3 Jahre sein. Diese Nachweise werden üblicherweise außerhalb der Universität erbracht bzw. erworben.
Für weitere Informationen (Einzelprüfungen etc.) beachten Sie hier einerseits das Modulhandbuch für das Didaktikfach Lehramt Grundschule (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) oder die ausführlichen ergänzenden Erläuterungen und Empfehlungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) für ein erfolgreiches Studium sowie das oben angeführte Sport-Informationsverzeichnis der E-Learning-Plattform GRIPS.
(Die Basisqualifikation, die im Modulbuch aufgeführt ist, ist nur für Studierenden, die Sport weder als Haupt- noch als Didaktikfach gewählt haben. Bitte beachten Sie hierfür die entsprechenden Informationsseiten zur Basisqualifikation!)
Studiengang Lehramt Grundschule §36 (Studienbeginn ab WS 24/25)
Ergänzung
Die Reihenfolge, in der die Kurse absolviert werden, ist frei wählbar.
Des Weiteren ist die Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche, für die es 2 zusätzliche Leistungspunkte gibt, die im freien Wahlbereich eingebracht werden können, verpflichtend. Diese werden von der Universität angeboten und finden entweder während des Wintersemesters oder in der semesterfreien Zeit in den Sommerferien statt.
Außerdem müssen für die Zulassung zum Staatsexamen – damit ist der Studienabschluss insgesamt gemeint - folgende Nachweise erbracht bzw. vorgelegt werden:
• Erste-Hilfe-Kurs (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (9 UE, § 26 DGUV Vorschrift 1)
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
• Deutsches Sportabzeichen in Bronze (externer Link, öffnet neues Fenster)(abzulegen im Laufe des Studiums)
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen (Studienabschluss) dürfen die beiden ersten Nachweise nicht älter als 3 Jahre sein. Diese Nachweise werden üblicherweise außerhalb der Universität erbracht bzw. erworben.
Prüfungen:
In allen gängigen Schulsportarten sind sportpraktische Staatsexamina (Demonstrationsprüfungen keine Leistungsprüfungen), wobei keine bestimmte Note (weder in den einzelnen Disziplinen noch insgesamt) erreicht werden muss.
Die genaueren Anforderungen regelt die LPO I und sind im Modulbuch zu finden. Manche Komplexübungen werden auch von den Prüferinnen und Prüfern festgelegt. Sie erfahren diese in den jeweiligen Kursen oder können sie in den Studien- und Prüfungsinhalten auf GRIPS nachlesen.
Des Weiteren schließen beide Module jeweils mit einer Klausur ab. In dieser werden fachtheoretisches Wissen sowie methodisch-didaktische Grundlagen der Individual- bzw Mannschaftssportarten abgeprüft. Die Klausur darf bei Nichtbestehen insgesamt zweimal wiederholt werden.
Die zehn Staatsexamensnoten werden addiert und durch 10 geteilt. Die so gebildete Endnote macht 60% der Note im Didaktikfach Sport aus (vgl. Staatsprüfung).
Die Noten der beiden Klausuren werden ebenso addiert und durch 2 geteilt. Die daraus resultierende Note bildet 40% der Note im Didaktikfach Sport (vgl. Universitäre Note).
Studiengang Didaktikfach Sport Mittelschule (§38)
Erläuterungen zum Modulbuch für das Didaktikfach Sport für das Lehramt an der Mittelschule (§38)
Es müssen zwei Module (02 und 03) absolviert werden:
Modul 02 besteht aus 5 Veranstaltungen und ergibt 5 Leistungspunkte, Modul 03 aus 14 Veranstaltungen und ergibt 15 Leistungspunkte. Die erfolgreiche Teilnahme jedes Kurses wird mit 1 Leistungspunkt honoriert, das Tutorium „Übung Leichtathletik/Sportspiele" ergibt 2 Leistungspunkte.
