Direkt zum Inhalt


Für alle Studierenden gelten die Regelungen zu Praktika nach der LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) (Fassung vom 13.03.08).

Verpflichtend sind dabei folgende Praktika:

  • Orientierungspraktikum (Bescheinigung, PDF/50 KB)
  • Betriebspraktikum (Bescheinigung, PDF/ KB)
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (genauere Informationen auf der Seite der Schulpädagogik)
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • Studienbegleitendes stufenspezifisches Praktikum

Übersicht über die notwendigen Praktika

Orientierungspraktikum

Übersicht über das Orientierungspraktikum nach der neuen LPO I
(Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)

Zeit: 
in der vorlesungsfreien Zeit

Semester: 
möglichst zwischen Abitur und Beginn des 1. Semesters, auf jeden Fall vor Beginn des pädagogisch didaktischen Schulpraktikums

Umfang: 
mindestens 3 Wochen mit mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Tag, circa 20 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend sind die Tage, nicht die Stunden!

NEU: Mindestens an zwei unterschiedlichen Schularten, immer auch eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum

Organisation: 
zuständige Schulämter vermitteln Adressen; oder direkte Anfrage bei den Schulleitungen der einzelnen Schulen.

NEU: Neben einer mindestens einwöchigen Ableistung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule, auch schulische Ganztagesangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe möglich.

Besonderheiten: 
Aufteilung in einzelne Abschnitt von jeweils 1 Woche möglich; mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren.

NEU: Bei einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach §75 SGB VII anerkannten freien Träger der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ist nur ein zweiwöchiges Praktikum an zwei unterschiedlichen Schularten (mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule) vorgeschrieben.

Betriebspraktikum 

Übersicht über das Betriebspraktikum nach der neuen LPO I (Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)

Zeit: 
in der vorlesungsfreien Zeit

Semester:
möglichst bis zum 5. Semester, auf jeden Fall zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung

Umfang: 
mindestens 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils 2 Wochen möglich

Organisation: 
Studierende wenden sich selbständig an passende Betriebe

Besonderheiten: 
in Frage kommende Betriebe sind Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

§ 34 LPO I

Die rechtlichen Grundlagen für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (im folgenden als PD-Praktikum abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufen.

Zusammenfassend gilt für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (PD):

  • Voraussetzung für das PD-Praktikum ist das komplett abgeleistete Orientierungspraktikum und das Modul Schulpädagogik.
  • Das PD-Praktikum umfasst 150 bis 160 Stunden, die in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Die Durchführung in Regensburg für Grund- und Mittelschulstudierende weicht davon wie folgt ab: Der Beginn des Praktikums wird immer im Block stattfinden (zwischen drei und x Wochen, je nach Beginn und Möglichkeit an den Schulen). Die tägliche Anwesenheit richtet sich dabei nach der täglichen Arbeitszeit der Praktikumslehrkraft. Nach Vorlesungsbeginn wird das PD-Praktikum entweder studienbegleitend (an einem Tag, der zwischen Praktikanten und betreuender Lehrkraft einvernehmlich vereinbart wird) oder direkt nach der Vorlesungszeit als zweiter Block stattfinden.
  • Das PD-Praktikum soll nach dem zweiten oder dritten Semester abgeleistet werden.
  • Vorbereitende Veranstaltungen sind verpflichtend (in Regensburg: das abgeschlossene Modul Schulpädagogik).
  • Die Bearbeitung eines Aufgabengeheftes  ist verpflichtend.
  • Die Anmeldung zum PD-Praktikum erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
  • Um 6 Leistungspunkte für dieses Praktikum zu erhalten, müssen Sie sich hierfür in FlexNow anmelden. Um anmelden zu können, müssen alle Studierenden das Modul Schulpädagogik abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Lehrstuhls Schulpädagogik.
  • Nachdem Sie sich in FlexNow angemeldet haben, Ihr Aufgabengeheft eingereicht und die erfolgreicher Attestierung von Praktikumslehrkraft und Dozierenden der Schulpädagogik erhalten haben, werden Ihnen die entsprechenden Punkte gut geschrieben.

Fachdidaktisches studienbegleitendes Praktikum

nach § 34 LPO I

Die rechtlichen Grundlagen für das fachdidaktische studienbegleitende Praktikum (im Folgenden als FSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufen.

Zusammenfassend gilt für das fachdidaktische studienbegleitende Praktikum (FSP):

  • Das FSP findet jeden Mittwoch während des Semesters statt und umfasst drei Unterrichtsstunden und eine Besprechungsstunde.
  • Es soll nicht vor dem dritten Semester und möglichst nicht nach dem fünften Semester abgeleistet werden.
  • Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
  • Drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.
  • Zum Praktikum werden von den einzelnen Lehrstühlen fachdidaktische Begleitveranstaltungen angeboten.
  • Nähere Informationen zu den genauen Modalitäten der einzelnen Lehrstühle finden Sie hier:

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

(nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 (Grundschule) bzw. § 38 Abs. 1 Nr. 3 (Mittelschule))

Die rechtlichen Grundlagen für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (im folgenden als ZSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufen.

Zusammenfassend gilt für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (ZSP):

  • Das ZSP ist fächerunabhängig, es muss in der jeweiligen Schulart abgeleistet werden.
  • Das ZSP findet während des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
  • Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
  • Das ZSP kann erst nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
  • Zu diesem Praktikum finden unter der Regie vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik bzw. dem Lehrstuhl für Schulpädagogik Begleitveranstaltungen statt.
  • Die Zuteilung zu den einzelnen Begleitveranstaltungen ist abhängig von den betreuenden Lehrkräften.
  • Drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.
nach oben