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Nachweise für die Zulassung zum Studium

Für die Zulassung zum Studium sind folgende Nachweise erforderlich:

  1. Allgemeine Hochschulreife 
    Inwieweit auch die fachgebundene Hochschulreife zu einzelnen Studiengängen berechtigt, ist insbesondere aus § 6 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 02. November 2007 (GVBl S. 767), in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich u.a. eine Anfrage bei den Immatrikulationsämtern der Hochschulen.
  2. Bestehen einer Eignungsprüfung

Nachweise zur Zulassung zum Staatsexamen - Sportzeugnis

Für die Zulassung des Staatsexamen ( damit ist der Studienabschluss insgesamt gemeint) sind folgende Nachweise erforderlich:

Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen (Studienabschluss) dürfen die beiden ersten Nachweise nicht älter als 3 Jahre sein. Diese Nachweise werden üblicherweise außerhalb der Universität erbracht bzw. erworben und müssen dann im Original vorgelegt werden. 

Wichtige Informationen für Studienanfänger

Eignungsprüfung

Damit Sie Lehramt Sport als Hauptfach studieren können, müssen Sie an der Sporteignungsprüfung teilnehmen und diese erfolgreich ablegen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem  entsprechenden Online-Portal unter www.bayspet.de(externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster).

E-Learning Plattform GRIPS

Die E-Learning Plattform GRIPS dient vor allem der Unterstützung der Lehre (Organisation von Kursen, Bereitstellung von Lernmaterialien, Kommunikation mit Studierenden etc.) und ist über folgende Internetadresse https://elearning.uni-regensburg.de(externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufbar.

 

Newsletter Lehramtsstudium Sport HF

Bitte tragen Sie sich gleich zu Beginn Ihres Studiums in den Kurs "Newsletter Lehramtsstudium Sport HF"(externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) ein. Über diesen Newsletter werden alle wesentlichen Informationen (Änderungen im VLVZ, Informationen zur Kursanmeldung sowie zu Prüfungen usw.) kommuniziert. (Diesen Kursraum finden Sie auch im entsprechenden Verzeichnis auf GRIPS → Humanwissenschaften → Sportwissenschaft - Lehramt. Die Anmeldung erfolgt dabei mit dem bei Ihrer Immatrikulation erhaltenen NDS-Account.)

Studiengang

Lehramt an Gymnasien § 83 (vertieft)

Fächerverbindungen

Für das Lehramt an Gymnasien kann das vertiefte Studium des Faches Sport in Regensburg gemäß § 83 LPO I mit dem Studium der Fächer Deutsch  oder Englisch  oder Latein oder Mathematik  oder Religionslehre (kath) kombiniert werden.

Rechtsgrundlagen 

Lehrämter Realschule, Mittelschule und Grundschule § 57 (nicht vertieft)

Fächerverbindungen

  • Für das Lehramt an Realschulen kann das Studium des Faches Sport in Regensburg gemäß § 57 LPO I mit dem Studium der Fächer Deutsch  oder Englisch oder Mathematik  oder Musik  kombiniert werden.

  • Für das Lehramt an Mittelschulen kann das Studium des Unterrichtsfaches Sport gemäß § 57 LPO I mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule kombiniert werden (vgl. auch Ziff. 3.3).

  • Für das Lehramt an Grundschulen kann das Studium des Unterrichtsfaches Sport gemäß § 57 LPO I mit dem Studium der Didaktik der Grundschule kombiniert werden.

Rechtsgrundlagen 

Erweiterungsfach

Prüfungen

Prüfungsinhalte und Notenberechnung

Weiterführende Informationen zu den Prüfungsinhalten und der Notenberechnung finden Sie im entsprechenden GRIPS-Informationsverzeichnis "Infos rund ums Studium Hauptfach (Modulhandbuch, Ausbildungs- und Prüfungsinhalte, Notenberechnung etc.)". (externer Link, öffnet neues Fenster)

Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldung für schriftliche und praktische Prüfungen erfolgt jeweils im Anmeldezeitraum für Prüfungen (ungefähr Mitte des Semesters) über FlexNow.

Als Prüfungszeitraum sind generell die 2-3 Wochen nach Semesterende sowie die beiden Wochen vor Semesterbeginn (des darauffolgenden Semesters) vorgesehen.

 

Abmeldung von Prüfungen

Eine Abmeldung von Examens- oder Modulprüfungen kann bis max. 5 Tage vor der Prüfung bei Frau Betz (sekretariat.sportpaedagogik(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)) erfolgen. Bei weniger als 5 Tagen vor der Prüfung bis zum Prüfungstag kann eine Abmeldung nur noch mit gültigem amtsärztlichen Attest erfolgen.

Für eine Abmeldung von praktischen Prüfungen gelten die gleichen Verfahrensweisen wie bei schriftlichen Prüfungen. Jedoch melden Sie sich dann bitte zusätzlich noch beim jeweils verantwortlichen Dozenten ab.

Das wichtigste auf einen Blick

Kontakt

Studiengangskoordinator 

Peter Hargasser

Lehrkraft für Besondere Aufgaben

Sekretariat

Senta Betz

Sekretariat für Studium und Lehre

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