Die Reihenfolge, in der die Kurse absolviert werden, ist frei wählbar. Dies trifft auch auf die Individualsportarten, die jeweils aus zwei Kursen (Kurs I und Kurs II) bestehen, zu. (Je nach Angebot können die Kurse auch im gleichen Semester belegt werden.)
Bitte zu berücksichtigen: Nicht alle Kurse werden jedes Semester angeboten - bei einigen Veranstaltungen gibt es einen Ein-Jahres-Turnus: Die Sportarten Fußball, Handball oder Leichathletik samt Übung Leichathletik/Sportspiele finden nur im Sommersemester statt. Gleiches gilt für die Sportarten Basketball und Volleyball sowie die Übung Gerätturnen/Gymnastik/Tanz/Schwimmen und die Vorlesungen. Diese werden in der Regel nur im Wintersemester angeboten.
Des Weiteren ist die Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche, für die es 2 zusätzliche Leistungspunkte gibt, die im freien Wahlbereich eingebracht werden können, verpflichtend. Diese werden von der Universität angeboten und finden entweder während des Wintersemesters oder in der semesterfreien Zeit in den Sommerferien statt.
Außerdem müssen für die Zulassung zum Staatsexamen – damit ist der Studienabschluss insgesamt gemeint - folgende Nachweise erbracht bzw. vorgelegt werden:
- Erste-Hilfe-Kurs (9 UE, § 26 DGUV Vorschrift 1)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze (abzulegen im Laufe des Studiums)
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen (Studienabschluss) dürfen die Nachweise nicht älter als 3 Jahre sein. Diese Nachweise werden üblicherweise außerhalb der Universität erbracht bzw. erworben.
Für weitere Informationen (Einzeprüfungen, etc.) beachten Sie hier einerseits das Modulhandbuch für das Didaktikfach Lehramt Mittelschule (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) oder die ausführlichen ergänzenden Erläuterungen und Empfehlungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) für ein erfolgreiches Studium sowie andererseits die weiterführenden Informationen in den oben angeführten Sport-Informationsverzeichnissen der E-Learning-Plattform GRIPS.
(Die Basisqualifikation, die im Modulbuch aufgeführt ist, ist nur für Studierenden, die Sport weder als Haupt- noch als Didaktikfach gewählt haben. Bitte beachten Sie hierfür die entsprechenden Informationsseiten zur Basisqualifikation!)
Studiengang Lehramt Mittelschule §38 (Studienbeginn ab WS 24/25)
Ergänzungen
Die Reihenfolge, in der die Kurse absolviert werden, ist frei wählbar. Dies trifft auch auf die Individualsportarten zu, die jeweils zwei Kurse umfassen (Kurs I und Kurs II). Je nach Angebot können diese auch im gleichen Semester belegt werden.
Bei der Studienplanung ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Kurse jedes Semester angeboten werden - bei einigen Veranstaltungen gibt es einen Ein-Jahres-Turnus. So finden die Sportarten Fußball, Handball oder Leichtathletik nur im Sommersemester statt. Gleiches gilt für die Sportarten Basketball und Volleyball, die in der Regel nur im Wintersemester angeboten werden.
Des Weiteren ist die Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche, für die es 2 zusätzliche Leistungspunkte gibt, die im freien Wahlbereich eingebracht werden können, verpflichtend. Diese werden von der Universität angeboten und finden entweder während des Wintersemesters oder in der semesterfreien Zeit in den Sommerferien statt.
Außerdem müssen für die Zulassung zum Staatsexamen – damit ist der Studienabschluss insgesamt gemeint - folgende Nachweise erbracht bzw. vorgelegt werden:
• Erste-Hilfe-Kurs (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (9 UE, § 26 DGUV Vorschrift 1)
• Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
• Deutsches Sportabzeichen in Bronze (externer Link, öffnet neues Fenster) (abzulegen im Laufe des Studiums)
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen (Studienabschluss) dürfen die beiden ersten Nachweise nicht älter als 3 Jahre sein. Diese Nachweise werden üblicherweise außerhalb der Universität erbracht bzw. erworben.
