Praktika Sonderpädagogik
Übersicht
Für alle Studierenden gelten die Regelungen zu Praktika nach der LPO I (externer Link, öffnet neues Fenster) (Fassung vom 13.03.08).
Verpflichtend sind dabei folgende Praktika:
- Orientierungspraktikum (Bescheinigung, PDF/50 KB)
- Betriebspraktikum (Bescheinigung, PDF/ KB)
- Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (genauere Informationen auf der Seite der Schulpädagogik)
- Sonderpädagogisches Praktikum an einem Förderzentrum der gewählten vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
- Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
- Blockpraktikum im Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
- Studienbegleitendes stufenspezifisches Praktikum
Übersicht über die notwendigen Praktika
Orientierungspraktikum
Übersicht über das Orientierungspraktikum nach der neuen LPO I
(Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)
Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit
Semester:
möglichst zwischen Abitur und Beginn des 1. Semesters, auf jeden Fall vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums
Umfang:
mindestens 4 Wochen mit mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Tag, circa 20 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend sind die Tage, nicht die Stunden!
Es ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten!
Organisation:
direkte Anfrage bei den Schulleitungen der einzelnen Schulen
Besonderheiten:
3 Wochen an einem Förderzentrum. Die vierte Woche kann in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).
Die Aufteilung in einzelne Abschnitt von jeweils einer Woche ist möglich; mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren.
Betriebspraktikum
Übersicht über das Betriebspraktikum nach der neuen LPO I (Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)
Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit
Semester:
möglichst bis zum 5. Semester, auf jeden Fall zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Umfang:
mindestens 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils 2 Wochen möglich
Organisation:
Studierende wenden sich selbständig an passende Betriebe
Besonderheiten:
In Frage kommende Betriebe sind Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe. Tätigkeiten, die im Rahmen des Wehrersatzdienstes in einer Einrichtung für Behinderte oder in einer allgemeinen Einrichtung des Sozialbereichs abgeleiestet wurden, können angerechnet werden.
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
§ 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (im folgenden als PD-Praktikum abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus(externer Link, öffnet neues Fenster) (externer Link, öffnet neues Fenster) abrufen.
Zusammenfassend gilt für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (PD):
- Voraussetzung für das PD-Praktikum ist das komplett abgeleistete Orientierungspraktikum und das Modul Schulpädagogik.
- Das PD-Praktikum umfasst 150 bis 160 Stunden, die in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Die Durchführung in Regensburg für Grund- und Mittelschulstudierende weicht davon wie folgt ab: Der Beginn des Praktikums wird immer im Block stattfinden (zwischen drei und x Wochen, je nach Beginn und Möglichkeit an den Schulen). Die tägliche Anwesenheit richtet sich dabei nach der täglichen Arbeitszeit der Praktikumslehrkraft. Nach Vorlesungsbeginn wird das PD-Praktikum entweder studienbegleitend (an einem Tag, der zwischen Praktikanten und betreuender Lehrkraft einvernehmlich vereinbart wird) oder direkt nach der Vorlesungszeit als zweiter Block stattfinden.
- Das PD-Praktikum soll nach dem zweiten oder dritten Semester abgeleistet werden.
- Vorbereitende Veranstaltungen sind verpflichtend (in Regensburg: das abgeschlossene Modul Schulpädagogik).
- Die Bearbeitung eines Aufgabengeheftes ist verpflichtend.
- Die Anmeldung zum PD-Praktikum erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Um 6 Leistungspunkte für dieses Praktikum zu erhalten, müssen Sie sich hierfür in FlexNow anmelden. Um anmelden zu können, müssen alle Studierenden das Modul Schulpädagogik abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Lehrstuhls Schulpädagogik.
- Nachdem Sie sich in FlexNow angemeldet haben, Ihr Aufgabengeheft eingereicht und die erfolgreicher Attestierung von Praktikumslehrkraft und Dozierenden der Schulpädagogik erhalten haben, werden Ihnen die entsprechenden Punkte gut geschrieben.
Sonderpädagogisches Blockpraktikum
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
in der volesungsfreien Zeit; zusammenhängendes vierwöchiges Praktikum
Semester:
Empfehlung bzw. Vorgaben der sonderpädagogischen Fachrichtung beachten.
Umfang:
mindestens 20 Schultage und mindestens 100 Unterrichtsstunden
Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
während des Semesters; Praktikumstag = Mittwoch
Semester:
5. und 6. Semester
Umfang:
mindestens 4 Stunden Unterricht inkl. 1 Stunde Besprechung pro Semester für die Dauer von zwei Semester
zusätzliche Leistungen:
steht in enger Verbindung mit den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen
Praktikum im Qualifizierungsstudium
Zeit:
in der volesungsfreien Zeit; zusammenhängendes zweiwöchiges Praktikum
Semester:
-- keine Vorgabe --
Umfang:
mindestens 10 Schultage / 2 Wochen
Achtung: Diese Praktikum muss selbständig organisiert werden.