Prüfungen:
In allen gängigen Schulsportarten sind sportpraktische Staatsexamina (Demonstrationsprüfungen keine Leistungsprüfungen), wobei keine bestimmte Note (weder in den einzelnen Disziplinen noch insgesamt) erreicht werden muss.
Die genaueren Anforderungen regelt die LPO I und sind im Modulbuch zu finden. Manche Komplexübungen werden auch von den Prüferinnen und Prüfern festgelegt. Sie erfahren diese in den jeweiligen Kursen oder können sie in den Studien- und Prüfungsinhalten auf GRIPS nachlesen.
Des Weiteren schließen beide Module jeweils mit einer Klausur ab. In dieser werden fachtheoretisches Wissen sowie methodisch-didaktische Grundlagen der Individual- bzw Mannschaftssportarten abgeprüft. Die Klausur darf bei Nichtbestehen insgesamt zweimal wiederholt werden.
Die zwölf Staatsexamensnoten werden addiert und durch 12 geteilt. Die so gebildete Endnote macht 60% der Note im Didaktikfach Sport aus (vgl. Staatsprüfung).
Die Noten der beiden Klausuren werden ebenso addiert und durch 2 geteilt. Die daraus resultierende Note bildet 40% der Note im Didaktikfach Sport (vgl. Universitäre Note).
Prüfungen
Infos/Prüfungsinhalte und Notenberechnung
In allen gängigen Schulsportarten sind sportpraktische Staatsexamina (Demonstrationsprüfungen) abzulegen, wobei keine bestimmte Note (weder in den einzelnen Disiplinen noch insgesamt) erreicht werden muss. Des Weiteren gibt es schriftliche und einzelne praktische Modulprüfungen, die alle jeweils mit mindestens 4,0 bestanden werden müssen.
Weiterführende Informationen zu den Prüfungsinhalten und der Notenberechnung finden Sie im entsprechenden GRIPS-Informationsverzeichnis "Infos rund ums Studium Didaktiktfach (Modulhandbuch, Ausbildungs- und Prüfungsinhalte, Notenberechnung etc.)" (externer Link, öffnet neues Fenster).
Anmeldung zu Prüfungen
Die Anmeldung für alle sportpraktischen Prüfungen erfolgt jeweils im Anmeldezeitraum für Prüfungen (ungefähr Mitte des Semesters) über FlexNow.
Als Prüfungszeitraum sind generell die 2-3 Wochen nach Semesterende vorgesehen.
Abmeldung von Prüfungen
Eine Abmeldung für alle sportpraktischen Prüfungen kann bis max. 5 Tage vor der Prüfung bei Frau Betz (sekretariat.sportpaedagogik(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)) erfolgen. Bei weniger als 5 Tagen vor der Prüfung bis zum Prüfungstag kann eine Abmeldung nur noch mit gültigem amtsärztlichen Attest erfolgen.
Für eine Abmeldung von praktischen Prüfungen gelten die gleichen Verfahrensweisen wie bei schriftlichen Prüfungen. Jedoch melden Sie sich dann bitte zusätzlich noch beim jeweils verantwortlichen Dozenten ab.
Das wichtigste auf einen Blick
Kontakt
Studiengangsleitung
Pamela Schwab
Lehrkraft für besondere Aufgaben
- E-Mail Adresse: pamela.schwab(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943 - 2509 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: Sportzentrum, 40.122
- Wichtige Informationen: Sprechzeiten: nach Vereinbarung per Mail
Sekretariat für Studium und Lehre
Senta Betz
Sekretariat für Studium und Lehre
- E-Mail Adresse: sekretariat.sportpaedagogik(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943 - 2524 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: Sportzentrum, 40.19A
- Wichtige Informationen: Sprechzeiten: Di, Mi und Fr 9-11 Uhr (während des Semesters)